Donnerstag, 30. Juni 2016

Sachkenntnis und die Lagerung von Arzneimitteln



Die Sachkenntnisprüfung bei der Industrie- und Handelskammer umfasst Fragen zu vielen verschiedenen Themen. Ein Schwerpunkt ist dabei stets die Lagerung von Arzneimitteln. Medikamente sind Waren besondere Art und benötigen daher eine spezielle Behandlung. Nicht nur geht von verdorbenen Arzneimittel ein Risiko für die Gesundheit von Menschen und Tieren aus, es ist auch so, dass Arzneimittel, die nicht mehr die zugehörige Wirkung entfalten, im Zweifel dazu führen können, dass sich eine Krankheit oder ein Leiden verschlimmert.
IHK Freiverkäufliche Arzneimittel

Die Lagerungsvorschriften für Arzneimittel finden sich nicht wie die meisten anderen Regelungen direkt im Arzneimittelgesetz, sondern in den Arzneibüchern (auch dies ist eine beliebte Frage in der Sachkenntnisprüfung IHK). Eine Betriebsprüfung durch das Gesundheitsamt umfasst immer die Kontrolle der Lagerungsbedingungen für freiverkäufliche Medikamente. Nicht nur Verfallsdaten werden überprüft, sondern beispielsweise auch das System, das sicherstellen soll, dass keine verfallenden Arzneimittel verkauft werden. Dieses ist dabei an keine speziellen Regelungen gebunden, außer die, dass es nachvollziehbar und sinnvoll sein muss.
IHK-Sachkenntnisprüfung als Voraussetzung
Nun ist es natürlich so, dass sie sich eigenständig mit Hilfe des Gesetztextes und der Arzneibücher informieren darüber können, welche Lagerungsvorschriften es gibt und welche Arzneimittel wie gelagert werden müssen. Dies reicht dem Gesetzgeber und damit auch dem Gesundheitsamt aber nicht aus. Der Verkauf und damit auch die Lagerung von Arzneimitteln ist nur Unternehmen gestattet, bei denen sachkundige Personen angestellt sind.
Sachkenntnisprüfung freiverkäufliche Arzneimittel

Sachkundig  wird man dadurch, dass man die IHK-Sachkenntnisprüfung fürfreiverkäufliche Arzneimittelbesteht. Diese wird deutschlandweit von vielen Industrie- und Handelskammern angeboten und findet in regelmäßigen Abständen statt. Wer bereits eine einschlägige Ausbildung auf dem Gebiet der Arzneimittel besitzt, kann sich diese selbstverständlich auch direkt bei IHK anerkennen lassen und ist dann von der Sachkenntnisprüfungbefreit.
Freiverkäufliche Arzneimittel

Freitag, 24. Juni 2016

DerKräuterschein und verschiedene Arzneimittel-Kategorien



Der Grund dafür, dass Sie für den Verkauf von Arzneimitteln eine Prüfung bei der IHK ablegen müssen und dadurch den sog. Kräuterschein erlangen, liegt im § 50 des Arzneimittelgesetzes (AMG). Er besagt Folgendes:
Freiverkäufliche Arzneimittel

§ 50 Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln

(1)  Einzelhandel außerhalb von Apotheken mit Arzneimitteln im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1, die zum Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind, darf nur betrieben werden, wenn der Unternehmer, eine zur Vertretung des Unternehmens gesetzlich berufene oder eine von dem Unternehmer mit der Leitung des Unternehmens oder mit dem Verkauf beauftragte Person die erforderliche Sachkenntnis besitzt. Bei Unternehmen mit mehreren Betriebsstellen muss für jede Betriebsstelle eine Person vorhanden sein, die die erforderliche Sachkenntnis besitzt.

Wie sie der Überschrift des Paragraphen entnehmen können, ist der Einzelhandel nur mit freiverkäuflichen Medikamenten zulässig. Viele dieser Arzneimittel werden auf Basis pflanzlicher Rohstoffe, den Arzneikräutern, hergestellt. Dies ist auch der Grund, warum der Nachweis der Sachkenntnis umgangssprachlich oft als Kräuterschein bezeichnet wird.

Freiverkäufliche und apothekenpflichtige Arzneikräuter
Es wäre nun jedoch falsch, anzunehmen, dass alle  Arzneikräuter freiverkäuflich sind. Vielmehr ist es so, dass nur solche Pflanzen und Pflanzenteile (Pflanzendrogen) außerhalb von Apotheken verkauft werden dürfen, die dabei helfen, Krankheiten zu verhüten oder ihnen vorzubeugen und solche, die das Immunsystem unterstützen. Echte Heilmittel, die in ihrer Wirkung sehr stark sind, dürfen nur in Apotheken verkauft werden. Sie sind apothekenpflichtig.
Kräuterschein

Einige davon kennen Sie wahrscheinlich aus dem Alltag. Maiglöckchen in etwa oder der Fingerhut, auch bekannt unter dem Namen Digitalis, sind giftige Pflanzen, die jedoch in der richtigen Dosierung eine heilende Wirkung entfalten können. Wegen des Risikos, das von solchen Pflanzendrogen ausgeht, lässt der Gesetzgeber es nicht zu, dass diese Arzneipflanzen im Einzelhandel von Personen verkauft werden, die kein pharmazeutisches Studium absolviert haben. Hierzu reicht der Kräuterschein also nicht aus.

Freitag, 17. Juni 2016

Arzneimittel im Einzelhandel


Als Einzelhandelskauffrau oder Einzelhandelskaufmann steht man oft vor der Situation, dass man sich bewerben will und der neue Arbeitgeber einen Sachkundenachweis für freiverkäufliche Arzneimittel verlangt.

Fast jeder Einzelhändler verkauft heute Medikamente, die nicht apothekenpflichtig sind. Diese dürfen jedoch nur abgegeben werden, wenn ständig sachkundige Personen anwesend sind. Das bedeutet, es reicht nicht aus, wenn eine sachkundige Person im Unternehmen angestellt ist. Es muss vielmehr immer eine Person vor Ort sein, die den Sachkundenachweis für freiverkäufliche Arzneimittel besitzt. 
 freiverkäufliche Arzneimittel
 Sachkundig ist eine Person dann, wenn sie sich auf dem Gebiet der freiverkäuflichen Momente so gut auskennt, dass Sie das Sortiment gut überblicken kann, sie Arzneimittel nicht miteinander verwechselt und sich mit Anwendungsgebieten und Inhaltsstoffen der wichtigsten Arzneimittel gut auskennt. Vor allem Arzneikräuter können eindeutig bestimmt und zugeordnet werden, weshalb umgangssprachlich auch der Begriff „Kräuterschein“ verwendet wird. Der Nachweis über die Sachkenntnis stellt zudem sicher, dass Lagerungsvorschriften und das Heilmittelwerbegesetz bekannt sind.


Nun ist es so, dass die Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau oder zum Einzelhandelskaufmann keine Kenntnisse über Arzneimittel vermittelt. Die Sachkenntnisprüfung bei der Industrie- und Handelskammer ist daher nur zu bestehen, wenn vorher ein Seminar belegt wurde. 
 freiverkäufliche Arzneimittel Seminar
 
Seminare zu dem Thema werden sowohl als Schulung vor Ort als auch als Onlinekurs angeboten. In letzter Zeit Gewinnen die Onlinekurse durch die Verbreitung von schnellem Internet zunehmend an Popularität. Zudem ermöglichen Sie das Lernen unabhängig vor Ort und Tageszeit.

Viele Teilnehmer der Onlinekurse bereiten sich unterwegs in Bahn oder Bus vor, wenn sie beim Arzt warten müssen oder auch in ihrer Mittagspause. Der E-Learning-Kurs hat zudem den Vorteil, dass man selber einschätzen kann, wann man bereit ist für die Prüfung, da die Lernplattform ständig Feedback über den eigenen Fortschritt gibt.

Falls sie in der Situation sind, dass sie sich bewerben möchten oder in ihren momentanen Job eine Zusatzqualifikation erlangen möchten, wenden Sie sich bitte einfach direkt an uns. Wir beraten Sie gerne per E-Mail oder am Telefon.

Freitag, 13. Mai 2016

Der Kräuterschein – Seminare mit Geld-zurück-Garantie

Wir bekommen oft Emails, in denen gefragt wird, ob der IHK-Kräuterschein irgendwann erneuert werden muss, man also die Prüfung erneut abzulegen hat oder nicht. Die Antwort darauf ist ein „Nein“. Sobald Sie den Kräuterschein einmal in der Tasche haben und damit befugt sind, freiverkäufliche Arzneimittel zu verkaufen, müssen Sie nie wieder zur IHK-Prüfung antreten.

 Kräuterschein

Damit Sie die Prüfung auch im ersten Anlauf schaffen, bereiten wir Sie in unseren Seminaren nicht nur mit einfachen Listen zu freiverkäuflichen Arzneimitteln, sondern umfangreichen und multimedialen Lernmaterialien vor. Falls Sie unseren Onlinekurs belegen, garantieren wir Ihnen sogar, dass Sie dir Kursgebühr von uns zurück erhalten, falls Sie den Kräuterschein nicht im ersten Anlauf erlangen (Geld-zurück-Garantie). Wir glauben an unsere Seminare und garantieren für deren Qualität.


Warum Kräuterschein – ich dachte es geht um Arzneimittel?
Gelegentlich wird auch gefragt, warum der Sachkundenachweis umgangssprachlich Kräuterschein genannt wird. Der Hintergrund ist einfach: viele der freiverkäuflichen Arzneimittel, die Sie in unseren Seminaren kennenlernen, sind Heilpflanzen oder werden auf pflanzlicher Basis hergestellt.

Eine wichtige Rolle bei der IHK spielt zudem das praktische Erkennen von Arzneikräutern. Es gibt speziell veröffentlichte Listen zu freiverkäuflichen Arzneimitteln, auf denen verzeichnet ist, welche Teedrogen (=Arzneikräuter) bei welcher IHK in der Prüfung erkannt werden müssen.
Freiverkäufliche Arzneimittel
Da die Industrie- und Handelskammer also großen Wert auf die Kräuterdrogen legt, wird die Sachkundeprüfung auch als Kräuterschein bezeichnet.

Die folgende Liste gibt einige Kräuter wieder, die bei der IHK-Berlin erkannt werden müssen. Bei anderen IHKs gelten andere Listen.

Bärentraubenblätter
Baldrianwurzel
Birkenblätter
Brennesselblätter
Enzianwurzel
Fenchelfrüchte
Hagebuttenschalen
Holunderblüten = „Fliedertee“
Hopfenzapfen
Kamillenblüten
Lavendelblüten
Leinsamen
...

Sie sehen, dass ein recht umfangreiches Wissen zu Kräutern vorausgesetzt wird. Einige der oben genannten Pflanzen(-teile) kann man auch ohne Übung leicht erkennen, z.B. Leinsamen oder Hagebuttenschalen. Bei den anderen helfen Ihnen unsere Seminare, die Sie auf den Kräuterschein vorbereiten.

Dienstag, 12. April 2016

Freiverkäufliche Arzneimittel im Reisegewerbe



Wenn wir in unseren Kursen von Reisegewerbe sprechen, stehen die meisten Teilnehmerinnen und Teilnehmer erst einmal "auf dem Schlauch". Das Wort Reise erinnert an den letzten Urlaub in Italien und daher ist man versucht, an ein Busunternehmen oder ein Reisebüro zu denken. Da unsere Seminare aber freiverkäufliche Arzneimittel behandeln, machen diese ersten Ideen natürlich keinen Sinn. Daher muss man das Wort "Reise" hier ein wenig anders verstehen. Der Gesetzgeber bezeichnet mit einem Reisegewerbe eine gewerbliche Tätigkeit, die nicht an einem festen Ort, sondern von Ort zu Ort reisend, durchgeführt wird.
   
freiverkäufliche arzneimittel
                                                           
Die gängigsten Beispiele sind hier Vertreter und der Verkauf an Marktständen. In beiden Fällen werden Waren angeboten, ohne an eine feste Betriebsstätte gebunden zu sein.

Grundsätzlich gilt, dass freiverkäufliche Arzneimittel nicht in Reisegewerben verkauft werden dürfen. Von dieser Regel gibt es jedoch weniger Ausnahmen.

Ausnahmen vom Verkaufsverbot


Der Hintergrund des Verkaufsverbots leuchtet schnell ein: fehlt eine feste Betriebsstätte, ist es sehr schwierig, Arzneimittel ordnungsgemäß zu lagern. Falsch gelagerte Arzneimittel verderben dann und stellen somit ein Gesundheitsrisiko dar. Daher ist ihr Verkauf im Reisegewerbe generell nicht gestattet.

freiverkäufliche Arzneimittel Seminar
Ausnahmen werden dann gemacht, wenn es sich um sehr einfach zu handhabende Arzneimittel handelt. Diese sind einfach zu lagern, einfach zu transportieren und stellen geringe Anforderungen an Temperatur und Luftfeuchtigkeit.

Beispiele sind hier Heilwässer und Arzneipflanzen wie Kamille und Pfefferminze.

Diese Ausnahmen von der Regel bedeuten jedoch nicht, dass der Vertreter/die Vertreterin oder der Verkäufer/die Verkäuferin auf Märkten nicht mehr darauf achten muss, wie Arzneimittel zu lagern sind. Wird z.B. ein durch zu hohe Luftfeuchtigkeit verdorbenes freiverkäufliches Arzneimittel fahrlässigerweise weiterhin verkauft, hat dies hohe Geldbußen zur Folge. Wird es sogar vorsätzlich verkauft, macht man sich strafbar. Es ist daher sehr wichtig, sich mit allen Vorschriften gut auszukennen. Dabei helfen Ihnen unsere Seminare.

Freitag, 8. April 2016

Freie verfügbare Arzneimittel außerhalb von Apotheken


Es ist für uns selbstverständlich, bei Arzneimitteln direkt an Apotheken zu denken. Ein Apotheker hat studiert, kennt sich mit Medikamenten bestens aus und kann sogar einige von ihnen selber herstellen. Er hat eine Zulassung, um Arzneimittel zu verkaufen, auch verschreibungspflichtige, und bildet sich ständig fort, um seine Kunden bestens beraten zu können. Er weiß über Risiken und Nebenwirkungen bescheid und berät Sie gerne. Jedoch er ist nicht der einzige.
Neben dem Verkauf von Arzneimitteln in Apotheken, gibt es auch den Verkauf außerhalb, nämlich von apothekenfreien Arzneimitteln, also solchen, die im Einzelhandel abgegeben werden dürfen. Diesefreiverkäuflichen Medikamente werden vom Gesetz allerdings nur freigegeben, wenn auch hier eine ausreichende Beratung sichergestellt ist. Das bedeutet nun nicht, dass in jedem Einzelhandelsbetrieb ein Apotheker angestellt sein muss, denn die frei verfügbaren Arzneimittel sind in Ihrer Wirkung schwächer als die apothekenpflichtigen und es gehen geringere Risiken von Ihnen aus. Daher sind auch die Ansprüche an die Beratung geringer und es reicht aus, wenn eine sog. sachkundige Person in den Verkaufsräumen anwesend ist.
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Sachkundige Person - Seminare sind der Schlüssel

Doch was macht eine sachkundige Person aus? Wer entscheidet darüber, ob jemand sachkundig genug ist? Da es unpraktisch wäre, jeden Verkäufer ein paar Semester Pharmazie studieren zu lassen, gibt es komprimierte Seminare, die es innerhalb weniger Tage ermöglichen, die notwendige Sachkenntnis zu erlangen. Im Anschluss daran findet eine Prüfung bei der für die Person zuständigen IHK statt, bei der ermittelt wird, ob die Sachkunde ausreicht. Ist das der Fall, darf die nun sachkundige Person freiverkäufliche Arzneimittel verkaufen. Die IHK-Prüfung muss dabei nur einmal im Leben abgelegt werden.
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In den Seminare,die auf die Prüfung vorbereiten, lernen die Teilnehmer u.a., freiverkäufliche von apothekenpflichtigen und verschreibungspflichtigen Medikamenten zu unterscheiden. Außerdem ist ein wichtiges Thema natürlich die Anwendung der frei verfügbare Arzneimittel, damit Kunden später zuverlässig beraten werden können.

Freitag, 1. April 2016

Der Kräuterschein – ihr Zugang zum Einzelhandel mit Arzneimitteln



Sind Sie in der Situation, dass Sie Arzneimittel außerhalb einer Apotheke verkaufen wollen oder es evtl. bereits tun? In beiden Fällen müssen Sie sicherstellen, dass Sie die notwendige Befugnis besitzen, da Sie ansonsten eine Ordnungswidrigkeit begehen, die die entsprechenden Bußgelder nach sich ziehen wird. 
Kräuterschein

Um diese Befugnis, den sog. Kräuterschein, zu erhalten, ist in der Regel eine Prüfung bei der IHK notwendig. Diese Prüfung findet nicht bei allen IHKs statt, aber es wird sich immer eine in Ihrer Nähe finden, so dass Ihnen nun lediglich noch die Vorbereitung auf die Prüfung fehlt. Die Vorbereitungs auf den Kräuterschein ist an sich nicht schwierig, allerdings emphielt es sich, einen Kurs zu belegen, da eine Vorbereitung ohne Schulung nur selten von erfolg gekrönt ist.


Vorbereitungskurse für den Kräuterschein

Um sich auf den Kräuterschein vorzubereiten, haben Sie generell die Wahl zwischen einen Kurs vor Ort und einem Onlinekurs. Welche Art der Vorbereitung Sie nutzen, ist am Ende Ihnen überlassen. Der Kurs vor Ort ist die „traditionelle“ Art des Lernens, hat aber bei genauer Betrachtung keine Vorteile über den Onlinekurs, der neben der Lernplattform und den im Kurs vor Ort zur Verfügung stehenden Materialien auch einen perönlichen Ansprechpartner umfasst, so dass „unterm Strich“ nur Vorteile übrigbleiben: Sie sind zeitlich und örtlich flexibel, können also von überall aus lernen und das zu jeder Tages- und Nachtzeit. 
 IHK freiverkäufliche Arzneimittel
Gleichzeitig können Sie sich so viel Zeit zum Lernen lassen, wie Sie persönlich brauchen, und die Themen in Ihrer eigenen Geschwindigkeit behandeln, um sich auf den Kräuterschein vorzubereiten. Sobald sie die Prüfung abgeschlossen haben, steht Ihnen nicht mehr im Weg. Falls ein Arzneimittelprüfer bei Ihnen anklopft, können sie ihm selbstsicher entgegentreten.

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