Mit dem so genannten
Kräuterschein erlaubt das Gesetz den Verkauf von Arzneimitteln, die außerhalb von
Apotheken zugelassen sind. Der umgangssprachliche Begriff des
„Kräuterscheins“
für den Sachkundenachweis nach § 50 Arzneimittelgesetz kommt daher,
dass viele dieser freiverkäuflichen Arzneimittel pflanzlicher
Herkunft sind.
Oft
werden wir gefragt, ob es schwierig ist, die verschiedenen
Arzneikräuter zu unterscheiden und zu lernen, wie man sie erkennt.
Die Antwort darauf ist ein klares: „Nein, es ist einfach!“.
Natürlich bedarf es einerseits ein wenig Übung zum Beispiel
Schafgarbenkraut und Wermutkraut auseinanderzuhalten, andererseits
haben die meisten Teilnehmerinnen und Teilnehmer keine Probleme,
Thymian, Rosmarin oder Kamillenblüten auf Anhieb zu erkennen.
Doch nicht nur der
praktische Teil der IHK Prüfung befasst sich mit Kräutern. Auch im
theoretischen Teil wird ein starker Fokus auf pflanzliche Medikamente
gelegt. Dies bedeutet, dass Sie auch zu Kräutern, die sie nicht
erkennen können, theoretische Kenntnisse haben müssen. Sie müssen
also zum Beispiel wissen, dass Kalmuswurzel Bitterstoffe enthält und
appetitanregend wirkt, es wird aber nicht von Ihnen verlangt, dass
Sie ihr Aussehen kennen.
Doch
nicht nur für ihr Arbeitsleben ist der Kräuterschein
interessant. Wäre es nicht gut, zu wissen, welche Kräuter und
Pflanzen Ihnen helfen, wenn Sie Magenproblem haben? Oder wenn Ihr
Kind eine leichte Erkältung hat? Nicht immer will man direkt zu
chemischen Tabletten und Pulvern greifen, deren Nebenwirkungen in der
Regel stärker sind als bei natürlichen, freiverkäuflichen
Arzneimitteln. Natürlich lernen sie auch das in unseren Kursen zum
Kräuterschein.
Nach
bestandener Prüfung gehen Sie mit neuem Wissen in die Welt. Das sie
noch nicht für jedes Unterthema eine praktische Anwendung finden,
ist dabei normal. Im Laufe der Zeit werden sie aber dankbar über die
Kenntnisse aus dem Kräuterschein sein,
denn es werden sich immer mehr Situationen ergeben, in denen sie
diese anwenden können.
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