Liebe Leser,
leider enthalten die Teedrogen, die Sie bei der IHK Prüfung zu
freiverkäuflichen Arzneimitteln erkennen müssen, keine Wirkstoffe gegen
Allergien. Allerdings kann das Gegenteil der Fall sein – Sie sind allergisch
auf die Teedrogen. Was können Sie in diesem Fall machen? Wie können Sie den
Sachkundenachweis trotzdem erhalten?
Fragen Sie vorher
bei der IHK an, welche Möglichkeiten es gibt
Die Antwort ist
simpel: stimmen Sie sich mit Ihrer IHK ab. Sicherlich hat man dort schon
ähnliche Fälle gehabt und weiß, damit umzugehen. Außerdem ist es sehr
unwahrscheinlich, dass Sie auf alle Teedrogen allergisch reagieren. Sprechen
Sie mit der zuständigen Person und fragen Sie, ob es z.B. die Möglichkeit gibt,
dass Kamillenblüten aus Ihrer Prüfungs-Sammlung ausgeschlossen werden.
Wo bekommen Sie
die Sammlung zur Vorbereitung auf die Prüfung
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