Wenn Sie auf unserem Blog und auf unserer Webseite surfen, sind Sie hier,
da Sie sich für die Prüfung „freiverkäufliche Arzneimittel“ interessieren. Doch
was genau kommt dabei eigentlich auf Sie zu? Viell. haben Sie von Ihren
Kollegen, die den Sachkundenachweis bereits haben, gehört, dass die IHK sie auf
eine Art und Weise prüft, wie Sie es aus der Führerscheinprüfung kennen. Das
stimmt, wenn man nur das Format der Fragen und Antworten betrachtet.
Prüfungsteil 1 – Theorie
Im ersten Teil der Prüfung zu freiverkäuflichen Arzneimitteln, werden alle
theoretischen Themen abgefragt. Die IHK verlangt von Ihnen, dass Sie den
Fragen, die gestellt werden, die richtigen Fragen zuordnen können. Mit Zuordnen
ist hier gemeint, dass Sie aus verschiedenen Antwortmöglichkeiten wählen
können. Sie müssen in diesem Teil der Prüfung also nicht selber schreiben,
sondern nur ankreuzen. Hier finden Sie einige Beispiele.
Diese sog. „Multiple-Choice“ Fragen sind im Format denen in der
Führerscheinprüfung ähnlich. Wichtig ist, dass jeweils nur eine Antwort korrekt
ist. Außerdem bekommen Sie keine Negativpunkte, falls Sie eine Frage falsch
beantworten. D.h. im Zweifel ist es besser zu raten als nichts anzukreuzen.
Prüfungsteil 2 – Praxis
Im zweiten Teil geht es darum, Kräuterdrogen zu erkennen sowie die
richtigen Wirkstoffe und Anwendungsgebiete zu notieren. Sie haben mehrere
Proben vor sich auf dem Tisch und müssen nun auf Ihrem Prüfungsbogen
ausschreiben, worum es sich dabei handelt, wie es angewendet wird und welche
Stoffe die positive Wirkung haben, die die Droge ausmacht.
Auch dieser zweite und abschließende Teil ist schriftlich, womit die häufig
gestellte Frage beantwortet ist, ob die freiverkäufliche Arzneimittel Prüfung
auch einen mündlichen Teil hat: Nein, den hat sie nicht, sie ist eine rein
schriftliche Prüfung.
Auf unserer Webseite finden Sie viele Beispiele zu
möglichen Fragen und
außerdem Informationen zu unseren Kursen, in denen Sie detailliert und
gründliche vorbereitet werden.
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