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Freitag, 23. September 2016

Kräuterschein – lassen Sie sich nicht verwirren

Viele der Angebote die man im Internet zur Vorbereitung auf denKräuterschein findet, wirken auf den ersten und auch auf den zweiten Blick sehr verwirrend und kompliziert. Unsere Zielstellung ist es hingegen seit über 15 Jahren, Prüfungsteilnehmern die Vorbereitung so einfach wie möglich zu machen und die Angst vor der Prüfung für den Kräuterschein zu nehmen.

 Kräuterschein

Unser Konzept folgt daher didaktisch-systematischen Ansätzen, die die Lerninhalte auf eine Art und Weise präsentieren, für die wir immer wieder großes Lob erhalten. Teilnehmer unserer Kurse bestehen die IHK Prüfung für den Kräuterschein durch die Bank mit guten Ergebnissen. Dies kommt nicht daher, dass wir besonders streng sind und jedem Teilnehmer genau auf die Finger schauen, sondern daher das Lernen für den Kräuterschein bei uns Spaß macht.

 Interaktive Vorbereitung auf den Kräuterschein

Auch wir können selbstverständlich die Angebote der Konkurrenz, hatten jedoch noch nie die Versuchung, uns etwas abzugucken (umgekehrt war dies schon gelegentlich der Fall). Unsere Seminare bestehen nicht aus langweiligem Durchlesen von Texten, sondern sind anschaulich gestaltet, so dass der Kräuterschein etwas ist, auf das man sich gerne vorbereitet. Während andere Anbieter trockene und spröde Texte und Skripte verwenden oder verkaufen, steht bei uns die Interaktivität und das lernen anhand von Beispielen, die nah am Alltag sind, im Vordergrund.

 Kräuterschein

Natürlich könnten auch wir uns das Leben einfach machen und unsere Seminare einfach so führen wie noch zu Zeiten vor Computer und Internet. Da wir uns jedoch eine hohe Schulungsqualität bei der Vorbereitung auf denKräuterschein zum Ziel gesetzt haben, steht bei uns eine Einbindung der neuen Medien im Vordergrund: sei es durch anschauliche Präsentationen, durch interaktive Zwischenprüfungen oder den schnellen Zugriff auf weitergehende Informationen.


Wir glauben so sehr an unser Konzept, dass wir Ihnen Ihr Geld zurückerstatten, falls sie einer anderen Meinung sind. Testen Sie uns-wir versprechen Ihnen, dass sie viel Freude an der Vorbereitung auf den Kräuterschein haben werden.

Donnerstag, 17. März 2016

Handel mit Freiverkäuflichen Arzneimitteln

Freiverkäuflichen Arzneimittel

Wer außerhalb von Apotheken mit freiverkäuflichen Arzneimitteln handeln will, braucht einen Sachkundenachweis der IHK. Die dazugehörige Prüfung wird auf den IHK-Webseiten dementsprechend auch oft mit „Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln“ übertitelt.

Die sachkundige Person darf dann z.B. Arzneitees und bestimmte, genau definierte, sonstige freiverkäufliche Arzneimittel verkaufen. Diese Arzneimittel sind v.a. zur Selbstbehandling bei leichten Befindlichkeitsstörungen gedacht. Wenn sich also beispielsweise eine Erkältung „anschleicht“, kann der Kunde/Patient mit diesen Arzneimitteln noch versuchen, eine Verschlimmerung und einen tatsächlichen Ausbruch der Krankheit abzuwenden. 
Sachkenntnisprüfung freiverkäufliche Arzneimittel


Überwachung des Handels durch Arzneimittelprüfer

Da der Staat sicherstellen will, dass bestimmte Vorschriften hinsichtlich des Einzelhandels mit Arzneimitteln eingehalten werden, wird der Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln durch Arzneimittelprüfer überwacht. Diese überprüfen als erstes, ob eine sachkundige Person anwesend ist, da ansonsten keine Arzneimitteln zum Verkauf angeboten werden dürfen. Danach wird vor allem die Lagerung der vorhandenen Arzneimittel begutachtet. Dieser Bereich ist von großer Bedeutung, da Medikamente durch unsachgemäße Lagerung zu sog. „bedenklichen Arzneimitteln“ werden können, die ein Risiko für die Gesundheit von Menschen und Tieren darstellen. Besonder wichtig ist natürlich auch ein nachvollziehbares und zuverlässiges System zur Überwachung der Verfallsdaten.

Bei Arzneimitteln gibt es keine Mindesthaltbarkeitsdaten (MHD) wie bei Lebensmitteln, sondern Verfallsdaten. Der Unterschied lässt sich bereits aus dem Namen ableiten. Während ein Händler bei überschrittenem MHD das Lebensmittel noch verkaufen darf, wenn er es vorher sorgfältig überprüft und eine eventuelle Wertminderung sichtbar macht, dürfen Arzneimitteln nach abgelaufenem Verfallsdatum unter keinen Umständern mehr verkauft werden.


sachkundeprüfung freiverkäufliche arzneimittel

Wichtig ist auch die Einhaltung von Lagertemperaturen und Luftfeuchtigkeitsgrenzen. Falls die Verpackung der Arzneimittel keine besonderen Hinweise zur Lagertemperatur stehen, gilt eine Temperatur von 15 – 25° C. Bei kleinen Geschäften ohne Klimaanlage kann diese Grenze im Sommer leicht überschritten werden und muss daher beim Handel mitfreiverkäuflichen Arzneimitteln besonders beachtet werden.