Samstag, 4. Oktober 2014

Sinn und Zweck der Apothekenpflicht



Wenn Sie unserem Blog ein wenig folgen, haben Sie sich bestimmt schon einmal gefragt: Warum sind gibt es eigentlich eine Unterscheidung in freiverkäufliche Arzneimitteln, apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige Arzneimittel. Außerdem gibt es noch Medizinprodukte, die dann keine Arzneimittel sind. Und auch bei den Medizinprodukten unterscheidet man zwischen denen, die mit Sachkundenachweis und denen die ohne Kräuterschein verkauft werden dürfen.


sachkundenachweis Arzneimittel


Vereinfacht gesagt, sind Arzneimittel dann freiverkäuflich, wenn Sie in Wirkung nicht allzu stark sind. Natürlich bedeutet das auch, dass damit dann nur Krankheiten vorgebeugt werden kann, die selber nicht allzu gravierend sind. Warum braucht man dann einen Sachkundenachweis für freiverkäuflicheArzneimittel, um diese zu verkaufen, und muss sich durch all die Prüfungsfragen und Tests quälen? Nun, weil es dieser Gruppe der Arzneimittel durchaus auch zu Nebenwirkungen und Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln kommen kann. Z.B. sollte Melissenspiritus bei eingeschränkter Leberfunktion nicht abgegeben werden und freiverkäufliche jodhaltige Desinfektionsmittel können Allergien auslösen.

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Apothekenpflichtige Arzneimittel sind hingegen in Ihrer Wirkung wesentlich stärker und können daher auch für schwerere Krankheiten eingesetzt werden. Apothekenpflichtige Heilpflanzen sind bei falscher Dosierung oft giftig, bei korrekter Anwendung können Sie dem Patienten jedoch bei der Heilung helfen. Bespiele sind hier:

·        Fingerhut → Herzmittel; kann Übelkeit, Brechreiz, Sehstörungen oder Herzrhythmusstörungen verursachen

·        Johanniskraut → Antidepressivum; kann zu Magen-Darm-Beschwerden, Kopfschmerzen, Erregung, Müdigkeit und erhöhter Lichtempfindlichkeit führen.
Verschreibungspflichtige Arzneimittel sind wiederum in Ihrer Wirkung so stark oder tragen so große Risiken in sich, dass sie nicht nur ausschließlich in der Apotheke verkauft werden dürfen, sondern auch nur dann, wenn ein Arzt dafür ein Rezept ausstellt.

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