Dienstag, 12. April 2016

Freiverkäufliche Arzneimittel im Reisegewerbe



Wenn wir in unseren Kursen von Reisegewerbe sprechen, stehen die meisten Teilnehmerinnen und Teilnehmer erst einmal "auf dem Schlauch". Das Wort Reise erinnert an den letzten Urlaub in Italien und daher ist man versucht, an ein Busunternehmen oder ein Reisebüro zu denken. Da unsere Seminare aber freiverkäufliche Arzneimittel behandeln, machen diese ersten Ideen natürlich keinen Sinn. Daher muss man das Wort "Reise" hier ein wenig anders verstehen. Der Gesetzgeber bezeichnet mit einem Reisegewerbe eine gewerbliche Tätigkeit, die nicht an einem festen Ort, sondern von Ort zu Ort reisend, durchgeführt wird.
   
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Die gängigsten Beispiele sind hier Vertreter und der Verkauf an Marktständen. In beiden Fällen werden Waren angeboten, ohne an eine feste Betriebsstätte gebunden zu sein.

Grundsätzlich gilt, dass freiverkäufliche Arzneimittel nicht in Reisegewerben verkauft werden dürfen. Von dieser Regel gibt es jedoch weniger Ausnahmen.

Ausnahmen vom Verkaufsverbot


Der Hintergrund des Verkaufsverbots leuchtet schnell ein: fehlt eine feste Betriebsstätte, ist es sehr schwierig, Arzneimittel ordnungsgemäß zu lagern. Falsch gelagerte Arzneimittel verderben dann und stellen somit ein Gesundheitsrisiko dar. Daher ist ihr Verkauf im Reisegewerbe generell nicht gestattet.

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Ausnahmen werden dann gemacht, wenn es sich um sehr einfach zu handhabende Arzneimittel handelt. Diese sind einfach zu lagern, einfach zu transportieren und stellen geringe Anforderungen an Temperatur und Luftfeuchtigkeit.

Beispiele sind hier Heilwässer und Arzneipflanzen wie Kamille und Pfefferminze.

Diese Ausnahmen von der Regel bedeuten jedoch nicht, dass der Vertreter/die Vertreterin oder der Verkäufer/die Verkäuferin auf Märkten nicht mehr darauf achten muss, wie Arzneimittel zu lagern sind. Wird z.B. ein durch zu hohe Luftfeuchtigkeit verdorbenes freiverkäufliches Arzneimittel fahrlässigerweise weiterhin verkauft, hat dies hohe Geldbußen zur Folge. Wird es sogar vorsätzlich verkauft, macht man sich strafbar. Es ist daher sehr wichtig, sich mit allen Vorschriften gut auszukennen. Dabei helfen Ihnen unsere Seminare.

Freitag, 8. April 2016

Freie verfügbare Arzneimittel außerhalb von Apotheken


Es ist für uns selbstverständlich, bei Arzneimitteln direkt an Apotheken zu denken. Ein Apotheker hat studiert, kennt sich mit Medikamenten bestens aus und kann sogar einige von ihnen selber herstellen. Er hat eine Zulassung, um Arzneimittel zu verkaufen, auch verschreibungspflichtige, und bildet sich ständig fort, um seine Kunden bestens beraten zu können. Er weiß über Risiken und Nebenwirkungen bescheid und berät Sie gerne. Jedoch er ist nicht der einzige.
Neben dem Verkauf von Arzneimitteln in Apotheken, gibt es auch den Verkauf außerhalb, nämlich von apothekenfreien Arzneimitteln, also solchen, die im Einzelhandel abgegeben werden dürfen. Diesefreiverkäuflichen Medikamente werden vom Gesetz allerdings nur freigegeben, wenn auch hier eine ausreichende Beratung sichergestellt ist. Das bedeutet nun nicht, dass in jedem Einzelhandelsbetrieb ein Apotheker angestellt sein muss, denn die frei verfügbaren Arzneimittel sind in Ihrer Wirkung schwächer als die apothekenpflichtigen und es gehen geringere Risiken von Ihnen aus. Daher sind auch die Ansprüche an die Beratung geringer und es reicht aus, wenn eine sog. sachkundige Person in den Verkaufsräumen anwesend ist.
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Sachkundige Person - Seminare sind der Schlüssel

Doch was macht eine sachkundige Person aus? Wer entscheidet darüber, ob jemand sachkundig genug ist? Da es unpraktisch wäre, jeden Verkäufer ein paar Semester Pharmazie studieren zu lassen, gibt es komprimierte Seminare, die es innerhalb weniger Tage ermöglichen, die notwendige Sachkenntnis zu erlangen. Im Anschluss daran findet eine Prüfung bei der für die Person zuständigen IHK statt, bei der ermittelt wird, ob die Sachkunde ausreicht. Ist das der Fall, darf die nun sachkundige Person freiverkäufliche Arzneimittel verkaufen. Die IHK-Prüfung muss dabei nur einmal im Leben abgelegt werden.
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In den Seminare,die auf die Prüfung vorbereiten, lernen die Teilnehmer u.a., freiverkäufliche von apothekenpflichtigen und verschreibungspflichtigen Medikamenten zu unterscheiden. Außerdem ist ein wichtiges Thema natürlich die Anwendung der frei verfügbare Arzneimittel, damit Kunden später zuverlässig beraten werden können.

Freitag, 1. April 2016

Der Kräuterschein – ihr Zugang zum Einzelhandel mit Arzneimitteln



Sind Sie in der Situation, dass Sie Arzneimittel außerhalb einer Apotheke verkaufen wollen oder es evtl. bereits tun? In beiden Fällen müssen Sie sicherstellen, dass Sie die notwendige Befugnis besitzen, da Sie ansonsten eine Ordnungswidrigkeit begehen, die die entsprechenden Bußgelder nach sich ziehen wird. 
Kräuterschein

Um diese Befugnis, den sog. Kräuterschein, zu erhalten, ist in der Regel eine Prüfung bei der IHK notwendig. Diese Prüfung findet nicht bei allen IHKs statt, aber es wird sich immer eine in Ihrer Nähe finden, so dass Ihnen nun lediglich noch die Vorbereitung auf die Prüfung fehlt. Die Vorbereitungs auf den Kräuterschein ist an sich nicht schwierig, allerdings emphielt es sich, einen Kurs zu belegen, da eine Vorbereitung ohne Schulung nur selten von erfolg gekrönt ist.


Vorbereitungskurse für den Kräuterschein

Um sich auf den Kräuterschein vorzubereiten, haben Sie generell die Wahl zwischen einen Kurs vor Ort und einem Onlinekurs. Welche Art der Vorbereitung Sie nutzen, ist am Ende Ihnen überlassen. Der Kurs vor Ort ist die „traditionelle“ Art des Lernens, hat aber bei genauer Betrachtung keine Vorteile über den Onlinekurs, der neben der Lernplattform und den im Kurs vor Ort zur Verfügung stehenden Materialien auch einen perönlichen Ansprechpartner umfasst, so dass „unterm Strich“ nur Vorteile übrigbleiben: Sie sind zeitlich und örtlich flexibel, können also von überall aus lernen und das zu jeder Tages- und Nachtzeit. 
 IHK freiverkäufliche Arzneimittel
Gleichzeitig können Sie sich so viel Zeit zum Lernen lassen, wie Sie persönlich brauchen, und die Themen in Ihrer eigenen Geschwindigkeit behandeln, um sich auf den Kräuterschein vorzubereiten. Sobald sie die Prüfung abgeschlossen haben, steht Ihnen nicht mehr im Weg. Falls ein Arzneimittelprüfer bei Ihnen anklopft, können sie ihm selbstsicher entgegentreten.

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Der Kräuterschein – ihr Zugang zum Einzelhandel mit Arzneimitteln



Sind Sie in der Situation, dass Sie Arzneimittel außerhalb einer Apotheke verkaufen wollen oder es evtl. bereits tun? In beiden Fällen müssen Sie sicherstellen, dass Sie die notwendige Befugnis besitzen, da Sie ansonsten eine Ordnungswidrigkeit begehen, die die entsprechenden Bußgelder nach sich ziehen wird. 
Kräuterschein

Um diese Befugnis, den sog. Kräuterschein, zu erhalten, ist in der Regel eine Prüfung bei der IHK notwendig. Diese Prüfung findet nicht bei allen IHKs statt, aber es wird sich immer eine in Ihrer Nähe finden, so dass Ihnen nun lediglich noch die Vorbereitung auf die Prüfung fehlt. Die Vorbereitungs auf den Kräuterschein ist an sich nicht schwierig, allerdings emphielt es sich, einen Kurs zu belegen, da eine Vorbereitung ohne Schulung nur selten von erfolg gekrönt ist.


Vorbereitungskurse für den Kräuterschein

Um sich auf den Kräuterschein vorzubereiten, haben Sie generell die Wahl zwischen einen Kurs vor Ort und einem Onlinekurs. Welche Art der Vorbereitung Sie nutzen, ist am Ende Ihnen überlassen. Der Kurs vor Ort ist die „traditionelle“ Art des Lernens, hat aber bei genauer Betrachtung keine Vorteile über den Onlinekurs, der neben der Lernplattform und den im Kurs vor Ort zur Verfügung stehenden Materialien auch einen perönlichen Ansprechpartner umfasst, so dass „unterm Strich“ nur Vorteile übrigbleiben: Sie sind zeitlich und örtlich flexibel, können also von überall aus lernen und das zu jeder Tages- und Nachtzeit. 
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Gleichzeitig können Sie sich so viel Zeit zum Lernen lassen, wie Sie persönlich brauchen, und die Themen in Ihrer eigenen Geschwindigkeit behandeln, um sich auf den Kräuterschein vorzubereiten. Sobald sie die Prüfung abgeschlossen haben, steht Ihnen nicht mehr im Weg. Falls ein Arzneimittelprüfer bei Ihnen anklopft, können sie ihm selbstsicher entgegentreten.

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