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Samstag, 18. August 2018

Freiverkäufliche Arzneimittel - Erkältung und Abwehr

Bald ist es wieder soweit: die von vielen Menschen als unangenehm empfundene, kalte und nasse Jahreszeit beginnt.

Ob im Beruf oder in der Freizeit, Kontakt mit anderen Menschen ist kaum zu vermeiden. Schnell werden so durch Niesen oder Husten Krankheitskeime übertragen. Eine leichte Erkältung, mit oder ohne Fieber, kann, dank freiverkäuflicher Arzneimittel, meist selbst behandelt werden. Sollte eine schwere Virusinfektion oder die gefährliche Grippe auftreten, sollte umgehend ein Arzt zur professionellen Behandlung aufgesucht werden.

Die ersten Anzeichen einer Erkältung sollte man nicht ignorieren. In jedem Drogeriemarkt, im Lebensmitteleinzelhandel sowie in Reform-/Bioläden gibt es zahlreiche Heilmittel, die zur Linderung von Erkältungsbeschwerden beitragen. Laut §50 des Arzneimittelgesetzes dürfen diese “freiverkäuflichen Arzneimittel” auch außerhalb von Apotheken angeboten werden, sofern eine sachkundige Person im Geschäft anwesend ist.
freiverkäuflichen Arzneimitteln

 Linderung von Beschwerden und Vorbeugung

Wer von uns stand nicht schon einmal inmitten einer Menschenmenge und wurde von allen Seiten angehustet oder angeniest? Durch Tröpfcheninfektion gelangen die Krankheitskeime mehr oder weniger unbemerkt in den eigenen Körper und verursachen eine Infektion der Luft- und Atemwege.

Die Dauer einer Erkältung kann man zwar nicht verkürzen, durchaus aber die Beschwerden lindern. Bei einer verstopften Nase helfen Nasensprays oder -tropfen auf natürlicher Basis, zum Beispiel mit Meerwasserextrakten oder einer Kochsalzlösung. Auch medizinische Bäder und das Inhalieren von heißen Kamille- oder Eukalyptusdämpfen helfen ausgezeichnet.

Halsschmerzen sind mit verschiedenen, wohlschmeckenden Lutschtabletten, z.B. Isländisch Moos Pastillen, zu behandeln. Gegen Husten und Hustenreiz gibt es zahlreiche Säfte, die die Probleme lindern. Für die oft mit einer Erkältung einhergehenden Kopfschmerzen eignet sich hervorragend  ätherisches Öl, welches man sanft auf Stirn, Schläfen oder Nacken reibt. Bei Hustenreiz oder Halsschmerzen kann es ebenfalls innerlich zur Anwendung kommen und in kurzer Zeit seine Wirkung entfalten.
Auch wenn nicht immer “die anderen” schuld sind - eine Erkältung ist einfach lästig. Ist das körpereigene Immunsystem geschwächt, ist man besonders anfällig für Husten, Schnupfen und Heiserkeit. Zur Vorbeugung und Stärkung des eigenen Abwehrsystems werden in Drogeriemärkten und in Lebensmittelgeschäften eine Vielzahl freiverkäuflicher Arzneimittelangeboten: Vitamine, Aufbaupräparate und  wohlschmeckende Drinks zur Nahrungsergänzung. So spart man sich bei einer drohenden Erkältung praktischerweise den oft beschwerlichen Gang zur entfernt gelegenen Apotheke.

Sonntag, 15. Juli 2018

Freiverkäufliche Arzneimittel - Salben, Cremes, Verbände


Ist man auch noch so vorsichtig - die Welt und das eigene Zuhause sind voller Ecken und Kanten, an denen man sich stoßen, schneiden und manchmal sogar schwer verletzen kann. Eine offene Schranktür, die Ecken des Esstisches oder das kleine Küchenmesser: wie schnell zieht man sich - oftmals sogar blutende - Verletzungen zu!

Selbst der geliebte Vierbeiner kann beim Herumtoben unbeabsichtigt Kratzer oder Schürfwunden verursachen.
freiverkäufliche arzneimittel
Bei schweren Verletzungen sollte umgehend ein Arzt aufgesucht werden. Kleine Blessuren können aber, dank freiverkäuflicher Arzneimittel, selbst behandelt werden.

Für jede Verletzung gibt es das passende Heilmittel. Zudem erspart man sich den oft lästigen Weg zur entfernt gelegenen Apotheke, da freiverkäufliche Medikamente auch außerhalb dieser im Lebensmitteleinzelhandel, in Drogeriemärkten, Reform-/Bioläden und in Zoogeschäften vertrieben werden dürfen.

Für den Verkauf in diesen Geschäften schreibt der §50 des Arzneimittelgesetzes jedoch die Anwesenheit einer sachkundigen Person vor. Die geforderte Sachkundeprüfung kann bei der IHK abgelegt werden.

Eine kleine “Hausapotheke” ist in den meisten Haushalten vorhanden - wer hat sich in Notfällen nicht schon einmal am gesetzlich vorgeschriebenen Verbandskasten im Auto bedient? Zur Weiterbehandlung einer kleinen Schnittverletzung oder eines Blutergusses wird dann gerne auf die freiverkäuflichen Produkte im Lebensmittelgeschäft oder Drogeriemarkt zurückgegriffen.

Prellungen und Blutergüsse werden am besten unverzüglich gekühlt. Ist die Haut unbeschädigt, hat man die freie Wahl unter zahlreichen Kühlgels, Sportsalben und Liquids.

Bei blutenden Verletzungen sollte man diese Mittel meiden: sie brennen in der Wunde und können sogar die Heilung verzögern. Für offene Wunden gibt es eine Vielzahl Cremes und Salben, die die Wunde abdecken und dank der Inhaltsstoffe (z.B. Zink) die Wundheilung beschleunigen. Zur ersten Desinfektion einer blutenden Wunde werden diverse Sprays angeboten. Auch Verbandstoffe und Bandagen, die mit nicht verschreibungspflichtigen Mitteln getränkt sind, kommen zum Einsatz.
IHK Arzneimittel
Für die Behandlung von Muskelverspannungen oder leichten Zerrungen bietet der Markt ebenfalls eine große Auswahl freiverkäuflicher Arzneimittel auf chemischer oder natürlicher Basis an. Ungewohnte (sportliche) Aktivitäten oder stundenlange einseitige Belastung des Körpers führen schnell zu schmerzhaften Verspannungen. Eine wärmende Salbe, zum Beispiel mit Arnika, wirkt hier schnell und nachhaltig. Sie ist als freiverkäufliches Arzneimittel leicht im Handel zu finden. 

Viele Tipps und Tricks zur Behandlung kleiner Blessuren waren bereits zur Zeit unserer Großmütter bekannt und werden von Mund-zu-Mund an die nächste Generation weitergegeben.

Donnerstag, 30. Juni 2016

Sachkenntnis und die Lagerung von Arzneimitteln



Die Sachkenntnisprüfung bei der Industrie- und Handelskammer umfasst Fragen zu vielen verschiedenen Themen. Ein Schwerpunkt ist dabei stets die Lagerung von Arzneimitteln. Medikamente sind Waren besondere Art und benötigen daher eine spezielle Behandlung. Nicht nur geht von verdorbenen Arzneimittel ein Risiko für die Gesundheit von Menschen und Tieren aus, es ist auch so, dass Arzneimittel, die nicht mehr die zugehörige Wirkung entfalten, im Zweifel dazu führen können, dass sich eine Krankheit oder ein Leiden verschlimmert.
IHK Freiverkäufliche Arzneimittel

Die Lagerungsvorschriften für Arzneimittel finden sich nicht wie die meisten anderen Regelungen direkt im Arzneimittelgesetz, sondern in den Arzneibüchern (auch dies ist eine beliebte Frage in der Sachkenntnisprüfung IHK). Eine Betriebsprüfung durch das Gesundheitsamt umfasst immer die Kontrolle der Lagerungsbedingungen für freiverkäufliche Medikamente. Nicht nur Verfallsdaten werden überprüft, sondern beispielsweise auch das System, das sicherstellen soll, dass keine verfallenden Arzneimittel verkauft werden. Dieses ist dabei an keine speziellen Regelungen gebunden, außer die, dass es nachvollziehbar und sinnvoll sein muss.
IHK-Sachkenntnisprüfung als Voraussetzung
Nun ist es natürlich so, dass sie sich eigenständig mit Hilfe des Gesetztextes und der Arzneibücher informieren darüber können, welche Lagerungsvorschriften es gibt und welche Arzneimittel wie gelagert werden müssen. Dies reicht dem Gesetzgeber und damit auch dem Gesundheitsamt aber nicht aus. Der Verkauf und damit auch die Lagerung von Arzneimitteln ist nur Unternehmen gestattet, bei denen sachkundige Personen angestellt sind.
Sachkenntnisprüfung freiverkäufliche Arzneimittel

Sachkundig  wird man dadurch, dass man die IHK-Sachkenntnisprüfung fürfreiverkäufliche Arzneimittelbesteht. Diese wird deutschlandweit von vielen Industrie- und Handelskammern angeboten und findet in regelmäßigen Abständen statt. Wer bereits eine einschlägige Ausbildung auf dem Gebiet der Arzneimittel besitzt, kann sich diese selbstverständlich auch direkt bei IHK anerkennen lassen und ist dann von der Sachkenntnisprüfungbefreit.
Freiverkäufliche Arzneimittel

Freitag, 17. Juni 2016

Arzneimittel im Einzelhandel


Als Einzelhandelskauffrau oder Einzelhandelskaufmann steht man oft vor der Situation, dass man sich bewerben will und der neue Arbeitgeber einen Sachkundenachweis für freiverkäufliche Arzneimittel verlangt.

Fast jeder Einzelhändler verkauft heute Medikamente, die nicht apothekenpflichtig sind. Diese dürfen jedoch nur abgegeben werden, wenn ständig sachkundige Personen anwesend sind. Das bedeutet, es reicht nicht aus, wenn eine sachkundige Person im Unternehmen angestellt ist. Es muss vielmehr immer eine Person vor Ort sein, die den Sachkundenachweis für freiverkäufliche Arzneimittel besitzt. 
 freiverkäufliche Arzneimittel
 Sachkundig ist eine Person dann, wenn sie sich auf dem Gebiet der freiverkäuflichen Momente so gut auskennt, dass Sie das Sortiment gut überblicken kann, sie Arzneimittel nicht miteinander verwechselt und sich mit Anwendungsgebieten und Inhaltsstoffen der wichtigsten Arzneimittel gut auskennt. Vor allem Arzneikräuter können eindeutig bestimmt und zugeordnet werden, weshalb umgangssprachlich auch der Begriff „Kräuterschein“ verwendet wird. Der Nachweis über die Sachkenntnis stellt zudem sicher, dass Lagerungsvorschriften und das Heilmittelwerbegesetz bekannt sind.


Nun ist es so, dass die Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau oder zum Einzelhandelskaufmann keine Kenntnisse über Arzneimittel vermittelt. Die Sachkenntnisprüfung bei der Industrie- und Handelskammer ist daher nur zu bestehen, wenn vorher ein Seminar belegt wurde. 
 freiverkäufliche Arzneimittel Seminar
 
Seminare zu dem Thema werden sowohl als Schulung vor Ort als auch als Onlinekurs angeboten. In letzter Zeit Gewinnen die Onlinekurse durch die Verbreitung von schnellem Internet zunehmend an Popularität. Zudem ermöglichen Sie das Lernen unabhängig vor Ort und Tageszeit.

Viele Teilnehmer der Onlinekurse bereiten sich unterwegs in Bahn oder Bus vor, wenn sie beim Arzt warten müssen oder auch in ihrer Mittagspause. Der E-Learning-Kurs hat zudem den Vorteil, dass man selber einschätzen kann, wann man bereit ist für die Prüfung, da die Lernplattform ständig Feedback über den eigenen Fortschritt gibt.

Falls sie in der Situation sind, dass sie sich bewerben möchten oder in ihren momentanen Job eine Zusatzqualifikation erlangen möchten, wenden Sie sich bitte einfach direkt an uns. Wir beraten Sie gerne per E-Mail oder am Telefon.

Dienstag, 12. April 2016

Freiverkäufliche Arzneimittel im Reisegewerbe



Wenn wir in unseren Kursen von Reisegewerbe sprechen, stehen die meisten Teilnehmerinnen und Teilnehmer erst einmal "auf dem Schlauch". Das Wort Reise erinnert an den letzten Urlaub in Italien und daher ist man versucht, an ein Busunternehmen oder ein Reisebüro zu denken. Da unsere Seminare aber freiverkäufliche Arzneimittel behandeln, machen diese ersten Ideen natürlich keinen Sinn. Daher muss man das Wort "Reise" hier ein wenig anders verstehen. Der Gesetzgeber bezeichnet mit einem Reisegewerbe eine gewerbliche Tätigkeit, die nicht an einem festen Ort, sondern von Ort zu Ort reisend, durchgeführt wird.
   
freiverkäufliche arzneimittel
                                                           
Die gängigsten Beispiele sind hier Vertreter und der Verkauf an Marktständen. In beiden Fällen werden Waren angeboten, ohne an eine feste Betriebsstätte gebunden zu sein.

Grundsätzlich gilt, dass freiverkäufliche Arzneimittel nicht in Reisegewerben verkauft werden dürfen. Von dieser Regel gibt es jedoch weniger Ausnahmen.

Ausnahmen vom Verkaufsverbot


Der Hintergrund des Verkaufsverbots leuchtet schnell ein: fehlt eine feste Betriebsstätte, ist es sehr schwierig, Arzneimittel ordnungsgemäß zu lagern. Falsch gelagerte Arzneimittel verderben dann und stellen somit ein Gesundheitsrisiko dar. Daher ist ihr Verkauf im Reisegewerbe generell nicht gestattet.

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Ausnahmen werden dann gemacht, wenn es sich um sehr einfach zu handhabende Arzneimittel handelt. Diese sind einfach zu lagern, einfach zu transportieren und stellen geringe Anforderungen an Temperatur und Luftfeuchtigkeit.

Beispiele sind hier Heilwässer und Arzneipflanzen wie Kamille und Pfefferminze.

Diese Ausnahmen von der Regel bedeuten jedoch nicht, dass der Vertreter/die Vertreterin oder der Verkäufer/die Verkäuferin auf Märkten nicht mehr darauf achten muss, wie Arzneimittel zu lagern sind. Wird z.B. ein durch zu hohe Luftfeuchtigkeit verdorbenes freiverkäufliches Arzneimittel fahrlässigerweise weiterhin verkauft, hat dies hohe Geldbußen zur Folge. Wird es sogar vorsätzlich verkauft, macht man sich strafbar. Es ist daher sehr wichtig, sich mit allen Vorschriften gut auszukennen. Dabei helfen Ihnen unsere Seminare.

Freitag, 8. April 2016

Freie verfügbare Arzneimittel außerhalb von Apotheken


Es ist für uns selbstverständlich, bei Arzneimitteln direkt an Apotheken zu denken. Ein Apotheker hat studiert, kennt sich mit Medikamenten bestens aus und kann sogar einige von ihnen selber herstellen. Er hat eine Zulassung, um Arzneimittel zu verkaufen, auch verschreibungspflichtige, und bildet sich ständig fort, um seine Kunden bestens beraten zu können. Er weiß über Risiken und Nebenwirkungen bescheid und berät Sie gerne. Jedoch er ist nicht der einzige.
Neben dem Verkauf von Arzneimitteln in Apotheken, gibt es auch den Verkauf außerhalb, nämlich von apothekenfreien Arzneimitteln, also solchen, die im Einzelhandel abgegeben werden dürfen. Diesefreiverkäuflichen Medikamente werden vom Gesetz allerdings nur freigegeben, wenn auch hier eine ausreichende Beratung sichergestellt ist. Das bedeutet nun nicht, dass in jedem Einzelhandelsbetrieb ein Apotheker angestellt sein muss, denn die frei verfügbaren Arzneimittel sind in Ihrer Wirkung schwächer als die apothekenpflichtigen und es gehen geringere Risiken von Ihnen aus. Daher sind auch die Ansprüche an die Beratung geringer und es reicht aus, wenn eine sog. sachkundige Person in den Verkaufsräumen anwesend ist.
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Sachkundige Person - Seminare sind der Schlüssel

Doch was macht eine sachkundige Person aus? Wer entscheidet darüber, ob jemand sachkundig genug ist? Da es unpraktisch wäre, jeden Verkäufer ein paar Semester Pharmazie studieren zu lassen, gibt es komprimierte Seminare, die es innerhalb weniger Tage ermöglichen, die notwendige Sachkenntnis zu erlangen. Im Anschluss daran findet eine Prüfung bei der für die Person zuständigen IHK statt, bei der ermittelt wird, ob die Sachkunde ausreicht. Ist das der Fall, darf die nun sachkundige Person freiverkäufliche Arzneimittel verkaufen. Die IHK-Prüfung muss dabei nur einmal im Leben abgelegt werden.
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In den Seminare,die auf die Prüfung vorbereiten, lernen die Teilnehmer u.a., freiverkäufliche von apothekenpflichtigen und verschreibungspflichtigen Medikamenten zu unterscheiden. Außerdem ist ein wichtiges Thema natürlich die Anwendung der frei verfügbare Arzneimittel, damit Kunden später zuverlässig beraten werden können.

Mittwoch, 24. Februar 2016

Unsere Seminare zu freiverkäuflichen Arzneimitteln


Wenn man im Alltag über Arzneimittel spricht, denkt man oft direkt an Apotheken. Arzneimittel kauft man in der Apotheke, auf Empfehlung oder evtl. auch Verschreibung eines Arztes/einer Ärztin, das ist der Regelfall, den wir alle kennen. Weniger bekannt ist oft, dass es auch außerhalb von Apotheken echte Arzneimittel gibt. Dies sind nicht etwa Produkte, die keine nachgewiesene Wirkung haben und damit mehr mit Glauben als mit Wissen bzw. Wissenschaft zu tun haben. Es sind echte, freiverkäufliche Arzneimittel

Freiverkäufliche Arzneimittel Prüfungsfragen


Diese Arzneimittel wirken in der Regel stärkend, vorbeugend oder verhütend und sind nur in Ausnahmefällen echt Heilmittel. Oft enthalten Sie zudem natürliche Wirkstoffstoffe. Wichtig ist, dass sie nur verkauft werden dürfen, wenn eine sachkundeige Person anwesend ist. Die entsprechende Sachkunde kann man in einem Seminar zufreiverkäuflichen Arzneimitteln erlangen. Im Anschluss an das Seminar wird von der IHK eine Prüfung abgenommen, die sog. Sachkundeprüfung, und man erhält einen Sachkundenachweis. Dabei handelt es sich um ein Zeugnis, das belegt, dass man das notwenidge Grundlagenwissen im Seminar verinnerlicht hat.

Seminare sind online und vor Ort möglich

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Neben dem „traditionellen“ Frontalunterricht gibt es mittlerweile auch vielfach bewährte Online-Seminare, mit dem man die Sachkunde erlangen kann. Der Vorteil dieser Seminare zu freiverkäuflichenArzneimitteln ist, dass Sie flexibel von zu Hause oder sogar im Bus, der Bahn oder während Ihrer Mittagspause lernen können. Sie werden trotzdem persönlich betreut und haben einen direkten Ansprechpartner, wenn etwas unklar ist. Zudem können Sie sich so viel Zeit lassen wir Sie möchten und müssen sich nicht zwei oder drei Tage frei nehmen, wie es bei einem Seminar vor Ort der Fall wäre. Sogar das Anschauungsmaterial wird Ihnen zugeschickt, so dass Sie auch praktische Sachkunde erlangen und sich keineswegs mit dem theoretischen Teil zufrieden geben müssen.