Da Sie sich scheinbar sehr für das Thema freiverkäufliche arzneimittel test
interessieren, geben wir Ihnen hier eine kurze Einführung, welche Unterschiede
und Gruppen es gibt und welche Funktion das Arzneimittelgesetz hat (nicht
abschließend):
Arzneimittelgesetz
Das Arzneimittelgesetz, abgekürzt mit
AMG, enthält Vorschriften zu freiverkäuflichen, apothekenpflichtigen und
verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Es ist daher nicht nur für den
Einzelhandel mit Arzneimitteln relevant, sondern auch für andere Bereiche.
Die Ziele des AMG sind:
- Die ordnungsgemäße Versorgung mit Arzneimitteln von Mensch und Tier sicherzustellen.
- Die Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit von Arzneimitteln sicherzustellen.
- Den Rahmen für Verordnungen und Erlasse vorzugeben.
Das AMG wird durch anerkannte
pharmazeutische Regeln ergänzt, hauptsächlich durch das Arzneibuch. Das
Arzneibuch, auf das sich das AMG an manchen Stellen bezieht, regelt die
Qualität, Prüfung, Lagerung, Abgabe und Bezeichnung von Arzneimitteln.
§ 2 AMG – Was sind Arzneimittel?
In § 2 AMG wird der Begriff des
Arzneimittels definiert. Arzneimittel sind demnach:
- Stoffe und Zubereitungen, die dazu bestimmt sind, Krankheiten zu heilen, zu lindern, zu verhüten und zu erkennen.
Generell wird noch zwischen echten
und fiktiven Arzneimiteln unterschieden. Echte Arzneimittel sind Arzneimittel
im eigentlichen Sinne des Wortes, fiktive Arzneimittel sind streng genommen
keine Arzneimittel, werden aber durch § 2 AMG in den Arzneimittelbegriff
einbezogen. Sie gelten als Arzneimittel.
Beispiele:
- (Echte) Arzneimittel: Röntgenkontrastmittel, Moorbad
- Fiktive Arzneimittel: Ungezieferhalsband, Grobdesinfektionsmittel
Arzneimittel-Gruppen
Arzneimittel werden in drei Gruppen
eingeteilt, je nachdem welche Wirkung sie haben. Die Wirkung bestimmt darüber,
ob ein Arzneimittel freiverkäuflich ist oder nur in der Apotheke abgegeben
werden darf.
Generell sind nur Arzneimittel, die
zur Stärkung des Patienten, zur Verhütung oder zur Vorbeugung von Krankheiten
bestimmt sind, freiverkäuflich. Alle "stärkeren" Mittel, also alle
Heilmittel, sind apothekenpflichtig - entweder mit oder ohne Rezept.
Zusammenfassend:
- freiverkäufliche Arzneimittel: Vorbeugungsmittel, Stärkungsmittel, Verhütungsmittel
- apothekenpflichtige Arzneimittel: Heilmittel
- verschreibungspflichtige Arzneimittel: Heilmittel auf Rezept
Anmerkung:
Nach § 5 AMG dürfen bedenkliche
Arzneimittel nicht in den Verkehr gebracht werden. Bedenklichkeit besteht bei
dem begründeten Verdacht eines Risikos für die Gesundheit von Mensch und Tier bei
bestimmungsgemäßem Gebrauch des Arzneimittels. Bedenkliche Arzneimittel in
den Verkehr zu bringen ist eine Straftat.
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