Mittwoch, 27. August 2014

Arzneimittelgesetz und Arzneimittel definition



Da Sie sich scheinbar sehr für das Thema freiverkäufliche arzneimittel test interessieren, geben wir Ihnen hier eine kurze Einführung, welche Unterschiede und Gruppen es gibt und welche Funktion das Arzneimittelgesetz hat (nicht abschließend):

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Arzneimittelgesetz
Das Arzneimittelgesetz, abgekürzt mit AMG, enthält Vorschriften zu freiverkäuflichen, apothekenpflichtigen und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Es ist daher nicht nur für den Einzelhandel mit Arzneimitteln relevant, sondern auch für andere Bereiche.
Die Ziele des AMG sind:
  1. Die ordnungsgemäße Versorgung mit Arzneimitteln von Mensch und Tier sicherzustellen.
  2. Die Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit von Arzneimitteln sicherzustellen.
  3. Den Rahmen für Verordnungen und Erlasse vorzugeben.
Das AMG wird durch anerkannte pharmazeutische Regeln ergänzt, hauptsächlich durch das Arzneibuch. Das Arzneibuch, auf das sich das AMG an manchen Stellen bezieht, regelt die Qualität, Prüfung, Lagerung, Abgabe und Bezeichnung von Arzneimitteln.

§ 2  AMG – Was sind Arzneimittel?
In § 2 AMG wird der Begriff des Arzneimittels definiert. Arzneimittel sind demnach:
  • Stoffe und Zubereitungen, die dazu bestimmt sind, Krankheiten zu heilen, zu lindern, zu verhüten und zu erkennen.
Generell wird noch zwischen echten und fiktiven Arzneimiteln unterschieden. Echte Arzneimittel sind Arzneimittel im eigentlichen Sinne des Wortes, fiktive Arzneimittel sind streng genommen keine Arzneimittel, werden aber durch § 2 AMG in den Arzneimittelbegriff einbezogen. Sie gelten als Arzneimittel.
Beispiele:
  • (Echte) Arzneimittel: Röntgenkontrastmittel, Moorbad
  • Fiktive Arzneimittel: Ungezieferhalsband, Grobdesinfektionsmittel

Arzneimittel-Gruppen
Arzneimittel werden in drei Gruppen eingeteilt, je nachdem welche Wirkung sie haben. Die Wirkung bestimmt darüber, ob ein Arzneimittel freiverkäuflich ist oder nur in der Apotheke abgegeben werden darf.
Generell sind nur Arzneimittel, die zur Stärkung des Patienten, zur Verhütung oder zur Vorbeugung von Krankheiten bestimmt sind, freiverkäuflich. Alle "stärkeren" Mittel, also alle Heilmittel, sind apothekenpflichtig - entweder mit oder ohne Rezept. Zusammenfassend:
  • freiverkäufliche Arzneimittel: Vorbeugungsmittel, Stärkungsmittel, Verhütungsmittel
  • apothekenpflichtige Arzneimittel: Heilmittel
  • verschreibungspflichtige Arzneimittel: Heilmittel auf Rezept

Anmerkung:
Nach § 5 AMG dürfen bedenkliche Arzneimittel nicht in den Verkehr gebracht werden. Bedenklichkeit besteht bei dem begründeten Verdacht eines Risikos für die Gesundheit von Mensch und Tier bei bestimmungsgemäßem Gebrauch des Arzneimittels. Bedenkliche Arzneimittel in den Verkehr zu bringen ist eine Straftat.

Das AMG enthält zudem Listen freiverkäufliche Arzneimittel (indirekt über Verordnungen und Anhängen dazu) sowie Reglungen zum Verkauf von Arzneimitteln außerhalb von Apotheken (Sachkundenachweis/Kräuterschein).

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