Falls Sie sich schon ein wenig mit der IHK Sachkenntnisprüfung befasst haben, sind sie sicherlich darauf gestoßen,
dass dabei sehr viel Wert auf Pflanzendrogen gelegt wird. Sie müssen zu verschiedenen
Kräutern nicht nur die Anwendungsgebiete und Inhaltsstoffe kennen und dazu
theoretische Fragen beantworten, sondern auch praktisch in der Lage sein,
verschiedene getrocknete Pflanzen bzw. Pflanzenteile auseinanderzuhalten.
Im theoretischen Teil der IHK Sachkenntnisprüfung zu freiverkäuflichen Arzneimitteln sind in diesem
Themenbereich viele wertvolle Punkte zu holen. Ebenso im praktischen Teil. Die
Punkte im praktischen Teil sind in gewisser Weise sogar noch wertvoller, da
damit ein sehr guter Grundstein gelegt werden kann, um die Prüfung zu bestehen.
Gleichzeitig kann man sich auf den praktischen Teil sehr gezielt vorbereiten,
während im theoretischen Teil nie vorab gesagt werden kann, welche Themen den
Schwerpunkt bilden.
Die
Bezeichnung des Sachkundenachweises als Kräuterschein
Warum sind Arzneikräuter bei der IHK Prüfung
so wichtig, dass der daraus resultierende Sachkundenachweis für
freiverkäufliche Arzneimittel sogar oft als Kräuterschein bezeichnet
wird? Diese Frage ist einfach zu beantworten wenn man sich das Sortiment an
freiverkäuflichen Arzneimitteln anguckt, das Drogeriemärkte wie DM oder
Rossmann führen.
Ein wesentlicher Teil der angebotenen
freiverkäuflichen Medikamente sind Tees mit bestimmter Wirkung und definierten
Anwendungsgebieten. Aber auch Salben, Tabletten und andere Präparate, die es zu
kaufen gibt, werden oftauf pflanzlicher Basis hergestellt.
Es wäre nun jedoch falsch, davon auszugehen,
dass alle pflanzlichen Präparate freiverkäufliche sind und nicht der Apothekenpflicht
unterliegen. Es gibt viele Pflanzen, die giftig sein können, wenn sie falsch
dosiert werden, jedoch einen medizinischen Nutzen haben, wenn die Einnahme
unter bestimmten Regeln erfolgt. Diese Pflanzen sind apotheken-und teilweise
sogar verschreibungspflichtig, da ein sachkundiger Einzelhändler (mit Kräuterschein)
nicht in der Lage ist, Patienten hinsichtlich dieser Pflanzen fachgerecht zu
beraten. Es hängt also – wie bei so vielem im Leben – vom Einzelfall ab, ob eine
Pflanzendroge freiverkäuflich ist oder nicht.
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