Samstag, 13. September 2014

Freiverkäufliche Arzneimittel - Tests, Prüfungen & Onlinekurs




Wenn Sie diesen Blog lesen, dann wissen Sie bereits wovon ich schreibe: kaum werden die Tage kürzer und die Temperatur fällt, gehen Erkältungen um und früher oder später fangen Sie sich auch eine ein. Doch was kann man dagegen tun? Zum Arzt gehen? Wenn man dazu Zeit hat, dann ja. Eine Alternative stellen Naturheil- und Vorbeugemittel dar. Diese findet man häufig als freiverkäuflicheArzneimittel in Drogerien oder Supermärkten.
Doch was hilft gegen Erkältung? Das ist eine gute Frage, die sich pauschal nur schwer beantworten kann. Wer Ihnen jedoch helfen kann, ist der Verkäufer/die Verkäuferin der freiverkäuflichen Arzneimittel. Denn er hat eine Sachkundeprüfung bei der IHK bestanden, ansonsten dürfte er/sie keine Arzneitees, Tabletten, Dragees, etc. an Sie abgeben.
sachkundenachweis Arzneimittel

Natürlich müssen Sie berücksichtigen, dass Sie nicht mit einem Apotheker bzw. einer Apothekerin sprechen – diese haben ein mehrjähriges Studium absolviert, während die Vorbereitung auf die IHK-Sachkundeprüfung zur Erlangung des Kräuterscheins nur wenige Tage dauert. Trotzdem: der sachkundige Einzelhändler hat Listen über freiverkäufliche Arzneimittel und deren Anwendung und kennt die gebräuchlichsten auch ohne die Listen zu konsultieren. Er hat erfolgreich alle Prüfungsfragen zu freiverkäuflichen Arzneimitteln beantwortet und weiß, wie die wichtigsten Kräuterdrogen erkannt werden können. Daher können Sie sich bei kleineren gesundheitlichen Problemen unbesorgt an Ihren sachkundigen Einzelhändler wenden. 
sachkundeprüfung freiverkäufliche arzneimittel

Es gibt jedoch Krankheiten, für die generell nie freiverkäufliche Arzneimittel abgegeben werden dürfen. Das sind z.B. Bluthochdruck, Herz-Kreislaufbeschwerden, Venenentzündung, Blasenentzündung, Nierensteine und alle Krankheiten, die durch Viren und nicht durch Bakterien verursacht werden. Dies sind – das möchte ich hervorheben – nur Beispiele. Auch für viele andere Krankheiten, darf Ihr Einzelhändler, auch wenn er einen Kräuterschein besitzt, Ihnen keine Arzneimittel verkaufen. Doch keine Sorge – er weiß selber welche Krankheiten das sind, da auch diese Teil des Wissens sind, das er in einem Kurs zur Vorbereitung der Sachkundeprüfung für freiverkäufliche Arzneimittel erlangt hat.

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