Arzneimittel zu verkaufen ist in Deutschland Apothekern und Apothekerinnen vorbehalten. Von dieser Regel gibt es jedoch Ausnahmen – die wichtigste ist der Verkauf von sog. freiverkäuflichen Arzneimitteln, mit denen Einzelhandel betrieben werden darf, falls eine sachkundige Person anwesend ist. Wann ist eine Person sachkundig? Sobald sie die Prüfung bei der IHK bestanden und somit den
sachkundeprüfungfreiverkäufliche arzneimittel erlangt hat.
Viele Einzelhändler schrecken vor der Prüfung zurück, da sie davon ausgehen, die Vorbereitung sei teuer und aufwendig. Dies muss nicht stimmen. Es existieren Onlinekurse mit denen man sich selbständig und schnell auf die Prüfung vorbereiten kann. Dann steht dem Verkauf von freiverkäuflichen Arzneimitteln nichts mehr im Weg. Die IHK verlangt von Ihnen, dass Sie
• Die wichtigsten Kräuterschein erkennen können
• Die Inhaltsstoffe und die Anwendungsgebiete der wichtigsten Arzneimittel kennen
• Die Lagerungsbestimmungen kennen
• Weitere wichtige und wesentliche Kenntnisse besitzen
Auf den ersten Blick scheint das viel zu sein, doch keine Angst: mit einer kompetenten Schulung sind Sie gut vorbereitet. Das Arzneimittelgesetz bestimmt für freiverkäufliche Arzneimittel nicht umsonst, dass sie außerhalb von Apotheken abgegeben werden dürfen. Wenn dazu ein Pharmaziestudium notwendig wäre, könnte man die Prüfung nicht bei der IHK ablegen.
In Deutschland gibt es 80 Industrie- und Handelskammern. Nicht alle nehmen die Prüfung ab, aber alle können Ihnen Informationen zur Prüfung geben. Gerne können Sie sich auch an uns wenden, um direkt und ohne Umwege zu erfahren, welche IHK die richtige für Sie ist. Sie erreichen uns jederzeit per Email und indem Sie den Links auf dieser Seite folgen.
Auch um sich selbst von nicht-schwerwiegenden Krankheiten zu heilen, kann der Sachkundenachweise freiverkäufliche Arzneimittel sehr sinnvoll sein. Sie wollen doch nicht wegen jeder Kleinigkeit zum Arzt rennen.. auch, da natürliche Heilmittel meist weniger schädlich für den Körper sind als synthetische Medikamente (Achtung: es gibt auch hochgiftige Pflanzen).
sachkundeprüfungfreiverkäufliche arzneimittel erlangt hat.
Viele Einzelhändler schrecken vor der Prüfung zurück, da sie davon ausgehen, die Vorbereitung sei teuer und aufwendig. Dies muss nicht stimmen. Es existieren Onlinekurse mit denen man sich selbständig und schnell auf die Prüfung vorbereiten kann. Dann steht dem Verkauf von freiverkäuflichen Arzneimitteln nichts mehr im Weg. Die IHK verlangt von Ihnen, dass Sie
• Die wichtigsten Kräuterschein erkennen können
• Die Inhaltsstoffe und die Anwendungsgebiete der wichtigsten Arzneimittel kennen
• Die Lagerungsbestimmungen kennen
• Weitere wichtige und wesentliche Kenntnisse besitzen
Auf den ersten Blick scheint das viel zu sein, doch keine Angst: mit einer kompetenten Schulung sind Sie gut vorbereitet. Das Arzneimittelgesetz bestimmt für freiverkäufliche Arzneimittel nicht umsonst, dass sie außerhalb von Apotheken abgegeben werden dürfen. Wenn dazu ein Pharmaziestudium notwendig wäre, könnte man die Prüfung nicht bei der IHK ablegen.
In Deutschland gibt es 80 Industrie- und Handelskammern. Nicht alle nehmen die Prüfung ab, aber alle können Ihnen Informationen zur Prüfung geben. Gerne können Sie sich auch an uns wenden, um direkt und ohne Umwege zu erfahren, welche IHK die richtige für Sie ist. Sie erreichen uns jederzeit per Email und indem Sie den Links auf dieser Seite folgen.
Auch um sich selbst von nicht-schwerwiegenden Krankheiten zu heilen, kann der Sachkundenachweise freiverkäufliche Arzneimittel sehr sinnvoll sein. Sie wollen doch nicht wegen jeder Kleinigkeit zum Arzt rennen.. auch, da natürliche Heilmittel meist weniger schädlich für den Körper sind als synthetische Medikamente (Achtung: es gibt auch hochgiftige Pflanzen).
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen