Donnerstag, 30. Juni 2016

Sachkenntnis und die Lagerung von Arzneimitteln



Die Sachkenntnisprüfung bei der Industrie- und Handelskammer umfasst Fragen zu vielen verschiedenen Themen. Ein Schwerpunkt ist dabei stets die Lagerung von Arzneimitteln. Medikamente sind Waren besondere Art und benötigen daher eine spezielle Behandlung. Nicht nur geht von verdorbenen Arzneimittel ein Risiko für die Gesundheit von Menschen und Tieren aus, es ist auch so, dass Arzneimittel, die nicht mehr die zugehörige Wirkung entfalten, im Zweifel dazu führen können, dass sich eine Krankheit oder ein Leiden verschlimmert.
IHK Freiverkäufliche Arzneimittel

Die Lagerungsvorschriften für Arzneimittel finden sich nicht wie die meisten anderen Regelungen direkt im Arzneimittelgesetz, sondern in den Arzneibüchern (auch dies ist eine beliebte Frage in der Sachkenntnisprüfung IHK). Eine Betriebsprüfung durch das Gesundheitsamt umfasst immer die Kontrolle der Lagerungsbedingungen für freiverkäufliche Medikamente. Nicht nur Verfallsdaten werden überprüft, sondern beispielsweise auch das System, das sicherstellen soll, dass keine verfallenden Arzneimittel verkauft werden. Dieses ist dabei an keine speziellen Regelungen gebunden, außer die, dass es nachvollziehbar und sinnvoll sein muss.
IHK-Sachkenntnisprüfung als Voraussetzung
Nun ist es natürlich so, dass sie sich eigenständig mit Hilfe des Gesetztextes und der Arzneibücher informieren darüber können, welche Lagerungsvorschriften es gibt und welche Arzneimittel wie gelagert werden müssen. Dies reicht dem Gesetzgeber und damit auch dem Gesundheitsamt aber nicht aus. Der Verkauf und damit auch die Lagerung von Arzneimitteln ist nur Unternehmen gestattet, bei denen sachkundige Personen angestellt sind.
Sachkenntnisprüfung freiverkäufliche Arzneimittel

Sachkundig  wird man dadurch, dass man die IHK-Sachkenntnisprüfung fürfreiverkäufliche Arzneimittelbesteht. Diese wird deutschlandweit von vielen Industrie- und Handelskammern angeboten und findet in regelmäßigen Abständen statt. Wer bereits eine einschlägige Ausbildung auf dem Gebiet der Arzneimittel besitzt, kann sich diese selbstverständlich auch direkt bei IHK anerkennen lassen und ist dann von der Sachkenntnisprüfungbefreit.
Freiverkäufliche Arzneimittel

Freitag, 24. Juni 2016

DerKräuterschein und verschiedene Arzneimittel-Kategorien



Der Grund dafür, dass Sie für den Verkauf von Arzneimitteln eine Prüfung bei der IHK ablegen müssen und dadurch den sog. Kräuterschein erlangen, liegt im § 50 des Arzneimittelgesetzes (AMG). Er besagt Folgendes:
Freiverkäufliche Arzneimittel

§ 50 Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln

(1)  Einzelhandel außerhalb von Apotheken mit Arzneimitteln im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1, die zum Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind, darf nur betrieben werden, wenn der Unternehmer, eine zur Vertretung des Unternehmens gesetzlich berufene oder eine von dem Unternehmer mit der Leitung des Unternehmens oder mit dem Verkauf beauftragte Person die erforderliche Sachkenntnis besitzt. Bei Unternehmen mit mehreren Betriebsstellen muss für jede Betriebsstelle eine Person vorhanden sein, die die erforderliche Sachkenntnis besitzt.

Wie sie der Überschrift des Paragraphen entnehmen können, ist der Einzelhandel nur mit freiverkäuflichen Medikamenten zulässig. Viele dieser Arzneimittel werden auf Basis pflanzlicher Rohstoffe, den Arzneikräutern, hergestellt. Dies ist auch der Grund, warum der Nachweis der Sachkenntnis umgangssprachlich oft als Kräuterschein bezeichnet wird.

Freiverkäufliche und apothekenpflichtige Arzneikräuter
Es wäre nun jedoch falsch, anzunehmen, dass alle  Arzneikräuter freiverkäuflich sind. Vielmehr ist es so, dass nur solche Pflanzen und Pflanzenteile (Pflanzendrogen) außerhalb von Apotheken verkauft werden dürfen, die dabei helfen, Krankheiten zu verhüten oder ihnen vorzubeugen und solche, die das Immunsystem unterstützen. Echte Heilmittel, die in ihrer Wirkung sehr stark sind, dürfen nur in Apotheken verkauft werden. Sie sind apothekenpflichtig.
Kräuterschein

Einige davon kennen Sie wahrscheinlich aus dem Alltag. Maiglöckchen in etwa oder der Fingerhut, auch bekannt unter dem Namen Digitalis, sind giftige Pflanzen, die jedoch in der richtigen Dosierung eine heilende Wirkung entfalten können. Wegen des Risikos, das von solchen Pflanzendrogen ausgeht, lässt der Gesetzgeber es nicht zu, dass diese Arzneipflanzen im Einzelhandel von Personen verkauft werden, die kein pharmazeutisches Studium absolviert haben. Hierzu reicht der Kräuterschein also nicht aus.

Freitag, 17. Juni 2016

Arzneimittel im Einzelhandel


Als Einzelhandelskauffrau oder Einzelhandelskaufmann steht man oft vor der Situation, dass man sich bewerben will und der neue Arbeitgeber einen Sachkundenachweis für freiverkäufliche Arzneimittel verlangt.

Fast jeder Einzelhändler verkauft heute Medikamente, die nicht apothekenpflichtig sind. Diese dürfen jedoch nur abgegeben werden, wenn ständig sachkundige Personen anwesend sind. Das bedeutet, es reicht nicht aus, wenn eine sachkundige Person im Unternehmen angestellt ist. Es muss vielmehr immer eine Person vor Ort sein, die den Sachkundenachweis für freiverkäufliche Arzneimittel besitzt. 
 freiverkäufliche Arzneimittel
 Sachkundig ist eine Person dann, wenn sie sich auf dem Gebiet der freiverkäuflichen Momente so gut auskennt, dass Sie das Sortiment gut überblicken kann, sie Arzneimittel nicht miteinander verwechselt und sich mit Anwendungsgebieten und Inhaltsstoffen der wichtigsten Arzneimittel gut auskennt. Vor allem Arzneikräuter können eindeutig bestimmt und zugeordnet werden, weshalb umgangssprachlich auch der Begriff „Kräuterschein“ verwendet wird. Der Nachweis über die Sachkenntnis stellt zudem sicher, dass Lagerungsvorschriften und das Heilmittelwerbegesetz bekannt sind.


Nun ist es so, dass die Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau oder zum Einzelhandelskaufmann keine Kenntnisse über Arzneimittel vermittelt. Die Sachkenntnisprüfung bei der Industrie- und Handelskammer ist daher nur zu bestehen, wenn vorher ein Seminar belegt wurde. 
 freiverkäufliche Arzneimittel Seminar
 
Seminare zu dem Thema werden sowohl als Schulung vor Ort als auch als Onlinekurs angeboten. In letzter Zeit Gewinnen die Onlinekurse durch die Verbreitung von schnellem Internet zunehmend an Popularität. Zudem ermöglichen Sie das Lernen unabhängig vor Ort und Tageszeit.

Viele Teilnehmer der Onlinekurse bereiten sich unterwegs in Bahn oder Bus vor, wenn sie beim Arzt warten müssen oder auch in ihrer Mittagspause. Der E-Learning-Kurs hat zudem den Vorteil, dass man selber einschätzen kann, wann man bereit ist für die Prüfung, da die Lernplattform ständig Feedback über den eigenen Fortschritt gibt.

Falls sie in der Situation sind, dass sie sich bewerben möchten oder in ihren momentanen Job eine Zusatzqualifikation erlangen möchten, wenden Sie sich bitte einfach direkt an uns. Wir beraten Sie gerne per E-Mail oder am Telefon.