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Sonntag, 8. September 2019

Für wen ist der Sachkundenachweis über den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln interessant?


Eventuell möchten Sie sich weiterbilden und sind auf der Suche nach einem Kurs, der Ihnen ein neues Geschäftsfeld eröffnet oder der neue Chancen in Ihrem Job mit sich bringt. Oft werden wir daher gefragt, für wen der Sachkundenachweis über freiverkäufliche Arzneimittel interessant und relevant ist. 

Grundsätzlich ist es jeder Person, die die Sachkundeprüfung bei der IHK bestanden hat, erlaubt, Arzneimittel außerhalb von Apotheken zu verkaufen. Diese Medikamente sind speziell so zusammengestellt, dass sie nicht unter die Apothekenpflicht fallen. Es kann sich dabei um stärkende Mittel handeln oder um solche, die Krankheiten vorbeugen oder verhüten. Medikamente, die eine starke, heilende Wirkung haben, sind hingegen oft nur für den Verkauf in Apotheken zugelassen. Doch von dieser Regel gibt es viele Ausnahmen, so dass auch echte Heilmittel nach bestandener Sachkundeprüfung verkauft werden dürfen. 

Ob Sie also einen Onlineshop mit bestimmten Medikamenten, die zum Beispiel gegen Gliederschmerzen oder Muskelkater helfen, eröffnen möchten oder einen Teeladen, in dem Sie neben Lebensmitteltees auch Arzneitees gegen Husten anbieten möchten - die Sachkundeprüfung ebnet Ihnen den Weg zu Ihrem Ziel. 

Was ist nicht erlaubt? 

Oft erreicht uns die Frage, ob mit dem Sachkundenachweis über freiverkäufliche Arzneimittel auch eigene Teemischungen, selbst hergestellte Salben oder Tinkturen und Ähnliches verkauft werden dürfen. Dies ist jedoch nicht zulässig. 

Sie dürfen im Rahmen des Arzneimittelgesetztes nach bestandener Sachkundeprüfung zwar einige Arzneimittel in Großgebinden kaufen und dann in kleinere Packungen umfüllen, die Sie zum Beispiel mit Ihrem Label & Firmenlogo versehen dürfen. Allerdings darf der Herstellprozess (der Gesetzgeber bezeichnet hier schon das Abpacken/Umfüllen als Herstellung) nicht darüber hinausgehen. 

Das Mischen von Arzneitees und das Ansetzen von Salben/Tinkturen ist Apotheken und pharmazeutischen Unternehmen vorbehalten. Auch bei freiverkäuflichen Arzneimitteln.

Sonntag, 11. August 2019

Pflanzliche Arzneimittel und Nebenwirkungen


Viele freiverkäufliche Arzneimittel, also solche die nicht nur in der Apotheke verkauft werden dürfen, enthalten pflanzliche Bestandteile. Oft besteht Unsicherheit darüber, ob diese Naturheilmittel Nebenwirkungen haben können oder ob sie komplett risikofrei sind.

Hierbei ist zu beachten, dass viele “moderne” bzw. synthetische Medikamente Wirkstoffe enthalten, die pflanzlichen Stoffen nachempfunden sind. Ein gutes Beispiel hierfür ist Aspirin. Die Grundlage für die darin enthaltene Acetylsalicylsäure ist ein Wirkstoff, der in Weidenrinde zu finden ist. (Falls Sie darüber mehr wissen wollen, ist dieses Video zu empfehlen - deutsche Untertitel sind verfügbar: https://ed.ted.com/lessons/how-aspirin-was-discovered-krishna-sudhir)

Wenn man sich nun diese Verbindung von natürlichen und künstlich hergestellten Arzneimitteln vor Augen führt, ist es einfacher zu verstehen, dass auch freiverkäufliche Arzneimittel, die pflanzliche Bestandteile enthalten, Neben- und Wechselwirkungen haben können.

Beispiele für freiverkäufliche Arzneimittel mit möglichen Nebenwirkungen

Um das Thema zu veranschaulichen, finden Sie hier einige Beispiele:

    Wacholderbeeren und deren Zubereitungen fördern die Harnausscheidung. Da sie jedoch die Nieren reizen können, dürfen sie nicht über längere Zeit eingenommen werden. Zudem dürfen Schwangere und Personen mit Nierenleiden sie nur in kleinen Mengen zu sich nehmen. 

    Die Schalen der Pomeranze/Bitterorange, die eigentlich appetitanregend und verdauungsfördernd wirken, können bei hellhäutigen Personen eine Erhöhung der Lichtempfindlichkeit hervorrufen.

    Enzianwurzel, die in freiverkäuflichen Medikamenten ebenfalls als appetitanregender und verdauungsfördernder Stoff verwendet wird, kann bei Personen, die auf Bitterstoffe empfindlich reagieren, Kopfschmerzen verursachen.

Die Nebenwirkungen freiverkäuflicherArzneimittel ist jedoch nicht auf pflanzliche Stoffe und Bestandteile beschränkt. Jodhaltige Desinfektionsmittel sind z.B. bis zu einem gewissen Jodgehalt außerhalb von Apotheken erhältlich. Siekönnen in seltenen Fällen vom Immunsystem fälschlicherweise als Angreifer erkannt werden und dann Allergien auslösen.

Sonntag, 28. Juli 2019

Vitamine in freiverkäuflichen Arzneimitteln


Normalerweise reicht eine ausgeglichene Ernährung aus, um ausreichende Mengen an Vitaminen zu sich zu nehmen. Bei gesunden Erwachsenen kommt es daher in Deutschland in der Regel nicht zu einem Vitaminmangel. Teilweise liegt das daran, dass der Körper manche Vitamine in gewissem Umfang speichern kann und sie dann wieder abgibt, wenn sie benötigt wird. Daher ist die zusätzliche Aufnahme von Vitaminen durch (freiverkäufliche) Arzneimittel nur dann erforderlich wenn die Ernährung sehr einseitig ist oder aus gewissen Gründen ein erhöhter Vitaminbedarf besteht (zum Beispiel bei Schwangerschaft und Stillzeit). Oder dann, wenn der Körper Probleme hat, Vitamine in normalem Umfang aufzunehmen.

Vitamine sind Stoffe, die menschlichen Stoffwechsel eine zentrale Rolle spielen. Sie sind lebensnotwendige Bestandteile von Lebensmitteln und kommen in relativ kleinen Mengen darin vor (die aber, wie oben beschrieben, in der Regel ausreichen). Der menschliche Körper kann sie nicht oder nur eingeschränkt (Vitamin D) selber bilden. Daher müssen sie dem Organismus zugeführt werden.

Fettlösliche und wasserlösliche Vitamine

Vitamine werden in zwei Kategorien eingeteilt - fettlösliche und wasserlösliche. Von wasserlöslichen Vitaminen geht auch bei einer zu hohen Dosierung kein Risiko aus, da der Körper sie über die Harnwege leicht ausscheiden kann. Dabei handelt es sich um die Vitamine B und C.

Fettlösliche Vitamine (A, D, E und K) können bei Überdosierung zu Gesundheitsschäden führen. Dieses Risiko besteht vor allem bei den Vitaminen A und D. Sie werden im Fettgewebe gespeichert, sodass der Körper sie nicht auf einfachem Wege ausscheiden kann, wenn zu viele im Organismus vorhanden sind.

Es ist daher gesetzlich festgelegt, dass in freiverkäuflichenArzneimittel nur folgende Tagesdosen enthalten sein dürfen (I.E. = Internationale Einheiten):

-    maximal 6000 I.E. für Vitamin A
-    maximal 400 I.E. für Vitamin D

Bei Vitaminpräparaten, die ausschließlich wasserlösliche Vitamine enthalten, gibt es solche Einschränkungen nicht.

Sonntag, 14. Juli 2019

Die Lagerung von freiverkäuflichen Arzneimitteln



Freiverkäufliche Arzneimittel sind Waren besonderer Art. Während viele Vorschriften zu Lebensmitteln im LFGB (Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetz) geregelt sind, gibt es für Arzneimittel ein eigenes Gesetz, das AMG (Arzneimittelgesetz).

Ein wichtiger Punkt im Umgang mit  Arzneimitteln und bei deren Verkauf ist die Lagerung, sowohl auf der Verkaufsfläche als auch in Lagerräumen. Das AMG verweist auf die Vorschriften für die Lagerung, die im Arzneibuch bzw. den Arzneibüchern stehen. Darüber hinaus finden Sie Angaben zur Lagerung auch auf der Verpackung von (freiverkäuflichen) Arzneimitteln.

Wichtig sind hier vor allem die Temperatur und Luftfeuchtigkeit. Manche Medikamente können bei Raumtemperatur gelagert werden, andere auch bei sehr niedrigen oder hohen Temperaturen. Die Luftfeuchtigkeit muss sich stets in einem “normalen” Spielraum bewegen. Ein Beispiel: getrocknete Arzneikräuter dürfen nicht über 25° C gelagert werden, allerdings auch nicht unter 2 °C. Man muss sie zudem vor Feuchtigkeit geschützt aufbewahren, das bedeutet unter 60 % relativer Luftfeuchtigkeit.


Die Kontrolle des Einzelhandels mit Medikamenten außerhalb von Apotheken

Kontrolleurinnen und Kontrolleure, die von den Behörden beauftragt werden, um den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln zu überwachen, achten sehr auf die Lagerung. In der Regel wird natürlich zuerst überprüft, ob eine sachkundige Person (§ 50 AMG) anwesend ist und ob sichergestellt ist, dass dies immer der Fall ist. Es muss also auch Vertretungsregelungen für Urlaub und Krankheitstage geben. Ansonsten dürfen in diesen Zeiten keine Medikamente verkauft werden.

Die Lagerung von Arzneimitteln ist dann oft der nächste Kontrollpunkt. Gerade in den heißen Sommermonaten ist es von großer Bedeutung, dass die Verkaufsräume und Lagerflächen ausreichend gekühlt werden. Medikamente, die auch nur für sehr kurze Zeit bei zu hoher Temperatur gelagert werden, dürfen nicht mehr verkauft werden. Manchmal verlangen die Kontrollbehörden hier die Installation von Thermometer, die den Temperaturverlauf speichern.

Freiverkäufliche Arzneimittel müssen zudem deutlich getrennt von anderen Waren, zum Beispiel Lebensmitteln, gelagert werden. Hier geht es unter anderem darum, dass Kundinnen und Kunden deutlich sehen können, wo der Bereich der Arzneimittel beginnt und es beispielsweise nicht zu Verwechslung von Lebensmitteltees und Arzneitees kommt.

Montag, 20. Mai 2019

Lagerung von Arzneimitteln


Im Einzelhandel müssen freiverkäuflicheArzneimittel von anderen Waren deutlich getrennt werden. Für die Überwachung der Arzneimitteln ist das Regierungspräsidium und für übrige Waren der Wirtschaftskontrolldienst zuständig.

Bei Fertigarzneimitteln sind die Lagerhinweise des Herstellers zu beachten. Hier muss ebenfalls darauf geachtet werden, ob kühle und/oder trockene Lagerung vorgegeben wird.
Sollten keine Hinweise vermerkt sein, gelten folgende Regelungen für freiverkäufliche Arzneimitteln:
1  1.    bis 25°C (Raumtemperatur)
    Kräuterteemischungen mit Drogen, die ätherisches Öl enthalten (z.B. Husten-, Leber-, Galle- oder      Magentee), Ätherischöldrogen offen oder abgepackt, flüssige Vitamin-Präparate, bestimmt Tonika,      Weichgelatinekapseln, Salben und Gele.
2   2.   bis 20°C (Kellertemperatur)
     Kräutertee-Feinschnitte mit Ätherischöldrogen, Pflanzenpresssäfte, bestimmte Tonika                         (alkoholfreie bzw. alkoholarme Fertigarzneimittel), Drogen mit fettem Öl (z.B. Leinsamen),                 Kühlsalben, Leinöl, Lebertran.
3    3.    bis 8°C (Kühlschrank)
 Für apothekenpflichtige Arzneimittel und Zubereitungsformen (z.B. Impfstoffe)

Wichtig bei der Lagerung von Drogen ist allerdings auch die relative Feuchtigkeit, um Schimmelbildung vorzubeugen. Allgemein sollten freiverkäufliche Arzneimittel nicht über 25°C gelagert werden mit einer Luftfeuchtigkeit von 40-50%. Daher ist ein Raum, in dem täglich Tee oder Kaffee gekocht wird, ungeeignet. Ebenfalls nicht geeignet sind Verkaufsräume mit direktem Sonnenlicht, Schaufenstern oder Heizkörpern.

Laut §8 AMG 76 ist es ein Verstoß grüne Klarsichtpackungen zu verwenden, sie sind für Drogen allgemein nicht geeignet.

Verfalldatum
In §10 Abs. 7 AMG ist das Verfalldatum wie folgt geregelt:
Zur Überwachung sind Kontrollsysteme vorgesehen (z.B. Liste, Karteikarten, wöchentliche Inventur, Farbcodierung, elektronische Bestandsaufnahme). Jeder Prüfungsteilnehmer muss wissen, wie eine solche Überwachung der Verfalldaten durchzuführen ist.

Folgende freiverkäufliche Arzneimittel sind häufig zu kontrollieren:
Flüssige Vitamin-Präparate, da sie nach rund einem Jahr nicht mehr den vorgegebenen Vitamingehalt aufweisen; Leinöl wird nach sechs Monaten ranzig; Leinsamen, Kürbissamen und andere fettreiche Samen und Früchte sind aufgrund oxidativer und enzymatischer Veränderungen des fetten Öls bei unsachgemäßer Lagerung weniger als ein Jahr, bei kühler und trockener Lagerung bis zu zwei Jahren haltbar; Kräuterteemischungen mit hohem Anteil an Ätherischöldrogen, insbesondere Feinschnitte, da sich die Wirkstoffe schnell verflüchtigen.

Samstag, 18. August 2018

Freiverkäufliche Arzneimittel - Erkältung und Abwehr

Bald ist es wieder soweit: die von vielen Menschen als unangenehm empfundene, kalte und nasse Jahreszeit beginnt.

Ob im Beruf oder in der Freizeit, Kontakt mit anderen Menschen ist kaum zu vermeiden. Schnell werden so durch Niesen oder Husten Krankheitskeime übertragen. Eine leichte Erkältung, mit oder ohne Fieber, kann, dank freiverkäuflicher Arzneimittel, meist selbst behandelt werden. Sollte eine schwere Virusinfektion oder die gefährliche Grippe auftreten, sollte umgehend ein Arzt zur professionellen Behandlung aufgesucht werden.

Die ersten Anzeichen einer Erkältung sollte man nicht ignorieren. In jedem Drogeriemarkt, im Lebensmitteleinzelhandel sowie in Reform-/Bioläden gibt es zahlreiche Heilmittel, die zur Linderung von Erkältungsbeschwerden beitragen. Laut §50 des Arzneimittelgesetzes dürfen diese “freiverkäuflichen Arzneimittel” auch außerhalb von Apotheken angeboten werden, sofern eine sachkundige Person im Geschäft anwesend ist.
freiverkäuflichen Arzneimitteln

 Linderung von Beschwerden und Vorbeugung

Wer von uns stand nicht schon einmal inmitten einer Menschenmenge und wurde von allen Seiten angehustet oder angeniest? Durch Tröpfcheninfektion gelangen die Krankheitskeime mehr oder weniger unbemerkt in den eigenen Körper und verursachen eine Infektion der Luft- und Atemwege.

Die Dauer einer Erkältung kann man zwar nicht verkürzen, durchaus aber die Beschwerden lindern. Bei einer verstopften Nase helfen Nasensprays oder -tropfen auf natürlicher Basis, zum Beispiel mit Meerwasserextrakten oder einer Kochsalzlösung. Auch medizinische Bäder und das Inhalieren von heißen Kamille- oder Eukalyptusdämpfen helfen ausgezeichnet.

Halsschmerzen sind mit verschiedenen, wohlschmeckenden Lutschtabletten, z.B. Isländisch Moos Pastillen, zu behandeln. Gegen Husten und Hustenreiz gibt es zahlreiche Säfte, die die Probleme lindern. Für die oft mit einer Erkältung einhergehenden Kopfschmerzen eignet sich hervorragend  ätherisches Öl, welches man sanft auf Stirn, Schläfen oder Nacken reibt. Bei Hustenreiz oder Halsschmerzen kann es ebenfalls innerlich zur Anwendung kommen und in kurzer Zeit seine Wirkung entfalten.
Auch wenn nicht immer “die anderen” schuld sind - eine Erkältung ist einfach lästig. Ist das körpereigene Immunsystem geschwächt, ist man besonders anfällig für Husten, Schnupfen und Heiserkeit. Zur Vorbeugung und Stärkung des eigenen Abwehrsystems werden in Drogeriemärkten und in Lebensmittelgeschäften eine Vielzahl freiverkäuflicher Arzneimittelangeboten: Vitamine, Aufbaupräparate und  wohlschmeckende Drinks zur Nahrungsergänzung. So spart man sich bei einer drohenden Erkältung praktischerweise den oft beschwerlichen Gang zur entfernt gelegenen Apotheke.

Mittwoch, 18. Juli 2018

Freiverkäufliche Arzneimittel - Vitamine


Theoretisch weiß jeder, wie man den eigenen Körper gesund und fit hält. Eine ausgewogene Ernährung und körperliche Aktivität sind unerlässlich. Leider sind die guten Vorsätze nicht immer einzuhalten, sei es wegen einer ermüdenden Tätigkeit im Beruf, allgemeines Unwohlsein oder körperliche Schwierigkeiten. Schwere Gesundheitsstörungen sollte man von einem Arzt behandeln lassen. Die kleinen Beschwerden des täglichen Lebens kann man aber, dank freiverkäuflicher Arzneimittel, meist selbst behandeln. In Drogeriemärkten, im Lebensmitteleinzelhandel sowie in Reform-/Bioläden dürfen diese verkauft werden, sofern eine sachkundige Person (gemäß §50, Arzneimittelgesetz) vor Ort ist.

Wer hat nicht schon einmal Vitaminpräparate in flüssiger oder in Tablettenform konsumiert?
Sie eignen sich sowohl zur Behebung von Vitamin-Defiziten als auch zur Vorbeugung von Mangelerscheinungen. Viele Vitaminpräparate gehören zu den freiverkäuflichen Arzneimitteln.

Freiverkäufliche Arzneimittel

Ein Veganer wird durch die rein pflanzliche Ernährung eventuell unter Vitamin B12 Mangel leiden, da dieses Vitamin normalerweise durch den Verzehr von Fleisch aufgenommen wird. Diesen Mangel kann er jedoch durch die separate Zufuhr von Vitamin B12 in Tabletten-, Pulver- oder Tropfenform ausgleichen.

Einseitige oder unzureichende Ernährung kann das körpereigene Immunsystem schwächen. Nicht in jedem Lebensmittel (besonders im Fast Food Bereich) ist ausreichend Vitamin C enthalten. Durch Zufuhr in Tabletten- oder Pulverform oder als wohlschmeckendes Brausegetränk kann, gerade in den kalten Monaten, einer drohenden Erkältung durch Stärkung der körpereigenen Abwehrstoffe vorgebeugt werden.

Sportler schwitzen mehr als körperlich untätige Menschen. Durch die körperliche Anstrengung werden vermehrt Salze und Elektrolyte ausgeschieden. Nach dem Sport sollten diese dem Körper wieder zugeführt werden, zum Beispiel in Form von Wässern mit erhöhtem Mineralgehalt (Heilwässer).


Das einzige Vitamin, das der Körper selbst herstellen kann, ist Vitamin D. Durch Sonneneinstrahlung wird es in der Haut produziert. In unseren Breitengraden, besonders in den langen Wintermonaten, reicht jedoch die Intensität der Sonne meist nicht für eine ausreichende Vitamin D Produktion aus. Müdigkeit, vermehrte Infektanfälligkeit und schlechte Wundheilung sind nur ein paar der möglichen Folgen. Auch hier ist leicht Abhilfe zu schaffen: Vitamin D Tabletten oder - Getränke gibt es in vielen Lebensmittelgeschäften und Drogeriemärkten.

Da Vitamine und Heilwässer zu den freiverkäuflichenArzneimitteln gehören, sind sie im Einzelhandel leicht zu erwerben.

Sonntag, 15. Juli 2018

Freiverkäufliche Arzneimittel - Salben, Cremes, Verbände


Ist man auch noch so vorsichtig - die Welt und das eigene Zuhause sind voller Ecken und Kanten, an denen man sich stoßen, schneiden und manchmal sogar schwer verletzen kann. Eine offene Schranktür, die Ecken des Esstisches oder das kleine Küchenmesser: wie schnell zieht man sich - oftmals sogar blutende - Verletzungen zu!

Selbst der geliebte Vierbeiner kann beim Herumtoben unbeabsichtigt Kratzer oder Schürfwunden verursachen.
freiverkäufliche arzneimittel
Bei schweren Verletzungen sollte umgehend ein Arzt aufgesucht werden. Kleine Blessuren können aber, dank freiverkäuflicher Arzneimittel, selbst behandelt werden.

Für jede Verletzung gibt es das passende Heilmittel. Zudem erspart man sich den oft lästigen Weg zur entfernt gelegenen Apotheke, da freiverkäufliche Medikamente auch außerhalb dieser im Lebensmitteleinzelhandel, in Drogeriemärkten, Reform-/Bioläden und in Zoogeschäften vertrieben werden dürfen.

Für den Verkauf in diesen Geschäften schreibt der §50 des Arzneimittelgesetzes jedoch die Anwesenheit einer sachkundigen Person vor. Die geforderte Sachkundeprüfung kann bei der IHK abgelegt werden.

Eine kleine “Hausapotheke” ist in den meisten Haushalten vorhanden - wer hat sich in Notfällen nicht schon einmal am gesetzlich vorgeschriebenen Verbandskasten im Auto bedient? Zur Weiterbehandlung einer kleinen Schnittverletzung oder eines Blutergusses wird dann gerne auf die freiverkäuflichen Produkte im Lebensmittelgeschäft oder Drogeriemarkt zurückgegriffen.

Prellungen und Blutergüsse werden am besten unverzüglich gekühlt. Ist die Haut unbeschädigt, hat man die freie Wahl unter zahlreichen Kühlgels, Sportsalben und Liquids.

Bei blutenden Verletzungen sollte man diese Mittel meiden: sie brennen in der Wunde und können sogar die Heilung verzögern. Für offene Wunden gibt es eine Vielzahl Cremes und Salben, die die Wunde abdecken und dank der Inhaltsstoffe (z.B. Zink) die Wundheilung beschleunigen. Zur ersten Desinfektion einer blutenden Wunde werden diverse Sprays angeboten. Auch Verbandstoffe und Bandagen, die mit nicht verschreibungspflichtigen Mitteln getränkt sind, kommen zum Einsatz.
IHK Arzneimittel
Für die Behandlung von Muskelverspannungen oder leichten Zerrungen bietet der Markt ebenfalls eine große Auswahl freiverkäuflicher Arzneimittel auf chemischer oder natürlicher Basis an. Ungewohnte (sportliche) Aktivitäten oder stundenlange einseitige Belastung des Körpers führen schnell zu schmerzhaften Verspannungen. Eine wärmende Salbe, zum Beispiel mit Arnika, wirkt hier schnell und nachhaltig. Sie ist als freiverkäufliches Arzneimittel leicht im Handel zu finden. 

Viele Tipps und Tricks zur Behandlung kleiner Blessuren waren bereits zur Zeit unserer Großmütter bekannt und werden von Mund-zu-Mund an die nächste Generation weitergegeben.

Donnerstag, 5. Juli 2018

Freiverkäufliche Arzneimittel - Ätherisches Öl

Fast jeder von uns hatte bereits unter Kopfschmerzen oder Gliederschmerzen zu leiden. Sie können verschiedenste Ursachen haben und werden meist als sehr lästig empfunden. Selbst ein unbestimmtes “Brummen” des Kopfes oder ein schmerzender Arm behindern die einfachsten Tätigkeiten des täglichen Lebens, denkt man an Bücken, Tragen von schweren Dingen oder auch an konzentriertes Arbeiten am Computer.
Freiverkäufliche Arzneimittel

Ein Arztbesuch ist natürlich bei sehr starken Schmerzen oder ernsten Krankheiten unumgänglich - viele kleine Beschwerden können aber, dank freiverkäuflicher Arzneimittel, selbst behandelt werden.

Der Markt bietet eine große Auswahl von verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen und freiverkäuflichen Arzneimitteln an. Letztere dürfen, sofern eine sachkundige Person im Geschäft anwesend ist, außerhalb von Apotheken auch in Drogerien, Reform-/Bioläden, Zoogeschäften und im Lebensmitteleinzelhandel vertrieben werden. Dies ist in §50 des Arzneimittelgesetzes geregelt.

Jeder Mensch kann selbst entscheiden, ob er freiverkäufliche Arzneimittel auf chemischer oder auf pflanzlicher Basis bevorzugt.

Bei leichten Kopf- oder Gliederschmerzen kann eine Tablette auf chemischer Basis schnelle Linderung verschaffen. Wer pflanzliche Produkte bevorzugt, bekämpft Schmerzen gerne mit natürlichen Heilmitteln. Bewährt hat sich die Selbstbehandlung mit ätherischem Öl. Das Öl  ist vielseitig einsetzbar. Äußerlich wird es, zum Beispiel bei Kopfschmerzen, auf Stirn oder Nacken geträufelt. Die natürlichen Bestandteile des Öls entfalten ihre Wirkung auf der Haut und verschaffen in kurzer Zeit Linderung. Der Geruch des Öls wird meist als angenehm und befreiend empfunden.

Bei einer Erkältung befreit das Öl durch Inhalieren der Dämpfe schnell die verstopften Atemwege. In der Dampfsauna wird es deshalb gerne als Aufguss benutzt.
Freiverkäufliche Arzneimittel
Innerlich angewendet ist dieses natürliche, freiverkäufliche Arzneimittel ebenfalls unschlagbar. Bei leichtem Unwohlsein genügen ein paar Tropfen im (hinteren) Bereich der Zunge, die langsam in den Hals laufen. Die Wirkung setzt unmittelbar ein und die Übelkeit verschwindet. Das Öl sollte nicht in Berührung mit den Augen kommen, da es sehr intensiv / scharf ist und die Schleimhäute reizt.

Das Öl besteht aus natürlichen Inhaltsstoffen, gehört zu den freiverkäuflichen Arzneimitteln und wird von diversen Herstellern angeboten. Es ist im Drogeriemarkt sowie in vielen Lebensmittelgeschäften erhältlich. Bei Schmerzen läuft niemand gerne unnötig herum, daher wird das freiverkäufliche Arzneimittelangebot im Supermarkt oder im Drogeriemarkt gerne angenommen.

Freitag, 29. Juni 2018

Freiverkäufliche Arzneimittel bei Befindlichkeitsstörungen


Kopfschmerzen? Hals- oder Gliederschmerzen? Oder ein allgemeines Unwohlsein? Es gibt wenige Menschen, die nicht ab und an unter mehr oder weniger starken Schmerzen leiden. Verbirgt sich hinter den Schmerzen eine ernstzunehmende Krankheit, ist ein Arztbesuch natürlich unerlässlich. Viele alltägliche Beschwerden kann man jedoch, dank freiverkäuflicher Medikamente, selbst behandeln.


Was versteht man unter “freiverkäuflichen Arzneimitteln”?


Es handelt sich dabei um Medikamente, die auch außerhalb von Apotheken verkauft werden dürfen, zum Beispiel in Drogeriemärkten, im Lebensmitteleinzelhandel oder in Reformhäusern.

Zu beachten ist hier, dass in den entsprechenden Geschäften eine sachkundige Person anwesend sein muss. Der entsprechende Nachweis kann durch das Ablegen einer speziellen Sachkundeprüfung bei der IHK erbracht werden, auf Basis von §50 des Arzneimittelgesetzes (AMG). In AMG werden zudem Arzneimittel klar definiert.
Freiverkäufliche Arzneimittel sind keine starken Medikamente. Sie haben oft eine schwache Wirkung und dienen dazu, kleine bis mittlere Beschwerden zu lindern oder diesen vorzubeugen. Es ist keine Beratung durch einen Apotheker erforderlich.

Wie auch bei den apothekenpflichtigen Medikamenten gibt es bei den frei verfügbaren Mitteln eine große Auswahl. Für viele Beschwerden gibt es ein passendes Mittel. Zudem hat man sehr oft die Wahl zwischen chemisch hergestellten Produkten und solchen auf pflanzlicher Basis.

Besonders bei leichten Schmerzen reichen Produkte auf pflanzlicher Basis oftmals aus. Leichte Kopfschmerzen oder einen “steifen Hals” behandelt man zum Beispiel mehrmals täglich mit einem ätherischen Öl. Dieses wird auf die schmerzende Stelle aufgetragen und bringt bereits nach kurzer Zeit Linderung. Freiverkäufliche Präparate dieser Art erhält man in vielen Drogeriemärkten sowie in einigen Lebensmittelgeschäften, die ein Sortiment mit medizinischen Produkten führen.

Leiden Sie unter einer Erkältung? Sie können zwar die Dauer dieser nicht verkürzen, aber sehr wohl die Symptome lindern. Der Gang zur nächstgelegenen Apotheke ist bei einer starken Erkältung oft beschwerlich. Da Sie aber sowieso Ihren “normalen” Einkauf tätigen müssen, ist es sehr praktisch, wenn Sie Ihr gewünschtes Arzneimittel problemlos in Ihrem Lebensmittelgeschäft oder Ihrem bevorzugten Drogeriemarkt kaufen können.
Auch zur Vorbeugung gesundheitlicher Defizite gibt es eine breite Palette freiverkäuflicher Arzneimittel, sowohl auf chemischer, wie auch auf pflanzlicher Basis. Vitaminpräparate, Beruhigungsmittel oder Mittel für den Magen- und Darmbereich - fast jeder Einzelhandel verfügt über eine gewisse Auswahl von Medikamenten.

Die Selbstbehandlung mit diesen Medikamenten in vielen Fällen möglich. Beobachten Sie aber sorgfältig Ihren Körper und suchen Sie bei starken Schmerzen einen Arzt auf!

Sonntag, 13. August 2017

IHK Arzneimittel: Die Sachkenntnisprüfung für den Einzelhandel



Wenn Sie Arzneimittel im Einzelhandel verkaufen wollen, benötigen Sie einen Nachweis über Ihre Sachkenntnis. Der häufigste Weg, um diese Sachkenntnis nachzuweisen, ist eine Prüfung bei der IHK. Im Rahmen dieser Prüfunglegt Ihnen die IHKArzneimittel vor (Arzneikräuter), die Sie erkennen müssen und zudem viele theoretische Fragen, die sich ebenfalls um das Thema drehen. Nach § 50 des Arzneimittelgesetzes wird diese Prüfung dann als Nachweis Ihrer Sachkenntnis anerkannt.
IHK Arzneimittel


Unabhängig davon, ob Sie sich auf dem Gebiet der Heilkräuter und Arzneimittel bereits ein wenig auskennen oder nicht, macht es Sinn, sich auf die Prüfung in einem speziellen Seminar/Kurs vorzubereiten. Dort lernen Sie genau die Inhalte, die bei der IHK geprüft werden und haben somit die besten Chancen, das Examen zu bestehen.

Wie läuft die Prüfung ab? 

Die Art und Weise, in der die IHK Arzneimittel abfragt, ist deutschlandweit gleich. Sie bekommen verschiedene Proben pflanzlicher Drogen vorgelegt und müssen dann auf dem Frage- bzw. Antwortbogen in kurzen Begriffen angeben, worum es sich handelt. Die ist der praktische Teil des Examens.

Im theoretischen Teil müssen Sie der IHK „beweisen“, dass Sie sich auch mit nicht-pflanzlichen Arzneimitteln auskennen und mit Themen, die im Zusammenhang mit Medikamenten relevant sind. Dazu gehören die Lagerung und der Transport, erlaubte und verbotene Werbemaßnahmen, Kenntnisse über die Apothekenpflicht und über Medizinprodukte. Auch weitere Themengebiete sind relevant. 
IHK Arzneimittel


Gerne stellt die IHK zudem Fallen in Form von Fangfragen und Formulierungen, die Sie auf die falsche Spur führen sollen. Auch daher macht es Sinn, einen Kurs zu belegen, in dem Sie lernen, diese Fallen zu umschiffen. 

Zu empfehlen ist der Onlinekurs auf „www.sachkunde-arzneimittel.de“. Dort spielen Sie die Prüfungssituation vor Ihrer Anmeldung bei der IHK Arzneimittel-Prüfung in Probeexamen durch, die Ihnen bereits ein Gefühl dafür geben, wie sich die IHK ihre Fragen stelle. Somit kommen keine Überraschungen auf Sie zu.