Vielleicht haben
Sie von einem Kollegen einen Kollegen davon gehört, vielleicht ist das
Gesundheitsamt bei Ihnen im Laden vorbeikommen:
Der Kräuterschein ist notwendig, um Handel mit freiverkäuflichen
Arzneimitteln betreiben zu dürfen. Dabei ist es egal, ob es sich tatsächlich um pflanzliche Arzneimittel, also Kräuterdrogen,
handelt, oder um Präparate die chemische Stoffe enthalten.
Der Begriff des
Kräuterscheins wird lediglich umgangssprachlich verwendet, tatsächlich handelt
es sich offiziell um den Sachkundenachweis für den Einzelhandel mit
freiverkäuflichen Arzneimittel. Zwar gibt es auch einige Arzneimittel die ohne
diesen Nachweis frei verkauft werden dürfen, dabei handelt es sich jedoch um
Ausnahmen von der Regel. Welche Medikamente das sind, teilen wir Ihnen gerne
mit. Schreiben Sie uns dafür einfach eine E-Mail.
Wie bekomme ich den Kräuterschein?
Prüfungen für den
Kräuterschein nimmt seit vielen Jahren die IHK ab. Dabei ist zu beachten, dass
die zugehörige Prüfung nicht bei jeder IHK abgelegt werden kann, sondern nur
bei den größeren. Eine ausführliche Liste der IHKs, bei denen sie den Schein
erlangen können, finden Sie auf unserer Website. Interessant ist dabei auch,
dass jede IHK unterschiedliche Prüfungsgebühren verlangt. Allerdings steht es
ihm nicht frei, einfach eine IHK zu wählen, z.B. die, bei der die Gebühren am
niedrigsten sind.
Grundsätzlich ist
der Regel, dass Sie die Prüfung für den Kräuterschein bei der IHK ablegen
müssen, in deren Kammerbezirk sie wohnen, arbeiten oder ein
Vorbereitungsseminar besucht haben.
Haben Sie jedoch einen guten Grund, bei einer anderen IHK zur Prüfung
anzutreten, etwa dass die Prüfungstermine für sie nicht wahrnehmbar sind oder
noch zu ferner Zukunft liegen, können Sie eine Überstellung zu einer anderen
IHK beantragen. Wird diese genehmigt, so steht der Prüfung zum Kräuterschein
bei Ihrer Wunsch-IHK nichts mehr im Wege.
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