Mittwoch, 21. Dezember 2016

Sachkenntnisprüfung für freiverkäufliche Arzneimittel - Ihr beruflicher Vorteil


Sachkenntnisprüfung für freiverkäufliche Arzneimittel

Vieles ist in Deutschland genaustens geregelt, dies gilt auch für den Verkauf von Arzneimitteln. Nach dem Arzneimittelgesetz ist es notwendig, eine Sachkenntnisprüfung für freiverkäufliche Arzneimittel bei der IHK abzulegen, um außerhalb von Apotheken Medikamente abgeben zu dürfen. Wir sind seit über 15 Jahren darauf spezialisiert, Sie auf diese Sachkenntnisprüfung vorzubereiten

Die Sachkenntnisprüfung bei der IHK ist im Grunde leicht zu bestehen, wenn man weiß, welche Themen behandelt werden und welche Kräuter im praktischen Teil der Prüfung erkannt werden müssen. Die Zuordnung der Inhaltsstoffe zu den Kräutern sowie die Kenntnisse über Anwendungsgebiete gehören selbstverständlich auch dazu.

Sachkenntnis als Fachkenntnis

Wie bei jedem Fachgebiet gibt es bestimmte Spezialbegriffe und besondere Kniffe, die man beherrschen muss, um sich im Alltag zurechtzufinden. Diese Kenntnisse werden in der Sachkenntnisprüfung für Arzneimittel abgefragt und helfen Ihnen dementsprechend, den Schein zu erlangen und dann Handel mit Arzneimitteln betreiben zu dürfen.
Sachkenntnisprüfung für freiverkäufliche Arzneimittel
Eventuell kommen in Ihrem Arbeitsalltag natürlich noch Fragen auf, die nicht Bestandteil der Prüfung waren und die Sie zuerst einmal aus dem Konzept bringen. Doch kein Problem: auch nach abgeschlossenem Kurs bei uns können Sie uns jederzeit kostenlos Fragen stellen, die wir Ihnen schnellstmöglich beantworten. Somit sind Sie nicht nur auf die Sachkenntnisprüfung für freiverkäufliche Arzneimittel perfekt vorbereitet sondern haben auch später immer noch Berater, wenn etwas unklar sein sollte.

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