Donnerstag, 30. Juni 2016

Sachkenntnis und die Lagerung von Arzneimitteln



Die Sachkenntnisprüfung bei der Industrie- und Handelskammer umfasst Fragen zu vielen verschiedenen Themen. Ein Schwerpunkt ist dabei stets die Lagerung von Arzneimitteln. Medikamente sind Waren besondere Art und benötigen daher eine spezielle Behandlung. Nicht nur geht von verdorbenen Arzneimittel ein Risiko für die Gesundheit von Menschen und Tieren aus, es ist auch so, dass Arzneimittel, die nicht mehr die zugehörige Wirkung entfalten, im Zweifel dazu führen können, dass sich eine Krankheit oder ein Leiden verschlimmert.
IHK Freiverkäufliche Arzneimittel

Die Lagerungsvorschriften für Arzneimittel finden sich nicht wie die meisten anderen Regelungen direkt im Arzneimittelgesetz, sondern in den Arzneibüchern (auch dies ist eine beliebte Frage in der Sachkenntnisprüfung IHK). Eine Betriebsprüfung durch das Gesundheitsamt umfasst immer die Kontrolle der Lagerungsbedingungen für freiverkäufliche Medikamente. Nicht nur Verfallsdaten werden überprüft, sondern beispielsweise auch das System, das sicherstellen soll, dass keine verfallenden Arzneimittel verkauft werden. Dieses ist dabei an keine speziellen Regelungen gebunden, außer die, dass es nachvollziehbar und sinnvoll sein muss.
IHK-Sachkenntnisprüfung als Voraussetzung
Nun ist es natürlich so, dass sie sich eigenständig mit Hilfe des Gesetztextes und der Arzneibücher informieren darüber können, welche Lagerungsvorschriften es gibt und welche Arzneimittel wie gelagert werden müssen. Dies reicht dem Gesetzgeber und damit auch dem Gesundheitsamt aber nicht aus. Der Verkauf und damit auch die Lagerung von Arzneimitteln ist nur Unternehmen gestattet, bei denen sachkundige Personen angestellt sind.
Sachkenntnisprüfung freiverkäufliche Arzneimittel

Sachkundig  wird man dadurch, dass man die IHK-Sachkenntnisprüfung fürfreiverkäufliche Arzneimittelbesteht. Diese wird deutschlandweit von vielen Industrie- und Handelskammern angeboten und findet in regelmäßigen Abständen statt. Wer bereits eine einschlägige Ausbildung auf dem Gebiet der Arzneimittel besitzt, kann sich diese selbstverständlich auch direkt bei IHK anerkennen lassen und ist dann von der Sachkenntnisprüfungbefreit.
Freiverkäufliche Arzneimittel

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