Montag, 25. Juli 2016

Seminare zu freiverkäuflichen Arzneimitteln



Vielleicht ist Ihre Schulzeit schon lange her und sie haben seither an keinen Schulungen, Seminaren, Trainings oder ähnlichem mehr teilgenommen. In diesem Fall ist es natürlich so, dass es ihnen anfangs ein wenig schwieriger fallen wird, sich in ein neues Thema einzuarbeiten. Unsere Seminare zu freiverkäuflichen Arzneimitteln sind jedoch so aufgebaut, dass wir von Ihnen nicht verlangen, sich innerhalb kürzester Zeit direkt alles merken zu können. Wir führen sie langsam in das neue Themengebiet ein und wiederholen alle wesentlichen Lerninhalte während der Kurse mehrfach.
Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln

Neben der eigentlichen Wiederholung der Themen, steht auch die Einübung mithilfe von Testfragen im Vordergrund. Alle Mühe ist vergebens, wenn sie am Ende nicht in der Lage sind, die Antworten auf die Art und Weise zu geben, die von der IHK verlangt wird. Doch keine Sorge, auch hier gehen wir auf die Bedürfnisse jedes Teilnehmers genau ein, so dass es irrelevant ist, wie Ihre Vorkenntnisse oder Ihr Lerntempo sind.

Seminare in kleinen Gruppen
Wichtig ist uns stets, dass die Gruppen bei unseren Seminaren nicht zu groß sind. Wir sind der Überzeugung, dass wir durch einen individuellen, auf die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars für freiverkäufliche Arzneimittel zugeschnittenen Unterricht bessere Ergebnisse erzielen, als durch eine standardisierte Vortragsweise, die nicht auf die Bedürfnisse der einzelnen Person eingeht. Dies gilt übrigens nicht nur für unsere Seminare vor Ort, sondern auch für unseren Onlinekurs, bei dem wir jeden Teilnehmer und jede Teilnehmerin persönlich betreuen.



Freiverkäufliche Arzneimittel Seminar


Zum sonstigen Aufbau unserer Seminare finden Sie viele nützliche Informationen auf unserer Website. Außerdem beraten wir Sie immer vorab gerne persönlich, zum Beispiel am Telefon oder per E-Mail, und geben Ihnen Informationen zu den nächsten Seminarterminen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen und werden auch Sie in die Lage versetzen, die Prüfung „Einzelhandel mit freiverkäuflichenArzneimitteln“ bei Ihrer IHK mit einem sehr guten Ergebnis zu meistern.

Freitag, 22. Juli 2016

Der Kräuterschein für den Einzelhandel


Mit dem so genannten Kräuterschein erlaubt das Gesetz den Verkauf von Arzneimitteln, die außerhalb von Apotheken zugelassen sind. Der umgangssprachliche Begriff des „Kräuterscheins“ für den Sachkundenachweis nach § 50 Arzneimittelgesetz kommt daher, dass viele dieser freiverkäuflichen Arzneimittel pflanzlicher Herkunft sind.
Kräuterschein
Oft werden wir gefragt, ob es schwierig ist, die verschiedenen Arzneikräuter zu unterscheiden und zu lernen, wie man sie erkennt. Die Antwort darauf ist ein klares: „Nein, es ist einfach!“. Natürlich bedarf es einerseits ein wenig Übung zum Beispiel Schafgarbenkraut und Wermutkraut auseinanderzuhalten, andererseits haben die meisten Teilnehmerinnen und Teilnehmer keine Probleme, Thymian, Rosmarin oder Kamillenblüten auf Anhieb zu erkennen.

Doch nicht nur der praktische Teil der IHK Prüfung befasst sich mit Kräutern. Auch im theoretischen Teil wird ein starker Fokus auf pflanzliche Medikamente gelegt. Dies bedeutet, dass Sie auch zu Kräutern, die sie nicht erkennen können, theoretische Kenntnisse haben müssen. Sie müssen also zum Beispiel wissen, dass Kalmuswurzel Bitterstoffe enthält und appetitanregend wirkt, es wird aber nicht von Ihnen verlangt, dass Sie ihr Aussehen kennen.

Der Kräuterschein für den privaten Gebrauch
Doch nicht nur für ihr Arbeitsleben ist der Kräuterschein interessant. Wäre es nicht gut, zu wissen, welche Kräuter und Pflanzen Ihnen helfen, wenn Sie Magenproblem haben? Oder wenn Ihr Kind eine leichte Erkältung hat? Nicht immer will man direkt zu chemischen Tabletten und Pulvern greifen, deren Nebenwirkungen in der Regel stärker sind als bei natürlichen, freiverkäuflichen Arzneimitteln. Natürlich lernen sie auch das in unseren Kursen zum Kräuterschein.
Freiverkäufliche Arzneimittel
Nach bestandener Prüfung gehen Sie mit neuem Wissen in die Welt. Das sie noch nicht für jedes Unterthema eine praktische Anwendung finden, ist dabei normal. Im Laufe der Zeit werden sie aber dankbar über die Kenntnisse aus dem Kräuterschein sein, denn es werden sich immer mehr Situationen ergeben, in denen sie diese anwenden können.

Mittwoch, 6. Juli 2016

Wie wichtig sind Kräuterdrogen für die IHK Sachkenntnisprüfung?



Falls Sie sich schon ein wenig mit der IHK Sachkenntnisprüfung befasst haben, sind sie sicherlich darauf gestoßen, dass dabei sehr viel Wert auf Pflanzendrogen gelegt wird. Sie müssen zu verschiedenen Kräutern nicht nur die Anwendungsgebiete und Inhaltsstoffe kennen und dazu theoretische Fragen beantworten, sondern auch praktisch in der Lage sein, verschiedene getrocknete Pflanzen bzw. Pflanzenteile auseinanderzuhalten.
 freiverkäufliche arzneimittel schein

Im theoretischen Teil der IHK Sachkenntnisprüfung zu freiverkäuflichen Arzneimitteln sind in diesem Themenbereich viele wertvolle Punkte zu holen. Ebenso im praktischen Teil. Die Punkte im praktischen Teil sind in gewisser Weise sogar noch wertvoller, da damit ein sehr guter Grundstein gelegt werden kann, um die Prüfung zu bestehen. Gleichzeitig kann man sich auf den praktischen Teil sehr gezielt vorbereiten, während im theoretischen Teil nie vorab gesagt werden kann, welche Themen den Schwerpunkt bilden.

Die Bezeichnung des Sachkundenachweises als Kräuterschein

Warum sind Arzneikräuter bei der IHK Prüfung so wichtig, dass der daraus resultierende Sachkundenachweis für freiverkäufliche Arzneimittel sogar oft als Kräuterschein bezeichnet wird? Diese Frage ist einfach zu beantworten wenn man sich das Sortiment an freiverkäuflichen Arzneimitteln anguckt, das Drogeriemärkte wie DM oder Rossmann führen.

Ein wesentlicher Teil der angebotenen freiverkäuflichen Medikamente sind Tees mit bestimmter Wirkung und definierten Anwendungsgebieten. Aber auch Salben, Tabletten und andere Präparate, die es zu kaufen gibt, werden oftauf pflanzlicher Basis hergestellt.
Freiverkäufliche Arzneimittel

Es wäre nun jedoch falsch, davon auszugehen, dass alle pflanzlichen Präparate freiverkäufliche sind und nicht der Apothekenpflicht unterliegen. Es gibt viele Pflanzen, die giftig sein können, wenn sie falsch dosiert werden, jedoch einen medizinischen Nutzen haben, wenn die Einnahme unter bestimmten Regeln erfolgt. Diese Pflanzen sind apotheken-und teilweise sogar verschreibungspflichtig, da ein sachkundiger Einzelhändler (mit Kräuterschein) nicht in der Lage ist, Patienten hinsichtlich dieser Pflanzen fachgerecht zu beraten. Es hängt also – wie bei so vielem im Leben – vom Einzelfall ab, ob eine Pflanzendroge freiverkäuflich ist oder nicht.

Donnerstag, 30. Juni 2016

Sachkenntnis und die Lagerung von Arzneimitteln



Die Sachkenntnisprüfung bei der Industrie- und Handelskammer umfasst Fragen zu vielen verschiedenen Themen. Ein Schwerpunkt ist dabei stets die Lagerung von Arzneimitteln. Medikamente sind Waren besondere Art und benötigen daher eine spezielle Behandlung. Nicht nur geht von verdorbenen Arzneimittel ein Risiko für die Gesundheit von Menschen und Tieren aus, es ist auch so, dass Arzneimittel, die nicht mehr die zugehörige Wirkung entfalten, im Zweifel dazu führen können, dass sich eine Krankheit oder ein Leiden verschlimmert.
IHK Freiverkäufliche Arzneimittel

Die Lagerungsvorschriften für Arzneimittel finden sich nicht wie die meisten anderen Regelungen direkt im Arzneimittelgesetz, sondern in den Arzneibüchern (auch dies ist eine beliebte Frage in der Sachkenntnisprüfung IHK). Eine Betriebsprüfung durch das Gesundheitsamt umfasst immer die Kontrolle der Lagerungsbedingungen für freiverkäufliche Medikamente. Nicht nur Verfallsdaten werden überprüft, sondern beispielsweise auch das System, das sicherstellen soll, dass keine verfallenden Arzneimittel verkauft werden. Dieses ist dabei an keine speziellen Regelungen gebunden, außer die, dass es nachvollziehbar und sinnvoll sein muss.
IHK-Sachkenntnisprüfung als Voraussetzung
Nun ist es natürlich so, dass sie sich eigenständig mit Hilfe des Gesetztextes und der Arzneibücher informieren darüber können, welche Lagerungsvorschriften es gibt und welche Arzneimittel wie gelagert werden müssen. Dies reicht dem Gesetzgeber und damit auch dem Gesundheitsamt aber nicht aus. Der Verkauf und damit auch die Lagerung von Arzneimitteln ist nur Unternehmen gestattet, bei denen sachkundige Personen angestellt sind.
Sachkenntnisprüfung freiverkäufliche Arzneimittel

Sachkundig  wird man dadurch, dass man die IHK-Sachkenntnisprüfung fürfreiverkäufliche Arzneimittelbesteht. Diese wird deutschlandweit von vielen Industrie- und Handelskammern angeboten und findet in regelmäßigen Abständen statt. Wer bereits eine einschlägige Ausbildung auf dem Gebiet der Arzneimittel besitzt, kann sich diese selbstverständlich auch direkt bei IHK anerkennen lassen und ist dann von der Sachkenntnisprüfungbefreit.
Freiverkäufliche Arzneimittel

Freitag, 24. Juni 2016

DerKräuterschein und verschiedene Arzneimittel-Kategorien



Der Grund dafür, dass Sie für den Verkauf von Arzneimitteln eine Prüfung bei der IHK ablegen müssen und dadurch den sog. Kräuterschein erlangen, liegt im § 50 des Arzneimittelgesetzes (AMG). Er besagt Folgendes:
Freiverkäufliche Arzneimittel

§ 50 Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln

(1)  Einzelhandel außerhalb von Apotheken mit Arzneimitteln im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1, die zum Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind, darf nur betrieben werden, wenn der Unternehmer, eine zur Vertretung des Unternehmens gesetzlich berufene oder eine von dem Unternehmer mit der Leitung des Unternehmens oder mit dem Verkauf beauftragte Person die erforderliche Sachkenntnis besitzt. Bei Unternehmen mit mehreren Betriebsstellen muss für jede Betriebsstelle eine Person vorhanden sein, die die erforderliche Sachkenntnis besitzt.

Wie sie der Überschrift des Paragraphen entnehmen können, ist der Einzelhandel nur mit freiverkäuflichen Medikamenten zulässig. Viele dieser Arzneimittel werden auf Basis pflanzlicher Rohstoffe, den Arzneikräutern, hergestellt. Dies ist auch der Grund, warum der Nachweis der Sachkenntnis umgangssprachlich oft als Kräuterschein bezeichnet wird.

Freiverkäufliche und apothekenpflichtige Arzneikräuter
Es wäre nun jedoch falsch, anzunehmen, dass alle  Arzneikräuter freiverkäuflich sind. Vielmehr ist es so, dass nur solche Pflanzen und Pflanzenteile (Pflanzendrogen) außerhalb von Apotheken verkauft werden dürfen, die dabei helfen, Krankheiten zu verhüten oder ihnen vorzubeugen und solche, die das Immunsystem unterstützen. Echte Heilmittel, die in ihrer Wirkung sehr stark sind, dürfen nur in Apotheken verkauft werden. Sie sind apothekenpflichtig.
Kräuterschein

Einige davon kennen Sie wahrscheinlich aus dem Alltag. Maiglöckchen in etwa oder der Fingerhut, auch bekannt unter dem Namen Digitalis, sind giftige Pflanzen, die jedoch in der richtigen Dosierung eine heilende Wirkung entfalten können. Wegen des Risikos, das von solchen Pflanzendrogen ausgeht, lässt der Gesetzgeber es nicht zu, dass diese Arzneipflanzen im Einzelhandel von Personen verkauft werden, die kein pharmazeutisches Studium absolviert haben. Hierzu reicht der Kräuterschein also nicht aus.