Donnerstag, 21. Mai 2015

Sachkenntnis freiverkäufliche Arzneimittel



Liebe Leser, was ist das eigentlich: Sachkenntnis über freiverkäuflicheArzneimittel? Welche Kenntnisse erwirbt bzw. hat man in diesem Falle? Das ist wohl eine der häufigsten Fragen, die gestellt wird. Daher fangen wir in unseren Kursen auch mit einer Antwort auf diese Frage an. Denn wenn man nicht weiß, wohin man am Ende will, ist es auch schwer zu wissen, welchen Weg man gehen muss.

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Bestandteile der Sachkenntnisprüfung
Die Prüfung bei der IHK umfasst standardmäßig verschiedene Themen und zu jedem müssen Sie Fragen beantworten. Wesentlichen Bereiche sind (diese Liste ist nicht abschließend!):
·         Welche Arten von Arzneimitteln gibt es?
·         Was ist das Arzneimittelgesetz (AMG) und welche Paragraphen sind im Zusammenhang mit freiverkäuflichen Arzneimitteln relevant?
·         Was ist das Arzneibuch und wie hängt es mit dem AMG zusammen?
·         Was sind Medizinprodukte?
·         Was ist ein Reisegewerbe und was darf im Reisegewerbe verkauft werden?
·         Welche Arzneikräuter werden wie angewendet?
·         Welche Vorschriften gibt es für Verpackungsbeschriftung und Beipackzettel?
·         Welche Ausnahmen gibt es von den generellen Regeln?
·         Bei welchen Krankheiten dürfen außerhalb der Apotheke keine Arzneimittel verkauft werden?
·         Welche Reglungen gibt es für Tierarzneimittel?
·         Wie müssen Arzneimittel gelagert werden?
·         Wie dürfen Arzneimittel beworben werden?
Sobald Sie sich mit all diesen Themen auskennen, haben Sie die notwendige Sachkenntnis über freiverkäufliche Arzneimittel. Sie müssen diese dann nur noch bei der IHK nachweisen.

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Schwierigkeitsgrad
Auf den ersten Blick sieht das alles sehr kompliziert und schwierig aus. Wenn Sie allerdings einen gut aufgebauten Kurs besuchen, ist es sehr einfach, die Sachkenntnis zu erlangen. Natürlich benötigt es einige Zeit, aber wir sprechen hier von Tagen, nicht von Wochen. Also – worauf warten sie noch? :-)

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