Sonntag, 28. Juli 2019

Vitamine in freiverkäuflichen Arzneimitteln


Normalerweise reicht eine ausgeglichene Ernährung aus, um ausreichende Mengen an Vitaminen zu sich zu nehmen. Bei gesunden Erwachsenen kommt es daher in Deutschland in der Regel nicht zu einem Vitaminmangel. Teilweise liegt das daran, dass der Körper manche Vitamine in gewissem Umfang speichern kann und sie dann wieder abgibt, wenn sie benötigt wird. Daher ist die zusätzliche Aufnahme von Vitaminen durch (freiverkäufliche) Arzneimittel nur dann erforderlich wenn die Ernährung sehr einseitig ist oder aus gewissen Gründen ein erhöhter Vitaminbedarf besteht (zum Beispiel bei Schwangerschaft und Stillzeit). Oder dann, wenn der Körper Probleme hat, Vitamine in normalem Umfang aufzunehmen.

Vitamine sind Stoffe, die menschlichen Stoffwechsel eine zentrale Rolle spielen. Sie sind lebensnotwendige Bestandteile von Lebensmitteln und kommen in relativ kleinen Mengen darin vor (die aber, wie oben beschrieben, in der Regel ausreichen). Der menschliche Körper kann sie nicht oder nur eingeschränkt (Vitamin D) selber bilden. Daher müssen sie dem Organismus zugeführt werden.

Fettlösliche und wasserlösliche Vitamine

Vitamine werden in zwei Kategorien eingeteilt - fettlösliche und wasserlösliche. Von wasserlöslichen Vitaminen geht auch bei einer zu hohen Dosierung kein Risiko aus, da der Körper sie über die Harnwege leicht ausscheiden kann. Dabei handelt es sich um die Vitamine B und C.

Fettlösliche Vitamine (A, D, E und K) können bei Überdosierung zu Gesundheitsschäden führen. Dieses Risiko besteht vor allem bei den Vitaminen A und D. Sie werden im Fettgewebe gespeichert, sodass der Körper sie nicht auf einfachem Wege ausscheiden kann, wenn zu viele im Organismus vorhanden sind.

Es ist daher gesetzlich festgelegt, dass in freiverkäuflichenArzneimittel nur folgende Tagesdosen enthalten sein dürfen (I.E. = Internationale Einheiten):

-    maximal 6000 I.E. für Vitamin A
-    maximal 400 I.E. für Vitamin D

Bei Vitaminpräparaten, die ausschließlich wasserlösliche Vitamine enthalten, gibt es solche Einschränkungen nicht.

Sonntag, 14. Juli 2019

Die Lagerung von freiverkäuflichen Arzneimitteln



Freiverkäufliche Arzneimittel sind Waren besonderer Art. Während viele Vorschriften zu Lebensmitteln im LFGB (Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetz) geregelt sind, gibt es für Arzneimittel ein eigenes Gesetz, das AMG (Arzneimittelgesetz).

Ein wichtiger Punkt im Umgang mit  Arzneimitteln und bei deren Verkauf ist die Lagerung, sowohl auf der Verkaufsfläche als auch in Lagerräumen. Das AMG verweist auf die Vorschriften für die Lagerung, die im Arzneibuch bzw. den Arzneibüchern stehen. Darüber hinaus finden Sie Angaben zur Lagerung auch auf der Verpackung von (freiverkäuflichen) Arzneimitteln.

Wichtig sind hier vor allem die Temperatur und Luftfeuchtigkeit. Manche Medikamente können bei Raumtemperatur gelagert werden, andere auch bei sehr niedrigen oder hohen Temperaturen. Die Luftfeuchtigkeit muss sich stets in einem “normalen” Spielraum bewegen. Ein Beispiel: getrocknete Arzneikräuter dürfen nicht über 25° C gelagert werden, allerdings auch nicht unter 2 °C. Man muss sie zudem vor Feuchtigkeit geschützt aufbewahren, das bedeutet unter 60 % relativer Luftfeuchtigkeit.


Die Kontrolle des Einzelhandels mit Medikamenten außerhalb von Apotheken

Kontrolleurinnen und Kontrolleure, die von den Behörden beauftragt werden, um den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln zu überwachen, achten sehr auf die Lagerung. In der Regel wird natürlich zuerst überprüft, ob eine sachkundige Person (§ 50 AMG) anwesend ist und ob sichergestellt ist, dass dies immer der Fall ist. Es muss also auch Vertretungsregelungen für Urlaub und Krankheitstage geben. Ansonsten dürfen in diesen Zeiten keine Medikamente verkauft werden.

Die Lagerung von Arzneimitteln ist dann oft der nächste Kontrollpunkt. Gerade in den heißen Sommermonaten ist es von großer Bedeutung, dass die Verkaufsräume und Lagerflächen ausreichend gekühlt werden. Medikamente, die auch nur für sehr kurze Zeit bei zu hoher Temperatur gelagert werden, dürfen nicht mehr verkauft werden. Manchmal verlangen die Kontrollbehörden hier die Installation von Thermometer, die den Temperaturverlauf speichern.

Freiverkäufliche Arzneimittel müssen zudem deutlich getrennt von anderen Waren, zum Beispiel Lebensmitteln, gelagert werden. Hier geht es unter anderem darum, dass Kundinnen und Kunden deutlich sehen können, wo der Bereich der Arzneimittel beginnt und es beispielsweise nicht zu Verwechslung von Lebensmitteltees und Arzneitees kommt.

Montag, 20. Mai 2019

Lagerung von Arzneimitteln


Im Einzelhandel müssen freiverkäuflicheArzneimittel von anderen Waren deutlich getrennt werden. Für die Überwachung der Arzneimitteln ist das Regierungspräsidium und für übrige Waren der Wirtschaftskontrolldienst zuständig.

Bei Fertigarzneimitteln sind die Lagerhinweise des Herstellers zu beachten. Hier muss ebenfalls darauf geachtet werden, ob kühle und/oder trockene Lagerung vorgegeben wird.
Sollten keine Hinweise vermerkt sein, gelten folgende Regelungen für freiverkäufliche Arzneimitteln:
1  1.    bis 25°C (Raumtemperatur)
    Kräuterteemischungen mit Drogen, die ätherisches Öl enthalten (z.B. Husten-, Leber-, Galle- oder      Magentee), Ätherischöldrogen offen oder abgepackt, flüssige Vitamin-Präparate, bestimmt Tonika,      Weichgelatinekapseln, Salben und Gele.
2   2.   bis 20°C (Kellertemperatur)
     Kräutertee-Feinschnitte mit Ätherischöldrogen, Pflanzenpresssäfte, bestimmte Tonika                         (alkoholfreie bzw. alkoholarme Fertigarzneimittel), Drogen mit fettem Öl (z.B. Leinsamen),                 Kühlsalben, Leinöl, Lebertran.
3    3.    bis 8°C (Kühlschrank)
 Für apothekenpflichtige Arzneimittel und Zubereitungsformen (z.B. Impfstoffe)

Wichtig bei der Lagerung von Drogen ist allerdings auch die relative Feuchtigkeit, um Schimmelbildung vorzubeugen. Allgemein sollten freiverkäufliche Arzneimittel nicht über 25°C gelagert werden mit einer Luftfeuchtigkeit von 40-50%. Daher ist ein Raum, in dem täglich Tee oder Kaffee gekocht wird, ungeeignet. Ebenfalls nicht geeignet sind Verkaufsräume mit direktem Sonnenlicht, Schaufenstern oder Heizkörpern.

Laut §8 AMG 76 ist es ein Verstoß grüne Klarsichtpackungen zu verwenden, sie sind für Drogen allgemein nicht geeignet.

Verfalldatum
In §10 Abs. 7 AMG ist das Verfalldatum wie folgt geregelt:
Zur Überwachung sind Kontrollsysteme vorgesehen (z.B. Liste, Karteikarten, wöchentliche Inventur, Farbcodierung, elektronische Bestandsaufnahme). Jeder Prüfungsteilnehmer muss wissen, wie eine solche Überwachung der Verfalldaten durchzuführen ist.

Folgende freiverkäufliche Arzneimittel sind häufig zu kontrollieren:
Flüssige Vitamin-Präparate, da sie nach rund einem Jahr nicht mehr den vorgegebenen Vitamingehalt aufweisen; Leinöl wird nach sechs Monaten ranzig; Leinsamen, Kürbissamen und andere fettreiche Samen und Früchte sind aufgrund oxidativer und enzymatischer Veränderungen des fetten Öls bei unsachgemäßer Lagerung weniger als ein Jahr, bei kühler und trockener Lagerung bis zu zwei Jahren haltbar; Kräuterteemischungen mit hohem Anteil an Ätherischöldrogen, insbesondere Feinschnitte, da sich die Wirkstoffe schnell verflüchtigen.

Samstag, 18. August 2018

Freiverkäufliche Arzneimittel - Erkältung und Abwehr

Bald ist es wieder soweit: die von vielen Menschen als unangenehm empfundene, kalte und nasse Jahreszeit beginnt.

Ob im Beruf oder in der Freizeit, Kontakt mit anderen Menschen ist kaum zu vermeiden. Schnell werden so durch Niesen oder Husten Krankheitskeime übertragen. Eine leichte Erkältung, mit oder ohne Fieber, kann, dank freiverkäuflicher Arzneimittel, meist selbst behandelt werden. Sollte eine schwere Virusinfektion oder die gefährliche Grippe auftreten, sollte umgehend ein Arzt zur professionellen Behandlung aufgesucht werden.

Die ersten Anzeichen einer Erkältung sollte man nicht ignorieren. In jedem Drogeriemarkt, im Lebensmitteleinzelhandel sowie in Reform-/Bioläden gibt es zahlreiche Heilmittel, die zur Linderung von Erkältungsbeschwerden beitragen. Laut §50 des Arzneimittelgesetzes dürfen diese “freiverkäuflichen Arzneimittel” auch außerhalb von Apotheken angeboten werden, sofern eine sachkundige Person im Geschäft anwesend ist.
freiverkäuflichen Arzneimitteln

 Linderung von Beschwerden und Vorbeugung

Wer von uns stand nicht schon einmal inmitten einer Menschenmenge und wurde von allen Seiten angehustet oder angeniest? Durch Tröpfcheninfektion gelangen die Krankheitskeime mehr oder weniger unbemerkt in den eigenen Körper und verursachen eine Infektion der Luft- und Atemwege.

Die Dauer einer Erkältung kann man zwar nicht verkürzen, durchaus aber die Beschwerden lindern. Bei einer verstopften Nase helfen Nasensprays oder -tropfen auf natürlicher Basis, zum Beispiel mit Meerwasserextrakten oder einer Kochsalzlösung. Auch medizinische Bäder und das Inhalieren von heißen Kamille- oder Eukalyptusdämpfen helfen ausgezeichnet.

Halsschmerzen sind mit verschiedenen, wohlschmeckenden Lutschtabletten, z.B. Isländisch Moos Pastillen, zu behandeln. Gegen Husten und Hustenreiz gibt es zahlreiche Säfte, die die Probleme lindern. Für die oft mit einer Erkältung einhergehenden Kopfschmerzen eignet sich hervorragend  ätherisches Öl, welches man sanft auf Stirn, Schläfen oder Nacken reibt. Bei Hustenreiz oder Halsschmerzen kann es ebenfalls innerlich zur Anwendung kommen und in kurzer Zeit seine Wirkung entfalten.
Auch wenn nicht immer “die anderen” schuld sind - eine Erkältung ist einfach lästig. Ist das körpereigene Immunsystem geschwächt, ist man besonders anfällig für Husten, Schnupfen und Heiserkeit. Zur Vorbeugung und Stärkung des eigenen Abwehrsystems werden in Drogeriemärkten und in Lebensmittelgeschäften eine Vielzahl freiverkäuflicher Arzneimittelangeboten: Vitamine, Aufbaupräparate und  wohlschmeckende Drinks zur Nahrungsergänzung. So spart man sich bei einer drohenden Erkältung praktischerweise den oft beschwerlichen Gang zur entfernt gelegenen Apotheke.

Mittwoch, 18. Juli 2018

Freiverkäufliche Arzneimittel - Vitamine


Theoretisch weiß jeder, wie man den eigenen Körper gesund und fit hält. Eine ausgewogene Ernährung und körperliche Aktivität sind unerlässlich. Leider sind die guten Vorsätze nicht immer einzuhalten, sei es wegen einer ermüdenden Tätigkeit im Beruf, allgemeines Unwohlsein oder körperliche Schwierigkeiten. Schwere Gesundheitsstörungen sollte man von einem Arzt behandeln lassen. Die kleinen Beschwerden des täglichen Lebens kann man aber, dank freiverkäuflicher Arzneimittel, meist selbst behandeln. In Drogeriemärkten, im Lebensmitteleinzelhandel sowie in Reform-/Bioläden dürfen diese verkauft werden, sofern eine sachkundige Person (gemäß §50, Arzneimittelgesetz) vor Ort ist.

Wer hat nicht schon einmal Vitaminpräparate in flüssiger oder in Tablettenform konsumiert?
Sie eignen sich sowohl zur Behebung von Vitamin-Defiziten als auch zur Vorbeugung von Mangelerscheinungen. Viele Vitaminpräparate gehören zu den freiverkäuflichen Arzneimitteln.

Freiverkäufliche Arzneimittel

Ein Veganer wird durch die rein pflanzliche Ernährung eventuell unter Vitamin B12 Mangel leiden, da dieses Vitamin normalerweise durch den Verzehr von Fleisch aufgenommen wird. Diesen Mangel kann er jedoch durch die separate Zufuhr von Vitamin B12 in Tabletten-, Pulver- oder Tropfenform ausgleichen.

Einseitige oder unzureichende Ernährung kann das körpereigene Immunsystem schwächen. Nicht in jedem Lebensmittel (besonders im Fast Food Bereich) ist ausreichend Vitamin C enthalten. Durch Zufuhr in Tabletten- oder Pulverform oder als wohlschmeckendes Brausegetränk kann, gerade in den kalten Monaten, einer drohenden Erkältung durch Stärkung der körpereigenen Abwehrstoffe vorgebeugt werden.

Sportler schwitzen mehr als körperlich untätige Menschen. Durch die körperliche Anstrengung werden vermehrt Salze und Elektrolyte ausgeschieden. Nach dem Sport sollten diese dem Körper wieder zugeführt werden, zum Beispiel in Form von Wässern mit erhöhtem Mineralgehalt (Heilwässer).


Das einzige Vitamin, das der Körper selbst herstellen kann, ist Vitamin D. Durch Sonneneinstrahlung wird es in der Haut produziert. In unseren Breitengraden, besonders in den langen Wintermonaten, reicht jedoch die Intensität der Sonne meist nicht für eine ausreichende Vitamin D Produktion aus. Müdigkeit, vermehrte Infektanfälligkeit und schlechte Wundheilung sind nur ein paar der möglichen Folgen. Auch hier ist leicht Abhilfe zu schaffen: Vitamin D Tabletten oder - Getränke gibt es in vielen Lebensmittelgeschäften und Drogeriemärkten.

Da Vitamine und Heilwässer zu den freiverkäuflichenArzneimitteln gehören, sind sie im Einzelhandel leicht zu erwerben.

Sonntag, 15. Juli 2018

Freiverkäufliche Arzneimittel - Salben, Cremes, Verbände


Ist man auch noch so vorsichtig - die Welt und das eigene Zuhause sind voller Ecken und Kanten, an denen man sich stoßen, schneiden und manchmal sogar schwer verletzen kann. Eine offene Schranktür, die Ecken des Esstisches oder das kleine Küchenmesser: wie schnell zieht man sich - oftmals sogar blutende - Verletzungen zu!

Selbst der geliebte Vierbeiner kann beim Herumtoben unbeabsichtigt Kratzer oder Schürfwunden verursachen.
freiverkäufliche arzneimittel
Bei schweren Verletzungen sollte umgehend ein Arzt aufgesucht werden. Kleine Blessuren können aber, dank freiverkäuflicher Arzneimittel, selbst behandelt werden.

Für jede Verletzung gibt es das passende Heilmittel. Zudem erspart man sich den oft lästigen Weg zur entfernt gelegenen Apotheke, da freiverkäufliche Medikamente auch außerhalb dieser im Lebensmitteleinzelhandel, in Drogeriemärkten, Reform-/Bioläden und in Zoogeschäften vertrieben werden dürfen.

Für den Verkauf in diesen Geschäften schreibt der §50 des Arzneimittelgesetzes jedoch die Anwesenheit einer sachkundigen Person vor. Die geforderte Sachkundeprüfung kann bei der IHK abgelegt werden.

Eine kleine “Hausapotheke” ist in den meisten Haushalten vorhanden - wer hat sich in Notfällen nicht schon einmal am gesetzlich vorgeschriebenen Verbandskasten im Auto bedient? Zur Weiterbehandlung einer kleinen Schnittverletzung oder eines Blutergusses wird dann gerne auf die freiverkäuflichen Produkte im Lebensmittelgeschäft oder Drogeriemarkt zurückgegriffen.

Prellungen und Blutergüsse werden am besten unverzüglich gekühlt. Ist die Haut unbeschädigt, hat man die freie Wahl unter zahlreichen Kühlgels, Sportsalben und Liquids.

Bei blutenden Verletzungen sollte man diese Mittel meiden: sie brennen in der Wunde und können sogar die Heilung verzögern. Für offene Wunden gibt es eine Vielzahl Cremes und Salben, die die Wunde abdecken und dank der Inhaltsstoffe (z.B. Zink) die Wundheilung beschleunigen. Zur ersten Desinfektion einer blutenden Wunde werden diverse Sprays angeboten. Auch Verbandstoffe und Bandagen, die mit nicht verschreibungspflichtigen Mitteln getränkt sind, kommen zum Einsatz.
IHK Arzneimittel
Für die Behandlung von Muskelverspannungen oder leichten Zerrungen bietet der Markt ebenfalls eine große Auswahl freiverkäuflicher Arzneimittel auf chemischer oder natürlicher Basis an. Ungewohnte (sportliche) Aktivitäten oder stundenlange einseitige Belastung des Körpers führen schnell zu schmerzhaften Verspannungen. Eine wärmende Salbe, zum Beispiel mit Arnika, wirkt hier schnell und nachhaltig. Sie ist als freiverkäufliches Arzneimittel leicht im Handel zu finden. 

Viele Tipps und Tricks zur Behandlung kleiner Blessuren waren bereits zur Zeit unserer Großmütter bekannt und werden von Mund-zu-Mund an die nächste Generation weitergegeben.

Donnerstag, 5. Juli 2018

Freiverkäufliche Arzneimittel - Ätherisches Öl

Fast jeder von uns hatte bereits unter Kopfschmerzen oder Gliederschmerzen zu leiden. Sie können verschiedenste Ursachen haben und werden meist als sehr lästig empfunden. Selbst ein unbestimmtes “Brummen” des Kopfes oder ein schmerzender Arm behindern die einfachsten Tätigkeiten des täglichen Lebens, denkt man an Bücken, Tragen von schweren Dingen oder auch an konzentriertes Arbeiten am Computer.
Freiverkäufliche Arzneimittel

Ein Arztbesuch ist natürlich bei sehr starken Schmerzen oder ernsten Krankheiten unumgänglich - viele kleine Beschwerden können aber, dank freiverkäuflicher Arzneimittel, selbst behandelt werden.

Der Markt bietet eine große Auswahl von verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen und freiverkäuflichen Arzneimitteln an. Letztere dürfen, sofern eine sachkundige Person im Geschäft anwesend ist, außerhalb von Apotheken auch in Drogerien, Reform-/Bioläden, Zoogeschäften und im Lebensmitteleinzelhandel vertrieben werden. Dies ist in §50 des Arzneimittelgesetzes geregelt.

Jeder Mensch kann selbst entscheiden, ob er freiverkäufliche Arzneimittel auf chemischer oder auf pflanzlicher Basis bevorzugt.

Bei leichten Kopf- oder Gliederschmerzen kann eine Tablette auf chemischer Basis schnelle Linderung verschaffen. Wer pflanzliche Produkte bevorzugt, bekämpft Schmerzen gerne mit natürlichen Heilmitteln. Bewährt hat sich die Selbstbehandlung mit ätherischem Öl. Das Öl  ist vielseitig einsetzbar. Äußerlich wird es, zum Beispiel bei Kopfschmerzen, auf Stirn oder Nacken geträufelt. Die natürlichen Bestandteile des Öls entfalten ihre Wirkung auf der Haut und verschaffen in kurzer Zeit Linderung. Der Geruch des Öls wird meist als angenehm und befreiend empfunden.

Bei einer Erkältung befreit das Öl durch Inhalieren der Dämpfe schnell die verstopften Atemwege. In der Dampfsauna wird es deshalb gerne als Aufguss benutzt.
Freiverkäufliche Arzneimittel
Innerlich angewendet ist dieses natürliche, freiverkäufliche Arzneimittel ebenfalls unschlagbar. Bei leichtem Unwohlsein genügen ein paar Tropfen im (hinteren) Bereich der Zunge, die langsam in den Hals laufen. Die Wirkung setzt unmittelbar ein und die Übelkeit verschwindet. Das Öl sollte nicht in Berührung mit den Augen kommen, da es sehr intensiv / scharf ist und die Schleimhäute reizt.

Das Öl besteht aus natürlichen Inhaltsstoffen, gehört zu den freiverkäuflichen Arzneimitteln und wird von diversen Herstellern angeboten. Es ist im Drogeriemarkt sowie in vielen Lebensmittelgeschäften erhältlich. Bei Schmerzen läuft niemand gerne unnötig herum, daher wird das freiverkäufliche Arzneimittelangebot im Supermarkt oder im Drogeriemarkt gerne angenommen.