Die Sachkenntnisprüfung bei der
Industrie- und Handelskammer umfasst Fragen zu vielen verschiedenen Themen. Ein
Schwerpunkt ist dabei stets die Lagerung von Arzneimitteln. Medikamente sind
Waren besondere Art und benötigen daher eine spezielle Behandlung. Nicht nur
geht von verdorbenen Arzneimittel ein Risiko für die Gesundheit von Menschen
und Tieren aus, es ist auch so, dass Arzneimittel, die nicht mehr die zugehörige
Wirkung entfalten, im Zweifel dazu führen können, dass sich eine Krankheit oder
ein Leiden verschlimmert.
Die Lagerungsvorschriften für Arzneimittel
finden sich nicht wie die meisten anderen Regelungen direkt im
Arzneimittelgesetz, sondern in den Arzneibüchern (auch dies ist eine beliebte
Frage in der Sachkenntnisprüfung IHK). Eine Betriebsprüfung durch das
Gesundheitsamt umfasst immer die Kontrolle der Lagerungsbedingungen für freiverkäufliche
Medikamente. Nicht nur Verfallsdaten werden überprüft, sondern beispielsweise
auch das System, das sicherstellen soll, dass keine verfallenden Arzneimittel
verkauft werden. Dieses ist dabei an keine speziellen Regelungen gebunden,
außer die, dass es nachvollziehbar und sinnvoll sein muss.
IHK-Sachkenntnisprüfung als Voraussetzung
Nun ist es natürlich so, dass sie sich
eigenständig mit Hilfe des Gesetztextes und der Arzneibücher informieren
darüber können, welche Lagerungsvorschriften es gibt und welche Arzneimittel
wie gelagert werden müssen. Dies reicht dem Gesetzgeber und damit auch dem
Gesundheitsamt aber nicht aus. Der Verkauf und damit auch die Lagerung von
Arzneimitteln ist nur Unternehmen gestattet, bei denen sachkundige Personen
angestellt sind.
Sachkundig
wird man dadurch, dass man die IHK-Sachkenntnisprüfung fürfreiverkäufliche Arzneimittelbesteht. Diese wird deutschlandweit von vielen
Industrie- und Handelskammern angeboten und findet in regelmäßigen Abständen statt.
Wer bereits eine einschlägige Ausbildung auf dem Gebiet der Arzneimittel
besitzt, kann sich diese selbstverständlich auch direkt bei IHK anerkennen lassen
und ist dann von der Sachkenntnisprüfungbefreit.
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