Vermutlich
informieren Sie sich gerade online darüber, ob sie einen
Kräuterschein
zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit benötigen oder nicht.
Vorab möchten wir Ihnen sagen, dass es sich selbst dann, wenn sie
den Kräuterschein nach Gesetz nicht unbedingt benötigen, um ein
interessantes Themengebiet handelt, dass ihnen auch privat sehr
nützlich sein wird.
Doch
zur eigentlichen Frage: der Kräuterschein,
auch als Sachkundenachweis für den Einzelhandel mit
freiverkäuflichen Arzneimitteln bekannt, ist ein Nachweis über Ihre
Kenntnisse auf dem Gebiet der Medikamente, die außerhalb von
Apotheken verkauft werden dürfen. Er muss auf Basis des § 50
Arzneimittelgesetz (AMG) erbracht werden, da danach nur sachkundige
Personen Einzelhandel mit diesen Arzneimitteln betreiben dürfen.
Sachkundig kann man beispielsweise sein, wenn man eine entsprechende
Ausbildung abgeschlossen hat, zum Beispiel ein Pharmaziestudium oder
eine Ausbildung als Apothekenhelfer bzw. –helferin.
Prüfung bei der IHK zur Erlangung des Kräuterscheins
Hat
man eine solche Ausbildung nicht, gibt es eine einfache Lösung, um
trotzdem sachkundig im Sinne des Gesetzes zu werden. Nach einer
Schulung, die entweder online oder vor Ort stattfinden können und
insgesamt ca. 25-30 Stunden in Anspruch nimmt, hat man die
Möglichkeit eine Prüfung bei der IHK abzulegen. Diese Prüfung
resultiert in den so genannten Kräuterschein,
d.h. die Befähigung, freiverkäufliche Arzneimittel zu verkaufen.
Der
umgangssprachliche Begriff Kräuterschein
leitet sich davon ab, dass die beschriebene Prüfung einen großen
Fokus auf Arzneikräuter und Teedrogen legt. Sowohl im praktischen
als auch im theoretischen Teil ist die Erkennung von Pflanzendrogen
und das Wissen über Inhaltsstoffe und Anwendung ein zentrales Thema.
Ohne Kenntnisse auf diesem Gebiet ist es nicht möglich, die Prüfung
zu bestehen. Mit einem entsprechenden Kurs ist das jedoch kein
Problem sich dieses Wissen anzueignen und den Kräuterschein
zu erhalten.
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