Freitag, 26. September 2014

Präsenzkurs oder Onlineseminar – die Entscheidung liegt bei Ihnen



Im Internet finden sich verschiede Angebote, mit denen Sie sich auf die Sachkundeprüfung für freiverkäufliche Arzneimittel, auch bekannt unter der Bezeichnung „Kräuterschein“, vorbereiten können. Oft werden Seminare vor Ort angeboten, bei denen sich dann allerdings das Problem ergibt, das dieser Ort oft ein anderer ist als der eigene Wohnort. Dafür hat man einen Dozenten, der einem den Inhalt Stück für Stück näher bringt und erklärt.

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Andererseits gibt es Onlinekurse zu dem Thema, die verschiedene Vorteile mit sich bringen: 

·         Man kann flexibel von jedem Ort aus lernen, an dem man Internetzugang hat, auch unterwegs mit dem Smartphone oder Tablet.

·         Man kann sich die Zeit, die man zum Lernen aufwendet, selbst einteilen. Ob man gerne am Wochenende einige Stunden lernt oder sich das lieber abends nach der Arbeit hinsetzt, ist jedem selbst überlassen.

·         Man kann sich den Lernprozess über längere Zeit aufteilen. Es besteht kein Bedarf, den gesamten Kursinhalt in zwei Tagen durchzugehen. Stattdessen kann man sich mehrere Tage, Wochen oder sogar Monate dazu nehmen.

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      Einen großen Nachteil haben die Fernlehrgänge allerdings oft: wenn man etwas nicht versteht, kann man nicht einfach nachfragen. Dieses Problem stellt sich bei unserem Onlinekurs für freiverkäufliche Arzneimittel jedoch nicht: Sie haben einen persönlichen Ansprechpartner, der Ihnen 6 Tag in der Woche zur Verfügung steht. Egal ob Sie Fragen zum Kräuterschein selbst, zu einem bestimmten Thema, zu Prüfungsfragen oder zu Tests haben. Auch wenn Ihnen z.B. die Unterscheidung von zwei bestimmten Kräuterdrogen schwer fällt, ist das etwas, was problemlos am Telefon oder per Email erklärt werden kann. 


Am Ende liegt die Entscheidung bei Ihnen, aber der Onlinekurs bringt fast alle Vorteile mit sich, die der Präsenzkurs auch hat – dafür sind sie aber in vielerlei Hinsicht flexibler.

Samstag, 20. September 2014

Gesetze zum IHK-„Test“ freiverkäufliche Arzneimittel



Warum sind manche Arzneimittel freiverkäuflich und daher im Einzelhandel erhältlich und andere apotheken- oder sogar verschreibungspflichtig. Und warum sind einige Pflanzen, die man auch in „normalen“ Tees findet, in Arznei-Teemischungen nur dann freiverkäuflich, wenn eine sachkundige Person anwesend ist?

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Nun, ganz simpel gesagt: der Gesetzgeber will es so. Warum er es so will ist eine andere Frage, deren Antwort dicke Bücher füllt (Gesetzeskommentare, die häufig von Professoren verfasst werden). Was wir Ihnen hier in Kürze geben können ist eine vereinfachte Übersicht von Gesetzen für den Kräuterschein.

AMG – Arzneimittelgesetz
Das AMG definiert, was ein Arzneimittel ist und welche Arzneimittel unter welchen Voraussetzungen verkauft werden dürfen. Eine genaue Aufschlüsselung, in welchem Paragraphen was geregelt ist, würde den Rahmen dieses Blogs sprengen. Aber schauen Sie sich selber den § 2 AMG an, um einen ersten Eindruck zu bekommen.

MPG - Medizinproduktegesetz
Einige Gegenstände, die im medizinischen Kontext eingesetzt werden, sind keine Arzneimittel, sondern Medizinprodukte. Die Abgrenzung ist u.a. deshalb wichtig, da die Verkaufsbedingungen verschieden zu denen der Arzneimittel sind. Aber auch hier wird wie bei den Arzneimittels zwischen freiverkäuflich mit und ohne Sachkundenachweis (Kräuterschein) unterschieden.

LFGB - Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch
Damit Einzelhändler mit Sachkundenachweis freiverkäuflicheArzneimittel von Lebensmittel, Kosmetika und Bedarfsgegenständeunterscheiden können, verlangt die IHK, dass Prüfungsfragen über das LFGB beantwortet werden.

HWG - Heilmittelwerbegesetz
Ein weiteres wichtiges Prüfungsthema im „Test“ zu freiverkäuflichen Arzneimitteln ist zulässige und unzulässige Werbung sowie Mindestangaben, die bei keiner Art der Werbung fehlen dürfen. Reglungen auf diesem Gebiet finden sich im HWG. Auch wenn der Titel dieses Gesetzes von Heilmitteln spricht, muss es auch für Arzneimittel die nach Erlangung des Kräuterscheins frei verkauft werden dürfen, angewendet werden.

Sie sehen: der sachkundige Einzelhändler kennt sich auf verschiedenen Gebieten aus – auch bei Gesetzen.


Samstag, 13. September 2014

Freiverkäufliche Arzneimittel - Tests, Prüfungen & Onlinekurs




Wenn Sie diesen Blog lesen, dann wissen Sie bereits wovon ich schreibe: kaum werden die Tage kürzer und die Temperatur fällt, gehen Erkältungen um und früher oder später fangen Sie sich auch eine ein. Doch was kann man dagegen tun? Zum Arzt gehen? Wenn man dazu Zeit hat, dann ja. Eine Alternative stellen Naturheil- und Vorbeugemittel dar. Diese findet man häufig als freiverkäuflicheArzneimittel in Drogerien oder Supermärkten.
Doch was hilft gegen Erkältung? Das ist eine gute Frage, die sich pauschal nur schwer beantworten kann. Wer Ihnen jedoch helfen kann, ist der Verkäufer/die Verkäuferin der freiverkäuflichen Arzneimittel. Denn er hat eine Sachkundeprüfung bei der IHK bestanden, ansonsten dürfte er/sie keine Arzneitees, Tabletten, Dragees, etc. an Sie abgeben.
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Natürlich müssen Sie berücksichtigen, dass Sie nicht mit einem Apotheker bzw. einer Apothekerin sprechen – diese haben ein mehrjähriges Studium absolviert, während die Vorbereitung auf die IHK-Sachkundeprüfung zur Erlangung des Kräuterscheins nur wenige Tage dauert. Trotzdem: der sachkundige Einzelhändler hat Listen über freiverkäufliche Arzneimittel und deren Anwendung und kennt die gebräuchlichsten auch ohne die Listen zu konsultieren. Er hat erfolgreich alle Prüfungsfragen zu freiverkäuflichen Arzneimitteln beantwortet und weiß, wie die wichtigsten Kräuterdrogen erkannt werden können. Daher können Sie sich bei kleineren gesundheitlichen Problemen unbesorgt an Ihren sachkundigen Einzelhändler wenden. 
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Es gibt jedoch Krankheiten, für die generell nie freiverkäufliche Arzneimittel abgegeben werden dürfen. Das sind z.B. Bluthochdruck, Herz-Kreislaufbeschwerden, Venenentzündung, Blasenentzündung, Nierensteine und alle Krankheiten, die durch Viren und nicht durch Bakterien verursacht werden. Dies sind – das möchte ich hervorheben – nur Beispiele. Auch für viele andere Krankheiten, darf Ihr Einzelhändler, auch wenn er einen Kräuterschein besitzt, Ihnen keine Arzneimittel verkaufen. Doch keine Sorge – er weiß selber welche Krankheiten das sind, da auch diese Teil des Wissens sind, das er in einem Kurs zur Vorbereitung der Sachkundeprüfung für freiverkäufliche Arzneimittel erlangt hat.

Dienstag, 9. September 2014

Sachkundenachweis Arzneimittel


Informationen und Schulungen zur IHK-Prüfung "Sachkunde im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln". Unsere erfahrenen Dozenten beraten Sie.

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Freiverkäufliche Arzneimittel dürfen außerhalb von Apotheken angeboten werden, wenn der/die Verkäufer(in) nachweisen kann, dass er/sie sachkundig ist.

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Wir bereiten Sie und Ihre Mitarbeiter vor Ort oder online auf die IHK Sachkundeprüfung zum Thema "Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln" vor.  

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