Samstag, 3. September 2016

Kräuterschein - muss er sein?


Vermutlich informieren Sie sich gerade online darüber, ob sie einen Kräuterschein zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit benötigen oder nicht. Vorab möchten wir Ihnen sagen, dass es sich selbst dann, wenn sie den Kräuterschein nach Gesetz nicht unbedingt benötigen, um ein interessantes Themengebiet handelt, dass ihnen auch privat sehr nützlich sein wird.
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Doch zur eigentlichen Frage: der Kräuterschein, auch als Sachkundenachweis für den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln bekannt, ist ein Nachweis über Ihre Kenntnisse auf dem Gebiet der Medikamente, die außerhalb von Apotheken verkauft werden dürfen. Er muss auf Basis des § 50 Arzneimittelgesetz (AMG) erbracht werden, da danach nur sachkundige Personen Einzelhandel mit diesen Arzneimitteln betreiben dürfen. Sachkundig kann man beispielsweise sein, wenn man eine entsprechende Ausbildung abgeschlossen hat, zum Beispiel ein Pharmaziestudium oder eine Ausbildung als Apothekenhelfer bzw. –helferin.


Prüfung bei der IHK zur Erlangung des Kräuterscheins

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Hat man eine solche Ausbildung nicht, gibt es eine einfache Lösung, um trotzdem sachkundig im Sinne des Gesetzes zu werden. Nach einer Schulung, die entweder online oder vor Ort stattfinden können und insgesamt ca. 25-30 Stunden in Anspruch nimmt, hat man die Möglichkeit eine Prüfung bei der IHK abzulegen. Diese Prüfung resultiert in den so genannten Kräuterschein, d.h. die Befähigung, freiverkäufliche Arzneimittel zu verkaufen.

Der umgangssprachliche Begriff Kräuterschein leitet sich davon ab, dass die beschriebene Prüfung einen großen Fokus auf Arzneikräuter und Teedrogen legt. Sowohl im praktischen als auch im theoretischen Teil ist die Erkennung von Pflanzendrogen und das Wissen über Inhaltsstoffe und Anwendung ein zentrales Thema. Ohne Kenntnisse auf diesem Gebiet ist es nicht möglich, die Prüfung zu bestehen. Mit einem entsprechenden Kurs ist das jedoch kein Problem sich dieses Wissen anzueignen und den Kräuterschein zu erhalten.

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