Wer außerhalb von Apotheken mit freiverkäuflichen Arzneimitteln handeln will, braucht einen
Sachkundenachweis der IHK. Die dazugehörige Prüfung wird auf den IHK-Webseiten
dementsprechend auch oft mit „Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln“
übertitelt.
Die sachkundige Person darf dann z.B.
Arzneitees und bestimmte, genau definierte, sonstige freiverkäufliche
Arzneimittel verkaufen. Diese Arzneimittel sind v.a. zur Selbstbehandling bei
leichten Befindlichkeitsstörungen gedacht. Wenn sich also beispielsweise eine
Erkältung „anschleicht“, kann der Kunde/Patient mit diesen Arzneimitteln noch
versuchen, eine Verschlimmerung und einen tatsächlichen Ausbruch der Krankheit
abzuwenden.
Überwachung
des Handels durch Arzneimittelprüfer
Da der Staat sicherstellen will, dass
bestimmte Vorschriften hinsichtlich des Einzelhandels mit Arzneimitteln
eingehalten werden, wird der Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln durch
Arzneimittelprüfer überwacht. Diese überprüfen als erstes, ob eine sachkundige
Person anwesend ist, da ansonsten keine Arzneimitteln zum Verkauf angeboten
werden dürfen. Danach wird vor allem die Lagerung der vorhandenen Arzneimittel
begutachtet. Dieser Bereich ist von großer Bedeutung, da Medikamente durch
unsachgemäße Lagerung zu sog. „bedenklichen Arzneimitteln“ werden können, die
ein Risiko für die Gesundheit von Menschen und Tieren darstellen. Besonder
wichtig ist natürlich auch ein nachvollziehbares und zuverlässiges System zur
Überwachung der Verfallsdaten.
Bei Arzneimitteln gibt es keine
Mindesthaltbarkeitsdaten (MHD) wie bei Lebensmitteln, sondern Verfallsdaten.
Der Unterschied lässt sich bereits aus dem Namen ableiten. Während ein Händler
bei überschrittenem MHD das Lebensmittel noch verkaufen darf, wenn er es vorher
sorgfältig überprüft und eine eventuelle Wertminderung sichtbar macht, dürfen
Arzneimitteln nach abgelaufenem Verfallsdatum unter keinen Umständern mehr
verkauft werden.
Wichtig ist auch die Einhaltung von
Lagertemperaturen und Luftfeuchtigkeitsgrenzen. Falls die Verpackung der
Arzneimittel keine besonderen Hinweise zur Lagertemperatur stehen, gilt eine
Temperatur von 15 – 25° C. Bei kleinen Geschäften ohne Klimaanlage kann diese
Grenze im Sommer leicht überschritten werden und muss daher beim Handel mitfreiverkäuflichen Arzneimitteln besonders beachtet werden.
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