Viele der
Arzneimittel, die Sie in – oder Supermärkten finden, sind nur dann
freiverkäuflich, wenn eine sachkundige Person anwesend ist. Normalerweise wird
diese Person Ihre Sachkunde bei der IHK nachgewiesen haben, indem Sie dort den
sog. Kräuterschein abgelegt hat. Dieser basiert auf einer Prüfung, die
sich zu einem großen Teil mit Arzneikräutern, einer wichtigen Gruppe von
freiverkäuflichen Arzneimitteln, befasst – daher der Name.
Die Grundlage für
den Kräuterschein ist §50 AMG. Dieser Paragraph macht es erst möglich, Handel
mit freiverkäuflichen Arzneimitteln zu betreiben. Er definiert die Ausnahme von
der Apothekenpflicht, nach der Arzneimittel eigentlich nur in von Pharmazeuten
verkauft werden dürfen.
Kräuterschein nicht nur für Kräuter wichtig
Es ist nun jedoch
nicht so, dass Arzneikräuter die einzigen Arzneimittel sind, die im Handel
freiverkäuflich sind. Auch viele Tabletten, Pulver, Arzneisäfte und weiteres
dürfen außerhalb von Apotheken abgegeben werden. Die freiverkäufliche
Arzneimittel-Liste ist sehr lang.
Die Grundlage für
den Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln wird dabei hauptsächlich durch
das AMG (Arzneimittelgesetz) gebildet, aber auch andere Gesetzt, z.B. das
Heilmittelwerbegesetz und Medizinproduktegesetz. In unseren Kursen zur
Erlangung des Kräuterscheins lernen Sie auf einfachste Weise alle relevanten
Reglungen kennen.
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