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Samstag, 3. September 2016

Kräuterschein - muss er sein?


Vermutlich informieren Sie sich gerade online darüber, ob sie einen Kräuterschein zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit benötigen oder nicht. Vorab möchten wir Ihnen sagen, dass es sich selbst dann, wenn sie den Kräuterschein nach Gesetz nicht unbedingt benötigen, um ein interessantes Themengebiet handelt, dass ihnen auch privat sehr nützlich sein wird.
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Doch zur eigentlichen Frage: der Kräuterschein, auch als Sachkundenachweis für den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln bekannt, ist ein Nachweis über Ihre Kenntnisse auf dem Gebiet der Medikamente, die außerhalb von Apotheken verkauft werden dürfen. Er muss auf Basis des § 50 Arzneimittelgesetz (AMG) erbracht werden, da danach nur sachkundige Personen Einzelhandel mit diesen Arzneimitteln betreiben dürfen. Sachkundig kann man beispielsweise sein, wenn man eine entsprechende Ausbildung abgeschlossen hat, zum Beispiel ein Pharmaziestudium oder eine Ausbildung als Apothekenhelfer bzw. –helferin.


Prüfung bei der IHK zur Erlangung des Kräuterscheins

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Hat man eine solche Ausbildung nicht, gibt es eine einfache Lösung, um trotzdem sachkundig im Sinne des Gesetzes zu werden. Nach einer Schulung, die entweder online oder vor Ort stattfinden können und insgesamt ca. 25-30 Stunden in Anspruch nimmt, hat man die Möglichkeit eine Prüfung bei der IHK abzulegen. Diese Prüfung resultiert in den so genannten Kräuterschein, d.h. die Befähigung, freiverkäufliche Arzneimittel zu verkaufen.

Der umgangssprachliche Begriff Kräuterschein leitet sich davon ab, dass die beschriebene Prüfung einen großen Fokus auf Arzneikräuter und Teedrogen legt. Sowohl im praktischen als auch im theoretischen Teil ist die Erkennung von Pflanzendrogen und das Wissen über Inhaltsstoffe und Anwendung ein zentrales Thema. Ohne Kenntnisse auf diesem Gebiet ist es nicht möglich, die Prüfung zu bestehen. Mit einem entsprechenden Kurs ist das jedoch kein Problem sich dieses Wissen anzueignen und den Kräuterschein zu erhalten.

Freitag, 13. Mai 2016

Der Kräuterschein – Seminare mit Geld-zurück-Garantie

Wir bekommen oft Emails, in denen gefragt wird, ob der IHK-Kräuterschein irgendwann erneuert werden muss, man also die Prüfung erneut abzulegen hat oder nicht. Die Antwort darauf ist ein „Nein“. Sobald Sie den Kräuterschein einmal in der Tasche haben und damit befugt sind, freiverkäufliche Arzneimittel zu verkaufen, müssen Sie nie wieder zur IHK-Prüfung antreten.

 Kräuterschein

Damit Sie die Prüfung auch im ersten Anlauf schaffen, bereiten wir Sie in unseren Seminaren nicht nur mit einfachen Listen zu freiverkäuflichen Arzneimitteln, sondern umfangreichen und multimedialen Lernmaterialien vor. Falls Sie unseren Onlinekurs belegen, garantieren wir Ihnen sogar, dass Sie dir Kursgebühr von uns zurück erhalten, falls Sie den Kräuterschein nicht im ersten Anlauf erlangen (Geld-zurück-Garantie). Wir glauben an unsere Seminare und garantieren für deren Qualität.


Warum Kräuterschein – ich dachte es geht um Arzneimittel?
Gelegentlich wird auch gefragt, warum der Sachkundenachweis umgangssprachlich Kräuterschein genannt wird. Der Hintergrund ist einfach: viele der freiverkäuflichen Arzneimittel, die Sie in unseren Seminaren kennenlernen, sind Heilpflanzen oder werden auf pflanzlicher Basis hergestellt.

Eine wichtige Rolle bei der IHK spielt zudem das praktische Erkennen von Arzneikräutern. Es gibt speziell veröffentlichte Listen zu freiverkäuflichen Arzneimitteln, auf denen verzeichnet ist, welche Teedrogen (=Arzneikräuter) bei welcher IHK in der Prüfung erkannt werden müssen.
Freiverkäufliche Arzneimittel
Da die Industrie- und Handelskammer also großen Wert auf die Kräuterdrogen legt, wird die Sachkundeprüfung auch als Kräuterschein bezeichnet.

Die folgende Liste gibt einige Kräuter wieder, die bei der IHK-Berlin erkannt werden müssen. Bei anderen IHKs gelten andere Listen.

Bärentraubenblätter
Baldrianwurzel
Birkenblätter
Brennesselblätter
Enzianwurzel
Fenchelfrüchte
Hagebuttenschalen
Holunderblüten = „Fliedertee“
Hopfenzapfen
Kamillenblüten
Lavendelblüten
Leinsamen
...

Sie sehen, dass ein recht umfangreiches Wissen zu Kräutern vorausgesetzt wird. Einige der oben genannten Pflanzen(-teile) kann man auch ohne Übung leicht erkennen, z.B. Leinsamen oder Hagebuttenschalen. Bei den anderen helfen Ihnen unsere Seminare, die Sie auf den Kräuterschein vorbereiten.

Freitag, 8. April 2016

Freie verfügbare Arzneimittel außerhalb von Apotheken


Es ist für uns selbstverständlich, bei Arzneimitteln direkt an Apotheken zu denken. Ein Apotheker hat studiert, kennt sich mit Medikamenten bestens aus und kann sogar einige von ihnen selber herstellen. Er hat eine Zulassung, um Arzneimittel zu verkaufen, auch verschreibungspflichtige, und bildet sich ständig fort, um seine Kunden bestens beraten zu können. Er weiß über Risiken und Nebenwirkungen bescheid und berät Sie gerne. Jedoch er ist nicht der einzige.
Neben dem Verkauf von Arzneimitteln in Apotheken, gibt es auch den Verkauf außerhalb, nämlich von apothekenfreien Arzneimitteln, also solchen, die im Einzelhandel abgegeben werden dürfen. Diesefreiverkäuflichen Medikamente werden vom Gesetz allerdings nur freigegeben, wenn auch hier eine ausreichende Beratung sichergestellt ist. Das bedeutet nun nicht, dass in jedem Einzelhandelsbetrieb ein Apotheker angestellt sein muss, denn die frei verfügbaren Arzneimittel sind in Ihrer Wirkung schwächer als die apothekenpflichtigen und es gehen geringere Risiken von Ihnen aus. Daher sind auch die Ansprüche an die Beratung geringer und es reicht aus, wenn eine sog. sachkundige Person in den Verkaufsräumen anwesend ist.
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Sachkundige Person - Seminare sind der Schlüssel

Doch was macht eine sachkundige Person aus? Wer entscheidet darüber, ob jemand sachkundig genug ist? Da es unpraktisch wäre, jeden Verkäufer ein paar Semester Pharmazie studieren zu lassen, gibt es komprimierte Seminare, die es innerhalb weniger Tage ermöglichen, die notwendige Sachkenntnis zu erlangen. Im Anschluss daran findet eine Prüfung bei der für die Person zuständigen IHK statt, bei der ermittelt wird, ob die Sachkunde ausreicht. Ist das der Fall, darf die nun sachkundige Person freiverkäufliche Arzneimittel verkaufen. Die IHK-Prüfung muss dabei nur einmal im Leben abgelegt werden.
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In den Seminare,die auf die Prüfung vorbereiten, lernen die Teilnehmer u.a., freiverkäufliche von apothekenpflichtigen und verschreibungspflichtigen Medikamenten zu unterscheiden. Außerdem ist ein wichtiges Thema natürlich die Anwendung der frei verfügbare Arzneimittel, damit Kunden später zuverlässig beraten werden können.

Donnerstag, 21. Mai 2015

Sachkenntnis freiverkäufliche Arzneimittel



Liebe Leser, was ist das eigentlich: Sachkenntnis über freiverkäuflicheArzneimittel? Welche Kenntnisse erwirbt bzw. hat man in diesem Falle? Das ist wohl eine der häufigsten Fragen, die gestellt wird. Daher fangen wir in unseren Kursen auch mit einer Antwort auf diese Frage an. Denn wenn man nicht weiß, wohin man am Ende will, ist es auch schwer zu wissen, welchen Weg man gehen muss.

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Bestandteile der Sachkenntnisprüfung
Die Prüfung bei der IHK umfasst standardmäßig verschiedene Themen und zu jedem müssen Sie Fragen beantworten. Wesentlichen Bereiche sind (diese Liste ist nicht abschließend!):
·         Welche Arten von Arzneimitteln gibt es?
·         Was ist das Arzneimittelgesetz (AMG) und welche Paragraphen sind im Zusammenhang mit freiverkäuflichen Arzneimitteln relevant?
·         Was ist das Arzneibuch und wie hängt es mit dem AMG zusammen?
·         Was sind Medizinprodukte?
·         Was ist ein Reisegewerbe und was darf im Reisegewerbe verkauft werden?
·         Welche Arzneikräuter werden wie angewendet?
·         Welche Vorschriften gibt es für Verpackungsbeschriftung und Beipackzettel?
·         Welche Ausnahmen gibt es von den generellen Regeln?
·         Bei welchen Krankheiten dürfen außerhalb der Apotheke keine Arzneimittel verkauft werden?
·         Welche Reglungen gibt es für Tierarzneimittel?
·         Wie müssen Arzneimittel gelagert werden?
·         Wie dürfen Arzneimittel beworben werden?
Sobald Sie sich mit all diesen Themen auskennen, haben Sie die notwendige Sachkenntnis über freiverkäufliche Arzneimittel. Sie müssen diese dann nur noch bei der IHK nachweisen.

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Schwierigkeitsgrad
Auf den ersten Blick sieht das alles sehr kompliziert und schwierig aus. Wenn Sie allerdings einen gut aufgebauten Kurs besuchen, ist es sehr einfach, die Sachkenntnis zu erlangen. Natürlich benötigt es einige Zeit, aber wir sprechen hier von Tagen, nicht von Wochen. Also – worauf warten sie noch? :-)

Freitag, 17. Oktober 2014

Kurse & Schulungen oder doch lieber ein Buch zum Thema freiverkäufliche Arzneimittel?



Sicher haben Sie gesehen, dass es neben unserem Onlinekurs und den Präsenzkursen, die wir anbieten, um Sie auf die IHK Prüfung für den Kräuterschein vorzubereiten, auch verschieden Bücher gibt, die sich mit dem Thema freiverkäufliche Arzneimittel befassen. Was spricht also gegen ein solches Buch und für unsere Kurse? 


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Nun, wenn Sie sehr viel Zeit und ein extrem gutes Gedächtnis haben, dann sind die Bücher sicherlich geeignet, um sich auf die Prüfung vorzubereiten. Sie müssen oft 300-400 Seiten durcharbeiten, die voll mit Text sind und wenige Abbildungen oder Schaubilder enthalten. In anderen Worten, die Bücher sind gut zum Nachschlagen geeignet, um Detailfragen zu klären o.ä.. Zum Lernen für die Prüfung bei der IHK, die sich stets auf bestimmte Teile des gesamten Themengebietes beschränkt, wird zu detailliert auf freiverkäuflicheArzneimittel eingegangen.

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Der Onlinekurs und unsere Präsenzkurse bereiten Sie hingegen gezielt auf die Prüfung vor, d.h. es werden die wesentlichen Themen behandelt und die gebräuchlichsten Arzneidrogen besprochen. Begleitet wird das Ganze von Prüfungsfragen und Tests zu freiverkäuflichen Arzneimitteln. Da Sie in der Prüfung bei der IHK genau auf solche Fragen stoßen werden, haben Sie in unseren Kursen die Möglichkeit, sich mit diesen „Format“ vertraut zu machen. Zwar enthalten auch manche Bücher Prüfungsfragen, dann aber oft nur sporadisch. So einen guten Eindruck von der Prüfungssituation zu erlangen, ist eher schwierig und es kann leicht passieren, dass Sie mit falschen Erwartungen bei der IHK erscheinen.

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Kurz zusammengefasst sind Bücher eher geeignet, Details zu bestimmten freiverkäuflichen Arzneimitteln nachzuschlagen, z.B. wie hoch der Anteil ätherischer Öle in Kamillenblüten sein muss, damit diese als Arzneimittel zugelassen werden. Unsere Kurse bereiten Sie hingegen konkret auf die Prüfung vor, indem Sie beispielsweise lernen, wofür Kamillenblüten, Wermutkraut etc. angewendet werden und dass die enthaltenen Wirkstoffe ätherische Öle, Bitterstoffe etc. sind. Falls Sie darüber hinaus noch mehr Details lernen möchten, können wir Ihnen auch weiterhelfen. Aber: wir versuchen, uns auf das wesentliche zu beschränken, um Sie nicht fehlzuleiten.

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Samstag, 4. Oktober 2014

Sinn und Zweck der Apothekenpflicht



Wenn Sie unserem Blog ein wenig folgen, haben Sie sich bestimmt schon einmal gefragt: Warum sind gibt es eigentlich eine Unterscheidung in freiverkäufliche Arzneimitteln, apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige Arzneimittel. Außerdem gibt es noch Medizinprodukte, die dann keine Arzneimittel sind. Und auch bei den Medizinprodukten unterscheidet man zwischen denen, die mit Sachkundenachweis und denen die ohne Kräuterschein verkauft werden dürfen.


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Vereinfacht gesagt, sind Arzneimittel dann freiverkäuflich, wenn Sie in Wirkung nicht allzu stark sind. Natürlich bedeutet das auch, dass damit dann nur Krankheiten vorgebeugt werden kann, die selber nicht allzu gravierend sind. Warum braucht man dann einen Sachkundenachweis für freiverkäuflicheArzneimittel, um diese zu verkaufen, und muss sich durch all die Prüfungsfragen und Tests quälen? Nun, weil es dieser Gruppe der Arzneimittel durchaus auch zu Nebenwirkungen und Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln kommen kann. Z.B. sollte Melissenspiritus bei eingeschränkter Leberfunktion nicht abgegeben werden und freiverkäufliche jodhaltige Desinfektionsmittel können Allergien auslösen.

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Apothekenpflichtige Arzneimittel sind hingegen in Ihrer Wirkung wesentlich stärker und können daher auch für schwerere Krankheiten eingesetzt werden. Apothekenpflichtige Heilpflanzen sind bei falscher Dosierung oft giftig, bei korrekter Anwendung können Sie dem Patienten jedoch bei der Heilung helfen. Bespiele sind hier:

·        Fingerhut → Herzmittel; kann Übelkeit, Brechreiz, Sehstörungen oder Herzrhythmusstörungen verursachen

·        Johanniskraut → Antidepressivum; kann zu Magen-Darm-Beschwerden, Kopfschmerzen, Erregung, Müdigkeit und erhöhter Lichtempfindlichkeit führen.
Verschreibungspflichtige Arzneimittel sind wiederum in Ihrer Wirkung so stark oder tragen so große Risiken in sich, dass sie nicht nur ausschließlich in der Apotheke verkauft werden dürfen, sondern auch nur dann, wenn ein Arzt dafür ein Rezept ausstellt.

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Wenn Sie genauere Informationen zu den freiverkäuflichenArzneimitteln und der Abgrenzung haben wollen, empfehlen wir Ihnen unseren flexiblen Onlinekurs. Neben ausführlichen Beschreibungen und Erklärungen enthält er auch 500 Prüfungsfragen zu freiverkäuflichen Arzneimitteln und viele Tests, die Sie auf den Kräuterschein vorbereiten.

Dienstag, 9. September 2014

Sachkundenachweis Arzneimittel


Informationen und Schulungen zur IHK-Prüfung "Sachkunde im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln". Unsere erfahrenen Dozenten beraten Sie.

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Freiverkäufliche Arzneimittel dürfen außerhalb von Apotheken angeboten werden, wenn der/die Verkäufer(in) nachweisen kann, dass er/sie sachkundig ist.

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Wir bereiten Sie und Ihre Mitarbeiter vor Ort oder online auf die IHK Sachkundeprüfung zum Thema "Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln" vor.  

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