Freiverkäufliche Arzneimittel sind Waren
besonderer Art. Während viele Vorschriften zu Lebensmitteln im LFGB
(Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetz) geregelt sind, gibt
es für Arzneimittel ein eigenes Gesetz, das AMG (Arzneimittelgesetz).
Ein wichtiger Punkt im Umgang mit Arzneimitteln und bei deren Verkauf ist die
Lagerung, sowohl auf der Verkaufsfläche als auch in Lagerräumen. Das AMG
verweist auf die Vorschriften für die Lagerung, die im Arzneibuch bzw. den
Arzneibüchern stehen. Darüber hinaus finden Sie Angaben zur Lagerung auch auf
der Verpackung von (freiverkäuflichen) Arzneimitteln.
Wichtig sind hier vor allem die Temperatur und
Luftfeuchtigkeit. Manche Medikamente können bei Raumtemperatur gelagert werden,
andere auch bei sehr niedrigen oder hohen Temperaturen. Die Luftfeuchtigkeit
muss sich stets in einem “normalen” Spielraum bewegen. Ein Beispiel:
getrocknete Arzneikräuter dürfen nicht über 25° C gelagert werden, allerdings
auch nicht unter 2 °C. Man muss sie zudem vor Feuchtigkeit geschützt
aufbewahren, das bedeutet unter 60 % relativer Luftfeuchtigkeit.
Die Kontrolle des Einzelhandels mit
Medikamenten außerhalb von Apotheken
Kontrolleurinnen und Kontrolleure, die von den
Behörden beauftragt werden, um den Einzelhandel mit freiverkäuflichen
Arzneimitteln zu überwachen, achten sehr auf die Lagerung. In der Regel
wird natürlich zuerst überprüft, ob eine sachkundige Person (§ 50 AMG) anwesend
ist und ob sichergestellt ist, dass dies immer der Fall ist. Es muss also auch
Vertretungsregelungen für Urlaub und Krankheitstage geben. Ansonsten dürfen in
diesen Zeiten keine Medikamente verkauft werden.
Die Lagerung von Arzneimitteln ist dann oft der
nächste Kontrollpunkt. Gerade in den heißen Sommermonaten ist es von großer
Bedeutung, dass die Verkaufsräume und Lagerflächen ausreichend gekühlt werden.
Medikamente, die auch nur für sehr kurze Zeit bei zu hoher Temperatur gelagert
werden, dürfen nicht mehr verkauft werden. Manchmal verlangen die
Kontrollbehörden hier die Installation von Thermometer, die den
Temperaturverlauf speichern.
Freiverkäufliche Arzneimittel müssen zudem deutlich getrennt von anderen Waren, zum Beispiel
Lebensmitteln, gelagert werden. Hier geht es unter anderem darum, dass
Kundinnen und Kunden deutlich sehen können, wo der Bereich der Arzneimittel
beginnt und es beispielsweise nicht zu Verwechslung von Lebensmitteltees und
Arzneitees kommt.
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