Montag, 20. Mai 2019

Lagerung von Arzneimitteln


Im Einzelhandel müssen freiverkäuflicheArzneimittel von anderen Waren deutlich getrennt werden. Für die Überwachung der Arzneimitteln ist das Regierungspräsidium und für übrige Waren der Wirtschaftskontrolldienst zuständig.

Bei Fertigarzneimitteln sind die Lagerhinweise des Herstellers zu beachten. Hier muss ebenfalls darauf geachtet werden, ob kühle und/oder trockene Lagerung vorgegeben wird.
Sollten keine Hinweise vermerkt sein, gelten folgende Regelungen für freiverkäufliche Arzneimitteln:
1  1.    bis 25°C (Raumtemperatur)
    Kräuterteemischungen mit Drogen, die ätherisches Öl enthalten (z.B. Husten-, Leber-, Galle- oder      Magentee), Ätherischöldrogen offen oder abgepackt, flüssige Vitamin-Präparate, bestimmt Tonika,      Weichgelatinekapseln, Salben und Gele.
2   2.   bis 20°C (Kellertemperatur)
     Kräutertee-Feinschnitte mit Ätherischöldrogen, Pflanzenpresssäfte, bestimmte Tonika                         (alkoholfreie bzw. alkoholarme Fertigarzneimittel), Drogen mit fettem Öl (z.B. Leinsamen),                 Kühlsalben, Leinöl, Lebertran.
3    3.    bis 8°C (Kühlschrank)
 Für apothekenpflichtige Arzneimittel und Zubereitungsformen (z.B. Impfstoffe)

Wichtig bei der Lagerung von Drogen ist allerdings auch die relative Feuchtigkeit, um Schimmelbildung vorzubeugen. Allgemein sollten freiverkäufliche Arzneimittel nicht über 25°C gelagert werden mit einer Luftfeuchtigkeit von 40-50%. Daher ist ein Raum, in dem täglich Tee oder Kaffee gekocht wird, ungeeignet. Ebenfalls nicht geeignet sind Verkaufsräume mit direktem Sonnenlicht, Schaufenstern oder Heizkörpern.

Laut §8 AMG 76 ist es ein Verstoß grüne Klarsichtpackungen zu verwenden, sie sind für Drogen allgemein nicht geeignet.

Verfalldatum
In §10 Abs. 7 AMG ist das Verfalldatum wie folgt geregelt:
Zur Überwachung sind Kontrollsysteme vorgesehen (z.B. Liste, Karteikarten, wöchentliche Inventur, Farbcodierung, elektronische Bestandsaufnahme). Jeder Prüfungsteilnehmer muss wissen, wie eine solche Überwachung der Verfalldaten durchzuführen ist.

Folgende freiverkäufliche Arzneimittel sind häufig zu kontrollieren:
Flüssige Vitamin-Präparate, da sie nach rund einem Jahr nicht mehr den vorgegebenen Vitamingehalt aufweisen; Leinöl wird nach sechs Monaten ranzig; Leinsamen, Kürbissamen und andere fettreiche Samen und Früchte sind aufgrund oxidativer und enzymatischer Veränderungen des fetten Öls bei unsachgemäßer Lagerung weniger als ein Jahr, bei kühler und trockener Lagerung bis zu zwei Jahren haltbar; Kräuterteemischungen mit hohem Anteil an Ätherischöldrogen, insbesondere Feinschnitte, da sich die Wirkstoffe schnell verflüchtigen.

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