Warum befassen Sie sich mit freiverkäuflichen Arzneimitteln? Höchstwahrscheinlich
weil Sie die Prüfung bei der IHK ablegen wollen oder müssen. Doch wer braucht
die Prüfung überhaupt? Und worum geht es dabei? Diese Fragen werden wir in
diesem Beitrag beantworten.
Anerkannte Nachweise der
Sachkunde
In der „Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit
freiverkäuflichen Arzneimitteln“ ist alles zur Prüfung und der Sachkunde
geregelt. Darin werden zwei unterschiedliche
Personengruppen beschrieben:
·
Personen,
die bereits einen Abschluss erlangt oder eine Prüfung abgelegt haben, die Sie
zum Verkauf von Arzneimitteln im Einzelhandel bemächtigt. Dazu gehören:
o
Hochschulstudium
der Pharmazie (Apotheker)
o
Chemie-,
Biologie- oder Medizinstudium
o
Ausbildung
als pharmazeutisch-technische/r Assistent/in
o
Ausbildung
als staatlich anerkannte/r Drogist/in
o
Ausbildung
als Apothekenhelfer oder als pharmazeutisch-kaufmännische/r Angestellte/r
Bei diesen Personen reicht die bisherige
berufliche Laufbahn aus, um genügend über freiverkäufliche Arzneimittel zu
wissen.
·
Personen,
die keine der obigen Qualifikationen besitzen, können bei der IHK eine Prüfung
zu freiverkäuflichen Arzneimittelnablegen, in der sie Kenntnisse über
bestimmte Sachgebiete nachweisen müssen. Der Gesetzestext besagt:
„Im
Einzelnen ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer
1.
das Sortiment freiverkäuflicher
Arzneimittel übersieht,
2.
die in freiverkäuflichen Arzneimitteln
üblicherweise verwendeten Pflanzen und Chemikalien sowie die Darreichungsformen
kennt,
3.
offensichtlich verwechselte, verfälschte
oder verdorbene freiverkäufliche Arzneimittel erkennen kann,
4.
freiverkäufliche Arzneimittel
ordnungsgemäß, insbesondere unter Berücksichtigung der Lagertemperatur und des
Verfalldatums, lagern kann,
5.
über die für das ordnungsgemäße Abfüllen,
Abpacken und die Abgabe freiverkäuflicher Arzneimittel erforderlichen Kenntnisse
verfügt,
6.
die mit dem unsachgemäßen Umgang mit
freiverkäuflichen Arzneimitteln verbundenen Gefahren kennt,
7.
die für freiverkäufliche Arzneimittel
geltenden Vorschriften des Arzneimittelrechts und des Rechts der Werbung auf
dem Gebiete des Heilwesens kennt.“
Das klingt schwieriger, als es tatsächlich ist. Allerdings macht es Sinn,
sich gezielt mit einem geeigneten Kurs auf die Prüfung „freiverkäufliche
Arzneimittel“ vorzubereiten, da man sonst leicht durcheinander kommt –
sozusagen den Wald vor lauter Bäumen nicht sieht.
Wir hoffen, dass dieser Beitrag Ihre Fragen beantwortet hat und stehen
Ihnen bei Unklarheiten gerne persönlich zur Seite.