Mittwoch, 14. September 2016

Kräuterschein und Arzneimittel



 Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln Viele der Arzneimittel, die Sie in – oder Supermärkten finden, sind nur dann freiverkäuflich, wenn eine sachkundige Person anwesend ist. Normalerweise wird diese Person Ihre Sachkunde bei der IHK nachgewiesen haben, indem Sie dort den sog. Kräuterschein abgelegt hat. Dieser basiert auf einer Prüfung, die sich zu einem großen Teil mit Arzneikräutern, einer wichtigen Gruppe von freiverkäuflichen Arzneimitteln, befasst – daher der Name.

Die Grundlage für den Kräuterschein ist §50 AMG. Dieser Paragraph macht es erst möglich, Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln zu betreiben. Er definiert die Ausnahme von der Apothekenpflicht, nach der Arzneimittel eigentlich nur in von Pharmazeuten verkauft werden dürfen.

Kräuterschein nicht nur für Kräuter wichtig


Es ist nun jedoch nicht so, dass Arzneikräuter die einzigen Arzneimittel sind, die im Handel freiverkäuflich sind. Auch viele Tabletten, Pulver, Arzneisäfte und weiteres dürfen außerhalb von Apotheken abgegeben werden. Die freiverkäufliche Arzneimittel-Liste ist sehr lang.

 Kräuterschein

Die Grundlage für den Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln wird dabei hauptsächlich durch das AMG (Arzneimittelgesetz) gebildet, aber auch andere Gesetzt, z.B. das Heilmittelwerbegesetz und Medizinproduktegesetz. In unseren Kursen zur Erlangung des Kräuterscheins lernen Sie auf einfachste Weise alle relevanten Reglungen kennen.


Freitag, 9. September 2016

Der Kräuterschein der IHK



Vielleicht haben Sie von einem Kollegen einen Kollegen davon gehört, vielleicht ist das Gesundheitsamt bei Ihnen im Laden vorbeikommen:  Der Kräuterschein ist notwendig, um Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln betreiben zu dürfen. Dabei ist es egal, ob es sich tatsächlich um pflanzliche Arzneimittel, also Kräuterdrogen, handelt, oder um Präparate die chemische Stoffe enthalten.

Kräuterschein

Der Begriff des Kräuterscheins wird lediglich umgangssprachlich verwendet, tatsächlich handelt es sich offiziell um den Sachkundenachweis für den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimittel. Zwar gibt es auch einige Arzneimittel die ohne diesen Nachweis frei verkauft werden dürfen, dabei handelt es sich jedoch um Ausnahmen von der Regel. Welche Medikamente das sind, teilen wir Ihnen gerne mit. Schreiben Sie uns dafür einfach eine E-Mail.

Wie bekomme ich den Kräuterschein?


Prüfungen für den Kräuterschein nimmt seit vielen Jahren die IHK ab. Dabei ist zu beachten, dass die zugehörige Prüfung nicht bei jeder IHK abgelegt werden kann, sondern nur bei den größeren. Eine ausführliche Liste der IHKs, bei denen sie den Schein erlangen können, finden Sie auf unserer Website. Interessant ist dabei auch, dass jede IHK unterschiedliche Prüfungsgebühren verlangt. Allerdings steht es ihm nicht frei, einfach eine IHK zu wählen, z.B. die, bei der die Gebühren am niedrigsten sind.

Kräuterschein

Grundsätzlich ist der Regel, dass Sie die Prüfung für den Kräuterschein bei der IHK ablegen müssen, in deren Kammerbezirk sie wohnen, arbeiten oder ein Vorbereitungsseminar besucht haben.  Haben Sie jedoch einen guten Grund, bei einer anderen IHK zur Prüfung anzutreten, etwa dass die Prüfungstermine für sie nicht wahrnehmbar sind oder noch zu ferner Zukunft liegen, können Sie eine Überstellung zu einer anderen IHK beantragen. Wird diese genehmigt, so steht der Prüfung zum Kräuterschein bei Ihrer Wunsch-IHK nichts mehr im Wege.

Samstag, 3. September 2016

Kräuterschein - muss er sein?


Vermutlich informieren Sie sich gerade online darüber, ob sie einen Kräuterschein zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit benötigen oder nicht. Vorab möchten wir Ihnen sagen, dass es sich selbst dann, wenn sie den Kräuterschein nach Gesetz nicht unbedingt benötigen, um ein interessantes Themengebiet handelt, dass ihnen auch privat sehr nützlich sein wird.
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Doch zur eigentlichen Frage: der Kräuterschein, auch als Sachkundenachweis für den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln bekannt, ist ein Nachweis über Ihre Kenntnisse auf dem Gebiet der Medikamente, die außerhalb von Apotheken verkauft werden dürfen. Er muss auf Basis des § 50 Arzneimittelgesetz (AMG) erbracht werden, da danach nur sachkundige Personen Einzelhandel mit diesen Arzneimitteln betreiben dürfen. Sachkundig kann man beispielsweise sein, wenn man eine entsprechende Ausbildung abgeschlossen hat, zum Beispiel ein Pharmaziestudium oder eine Ausbildung als Apothekenhelfer bzw. –helferin.


Prüfung bei der IHK zur Erlangung des Kräuterscheins

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Hat man eine solche Ausbildung nicht, gibt es eine einfache Lösung, um trotzdem sachkundig im Sinne des Gesetzes zu werden. Nach einer Schulung, die entweder online oder vor Ort stattfinden können und insgesamt ca. 25-30 Stunden in Anspruch nimmt, hat man die Möglichkeit eine Prüfung bei der IHK abzulegen. Diese Prüfung resultiert in den so genannten Kräuterschein, d.h. die Befähigung, freiverkäufliche Arzneimittel zu verkaufen.

Der umgangssprachliche Begriff Kräuterschein leitet sich davon ab, dass die beschriebene Prüfung einen großen Fokus auf Arzneikräuter und Teedrogen legt. Sowohl im praktischen als auch im theoretischen Teil ist die Erkennung von Pflanzendrogen und das Wissen über Inhaltsstoffe und Anwendung ein zentrales Thema. Ohne Kenntnisse auf diesem Gebiet ist es nicht möglich, die Prüfung zu bestehen. Mit einem entsprechenden Kurs ist das jedoch kein Problem sich dieses Wissen anzueignen und den Kräuterschein zu erhalten.

Montag, 25. Juli 2016

Seminare zu freiverkäuflichen Arzneimitteln



Vielleicht ist Ihre Schulzeit schon lange her und sie haben seither an keinen Schulungen, Seminaren, Trainings oder ähnlichem mehr teilgenommen. In diesem Fall ist es natürlich so, dass es ihnen anfangs ein wenig schwieriger fallen wird, sich in ein neues Thema einzuarbeiten. Unsere Seminare zu freiverkäuflichen Arzneimitteln sind jedoch so aufgebaut, dass wir von Ihnen nicht verlangen, sich innerhalb kürzester Zeit direkt alles merken zu können. Wir führen sie langsam in das neue Themengebiet ein und wiederholen alle wesentlichen Lerninhalte während der Kurse mehrfach.
Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln

Neben der eigentlichen Wiederholung der Themen, steht auch die Einübung mithilfe von Testfragen im Vordergrund. Alle Mühe ist vergebens, wenn sie am Ende nicht in der Lage sind, die Antworten auf die Art und Weise zu geben, die von der IHK verlangt wird. Doch keine Sorge, auch hier gehen wir auf die Bedürfnisse jedes Teilnehmers genau ein, so dass es irrelevant ist, wie Ihre Vorkenntnisse oder Ihr Lerntempo sind.

Seminare in kleinen Gruppen
Wichtig ist uns stets, dass die Gruppen bei unseren Seminaren nicht zu groß sind. Wir sind der Überzeugung, dass wir durch einen individuellen, auf die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars für freiverkäufliche Arzneimittel zugeschnittenen Unterricht bessere Ergebnisse erzielen, als durch eine standardisierte Vortragsweise, die nicht auf die Bedürfnisse der einzelnen Person eingeht. Dies gilt übrigens nicht nur für unsere Seminare vor Ort, sondern auch für unseren Onlinekurs, bei dem wir jeden Teilnehmer und jede Teilnehmerin persönlich betreuen.



Freiverkäufliche Arzneimittel Seminar


Zum sonstigen Aufbau unserer Seminare finden Sie viele nützliche Informationen auf unserer Website. Außerdem beraten wir Sie immer vorab gerne persönlich, zum Beispiel am Telefon oder per E-Mail, und geben Ihnen Informationen zu den nächsten Seminarterminen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen und werden auch Sie in die Lage versetzen, die Prüfung „Einzelhandel mit freiverkäuflichenArzneimitteln“ bei Ihrer IHK mit einem sehr guten Ergebnis zu meistern.

Freitag, 22. Juli 2016

Der Kräuterschein für den Einzelhandel


Mit dem so genannten Kräuterschein erlaubt das Gesetz den Verkauf von Arzneimitteln, die außerhalb von Apotheken zugelassen sind. Der umgangssprachliche Begriff des „Kräuterscheins“ für den Sachkundenachweis nach § 50 Arzneimittelgesetz kommt daher, dass viele dieser freiverkäuflichen Arzneimittel pflanzlicher Herkunft sind.
Kräuterschein
Oft werden wir gefragt, ob es schwierig ist, die verschiedenen Arzneikräuter zu unterscheiden und zu lernen, wie man sie erkennt. Die Antwort darauf ist ein klares: „Nein, es ist einfach!“. Natürlich bedarf es einerseits ein wenig Übung zum Beispiel Schafgarbenkraut und Wermutkraut auseinanderzuhalten, andererseits haben die meisten Teilnehmerinnen und Teilnehmer keine Probleme, Thymian, Rosmarin oder Kamillenblüten auf Anhieb zu erkennen.

Doch nicht nur der praktische Teil der IHK Prüfung befasst sich mit Kräutern. Auch im theoretischen Teil wird ein starker Fokus auf pflanzliche Medikamente gelegt. Dies bedeutet, dass Sie auch zu Kräutern, die sie nicht erkennen können, theoretische Kenntnisse haben müssen. Sie müssen also zum Beispiel wissen, dass Kalmuswurzel Bitterstoffe enthält und appetitanregend wirkt, es wird aber nicht von Ihnen verlangt, dass Sie ihr Aussehen kennen.

Der Kräuterschein für den privaten Gebrauch
Doch nicht nur für ihr Arbeitsleben ist der Kräuterschein interessant. Wäre es nicht gut, zu wissen, welche Kräuter und Pflanzen Ihnen helfen, wenn Sie Magenproblem haben? Oder wenn Ihr Kind eine leichte Erkältung hat? Nicht immer will man direkt zu chemischen Tabletten und Pulvern greifen, deren Nebenwirkungen in der Regel stärker sind als bei natürlichen, freiverkäuflichen Arzneimitteln. Natürlich lernen sie auch das in unseren Kursen zum Kräuterschein.
Freiverkäufliche Arzneimittel
Nach bestandener Prüfung gehen Sie mit neuem Wissen in die Welt. Das sie noch nicht für jedes Unterthema eine praktische Anwendung finden, ist dabei normal. Im Laufe der Zeit werden sie aber dankbar über die Kenntnisse aus dem Kräuterschein sein, denn es werden sich immer mehr Situationen ergeben, in denen sie diese anwenden können.

Mittwoch, 6. Juli 2016

Wie wichtig sind Kräuterdrogen für die IHK Sachkenntnisprüfung?



Falls Sie sich schon ein wenig mit der IHK Sachkenntnisprüfung befasst haben, sind sie sicherlich darauf gestoßen, dass dabei sehr viel Wert auf Pflanzendrogen gelegt wird. Sie müssen zu verschiedenen Kräutern nicht nur die Anwendungsgebiete und Inhaltsstoffe kennen und dazu theoretische Fragen beantworten, sondern auch praktisch in der Lage sein, verschiedene getrocknete Pflanzen bzw. Pflanzenteile auseinanderzuhalten.
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Im theoretischen Teil der IHK Sachkenntnisprüfung zu freiverkäuflichen Arzneimitteln sind in diesem Themenbereich viele wertvolle Punkte zu holen. Ebenso im praktischen Teil. Die Punkte im praktischen Teil sind in gewisser Weise sogar noch wertvoller, da damit ein sehr guter Grundstein gelegt werden kann, um die Prüfung zu bestehen. Gleichzeitig kann man sich auf den praktischen Teil sehr gezielt vorbereiten, während im theoretischen Teil nie vorab gesagt werden kann, welche Themen den Schwerpunkt bilden.

Die Bezeichnung des Sachkundenachweises als Kräuterschein

Warum sind Arzneikräuter bei der IHK Prüfung so wichtig, dass der daraus resultierende Sachkundenachweis für freiverkäufliche Arzneimittel sogar oft als Kräuterschein bezeichnet wird? Diese Frage ist einfach zu beantworten wenn man sich das Sortiment an freiverkäuflichen Arzneimitteln anguckt, das Drogeriemärkte wie DM oder Rossmann führen.

Ein wesentlicher Teil der angebotenen freiverkäuflichen Medikamente sind Tees mit bestimmter Wirkung und definierten Anwendungsgebieten. Aber auch Salben, Tabletten und andere Präparate, die es zu kaufen gibt, werden oftauf pflanzlicher Basis hergestellt.
Freiverkäufliche Arzneimittel

Es wäre nun jedoch falsch, davon auszugehen, dass alle pflanzlichen Präparate freiverkäufliche sind und nicht der Apothekenpflicht unterliegen. Es gibt viele Pflanzen, die giftig sein können, wenn sie falsch dosiert werden, jedoch einen medizinischen Nutzen haben, wenn die Einnahme unter bestimmten Regeln erfolgt. Diese Pflanzen sind apotheken-und teilweise sogar verschreibungspflichtig, da ein sachkundiger Einzelhändler (mit Kräuterschein) nicht in der Lage ist, Patienten hinsichtlich dieser Pflanzen fachgerecht zu beraten. Es hängt also – wie bei so vielem im Leben – vom Einzelfall ab, ob eine Pflanzendroge freiverkäuflich ist oder nicht.